Amtsanwältin / Amtsanwalt
Bei dem Amtsanwaltsdienst handelt es sich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes, die qualifizierten und berufserfahrenen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern offen steht.
Die Zusatzausbildung sieht einen Vorbereitungsdienst über 15 Monate vor, an deren Ende eine Amtsanwaltsprüfung zu absolvieren ist. Drei Monate nach der schriftlichen Prüfung erfolgt eine mündliche Prüfung, so dass die Ausbildungsdauer insgesamt 18 Monate beträgt.