JVA Rockenberg
Die JVA Rockenberg ist zuständig für den Vollzug der Jugendstrafe bei jungen männlichen Verurteilten im Alter zwischen 14 und 19 Jahren.
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Gelände der JVA Rockenberg
© JVA Rockenberg
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Die Zuständigkeit gilt ebenso für den Vollzug des Jugendarrestes bei männlichen und weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden.