Aufgaben und Ziele
Der Landespräventionsrat (LPR) begreift Kriminalitätsverhütung als eine gesellschaftliche Aufgabe, die umso eher gelingen kann, wenn eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden und den die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wohnungspolitik gestaltenden Stellen untereinander als auch ein möglichst viele gesellschaftliche Kräfte einbeziehender Informationsaustausch gewährleistet ist. Die Präventionsarbeit vor Ort wird durch den Landespräventionsrat angeregt und die Arbeit der inzwischen mehr als 140 örtlichen Präventionsgremien und Projekten durch Berichte und gemeinsame Tagungen unterstützt.
Mitglieder und Arbeitsgremien
Dem Landespräventionsrat gehören derzeit 34 Personen an. Diese arbeiten bei gesellschaftlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen sowie in verschiedenen Ministerien. Er beschäftigt sich in zehn Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Themen, wie Gewaltprävention in verschiedenen Bereichen und der Vernachlässigung von Kindern.
Vorsitz und Geschäftsführung
Vorsitzender ist Herr Prof.Dr. Helmut Fünfsinn, stellv. Vorsitzende sind Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg und Frau Prof. Dr. Dr. Gisela Zenz. Ehrenvorsitzender ist Herr Prof. Dr. Dieter Rössner.
Die Geschäftsführung wird von Dorothea Blunck wahrgenommen.