Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Justizdienstes und für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig.
Sie führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag von Beteiligten durch. Darüber hinaus nehmen sie die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigerinnen bzw. Gläubigern und Schuldnerinnen bzw. Schuldnern vor. Zu ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Außerdem führen sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind oft im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Bei dem Gerichtsvollzieherdienst handelt es sich um eine Zusatzqualifizierung, die sowohl von externen als auch justizinternen Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen einer Aus- bzw. Weiterbildung erworben werden kann.