Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Kraft seines Amtes: HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft |
Mitglied des Fachbeirats | keine |
Nicht Kraft seines Amtes: Vitos GmbH Heppenheim |
Mitglied im Beirat | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung sind Vergütungen, die für eine oder mehrere genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.