Foto zeigt eine freundlich lächelnde Frau, die ihre Hand auf die Schulter einer ihr zugewandten Person legt

Mitarbeiterin / Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungs- und Gerichtshilfe)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz gestalten Sozialarbeit in der Justiz!

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Dabei begleiten sie Personen, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt oder auf Bewährung aus der Haft entlassen wurden, auf dem Weg zu einem straffreien Leben (Aufgabenbereich Bewährungshilfe). In dieser Funktion helfen sie bei der Gestaltung der grundlegenden Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in therapeutische Hilfen sowie Beratung und Unterstützung bei vielfältigen persönlichen Problemen. Während der Bewährungszeit tragen die verurteilten Menschen die Verantwortung weiter für sich selbst; werden aber durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz tatkräftig unterstützt, indem diese wichtige Maßnahmen anstoßen. Außerdem überwachen sie die Erfüllung der vom Gericht auferlegten Bewährungsauflagen und informieren das Gericht über die Lebensführung der zu betreuenden Personen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz können aber auch vor einer Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft beauftragt werden (Aufgabenbereich Gerichtshilfe). Zu den Aufgaben gehören die Erhebung von Daten zur Persönlichkeit und zum Umfeld der Betroffenen, die Ursachen und Beweggründe für die Tat sowie die Aussichten und Ansatzpunkte für eine künftige straffreie Lebensführung. Die gewonnenen Informationen dienen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht als Grundlage zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung und können somit für die Strafzumessung von Bedeutung sein. In der Regel beauftragten Staatsanwaltschaften die Sozialen Dienste der Justiz, wenn diese für ihre Entscheidungen zu Fragen der Vollstreckung von Freiheits- oder Geldstrafen ergänzende Informationen über die Verurteilten benötigen oder Angaben Verurteilter überprüft werden sollen.

Auch bei der Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit unterstützen und begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz die Personen bei der Suche nach einer Einsatzstelle und überwachen die Ableistung der Arbeitsstunden. Zudem können sie bei der Vorbereitung von Gnadenentscheidungen nach der Hessischen Gnadenordnung zur Überprüfung der sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe Verurteilter hinzugezogen werden.

Wie wird man Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz?

Wer ein Fachhochschulstudium der Sozialen Arbeit (B.A.) oder der Sozialpädagogik erfolgreich beendet und die staatliche Anerkennung erworben hat, kann als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz eingestellt werden.

Wie sehen die beruflichen Perspektiven aus?

Nach der Probezeit im Angestelltenverhältnis werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz in der Regel als Beamte des gehobenen Dienstes beschäftigt. Es stehen Planstellen der Wertigkeiten A9 (Inspektorin / Inspektor) bis A13 (Oberamtsrätin / Oberamtsrat) zur Verfügung. Dienststellen der Sozialen Dienste der Justiz gibt es bei jedem der neun hessischen Landgerichte.

Wo kann man sich bewerben?

Bewerbungen nehmen die jeweilige Präsidentin oder der jeweilige Präsident des Landgerichts entgegen.

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