Für den Vollzug der Untersuchungshaft, der Freiheitsstrafe, der Sicherungsverwahrung, der Jugendstrafe und des Jugendarrestes stehen in Hessen 16 selbstständige Justizvollzugsanstalten mit vier Zweiganstalten (darunter eine Einrichtung für Sicherungsverwahrung), acht Abteilungen für offenen Vollzug und einem Zentralkrankenhaus zur Verfügung.