A. Anwärterbezüge:
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (hier: Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.
B. Dienstbezüge:
Nach der Ausbildung erhalten die zu Justizsekretärinnen oder Justizsekretären ernannten Beamtinnen und Beamten Dienstbezüge.
Diese setzen sich zusammen aus:
- Grundgehalt und
- Stellenzulage.
Mit zunehmender beruflicher Erfahrung bzw. spezifischen Vorzeiten steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.
C. Sonstige Leistungen:
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Hessenweites Jobticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel (Nah- u. Regionalverkehr)
- Kindergeld, auf Antrag steuerfrei neben den Dienst- oder Anwärterbezügen
- Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Bezüge monatlich
- Vermögenswirksame Leistungen
- Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
- Altersversorgung, die sich auch auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt
D. Berechnungsbeispiele (Stand 01.08.2023):
Anwärterbezüge (monatlich) während der Ausbildung:
Grundbetrag: | 1.330,67 | Euro |
Sonderzahlung: | 66,53 | Euro |
Brutto-Summe: | 1.397,20 | Euro |
Netto-Summe ca.: | 1.355,00 | Euro |
Anfangs-Dienstbezüge (monatlich) nach der Ausbildung (Besoldungsgruppe A 6):
Grundgehalt: | 2.457,29 | Euro |
Stellenzulage | 23,51 | Euro |
Sonderzahlung: | 124,04 | Euro |
Brutto-Summe: | 2.604,84 | Euro |
Netto-Summe ca.: | 2.225,00 | Euro |
Die Beispiele beziehen sich auf ledige Anwärter / Beamte.
Bei Verheirateten und Bediensteten mit Kindern kommen weitere Leistungen (Familienzuschlag und Kindergeld) hinzu.
E. Steuern und Sozialabgaben:
Alle vorstehend aufgeführten Leistungen - mit Ausnahme des Kindergeldes und der Beihilfen im Krankheitsfall - unterliegen der Einkommensteuerpflicht, aber nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung).