Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vor der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda

Dipl. Rechtspflegerin (FH) / Dipl. Rechtspfleger (FH)

Du möchtest ein duales Studium absolvieren und sicher in die Zukunft starten?
Als Dipl.-Rechtspflegerin bzw. Dipl.-Rechtspfleger (Beamtenlaufbahn gehobener Justizdienst) in der hessischen Justiz gestaltest du die Zukunft: Deine eigene und die des Landes Hessen – sinnvoll, sicher und voller Perspektiven.

Bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - Beamte des gehobenen Justizdienstes - als Fachjuristen tätig. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.

Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bist du sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richterinnen und Richter triffst du - ohne Anweisung von Vorgesetzten - deine Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz. Dabei löst du oft viele spannende Fälle.

Wofür bist du zuständig?

  • Testamente: Du eröffnest das Testament nach dem Tod eines Menschen und stellst fest, wer die Erben sind
  • Insolvenzverfahren: Bei Überschuldung eines Unternehmens überwachst du die Insolvenzverwaltung und achtest du auf die gerechte Vermögensverteilung. 
  • Haftbefehle: Du setzt auch durch, dass Verurteilte ihre Gefängnisstrafe antreten und erlässt z. B. einen Haftbefehl.
  • Verträge: Du prüfst z. B. Kaufverträge und entscheidest über Eintragungen von Hypotheken, da in den elektronischen Grundbüchern alle Grundstücke mit ihren Eigentümern verzeichnet sind.
  • Versteigerungen: Du führst die Zwangsversteigerung durch, wenn Hypothekenraten nicht gezahlt werden und die Bank das Grundstück versteigern lässt.

  • Verbeamtung ab dem 1. Tag der Ausbildung
  • Keine Studiengebühren
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat
  • 30 Tage Urlaub jährlich
  • Umfassendes Gesundheitsmanagement
  • Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung
  • Nach der Ausbildung: grundsätzliche Übernahme und flexible Arbeitszeitmodelle mit der Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten

Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus Grundgehalt, Stellenzulage und einer Sonderzahlung. Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren (Erfahrungsstufen). Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

Berechnungsbeispiele (Stand August 2023)
(jeweils durchschnittliches Monatsgehalt inklusive Sonderzahlung, ggfs. Zulage und Familienzuschlag):

  • Während der Ausbildung
    Monatliche Anwärterbezüge 
    ca. 1.463,00 € (burtto) / ca. 1.407,00 € (netto)
     
  • Nach der Ausbildung
    Besoldungsgruppe A 9 (ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, Stufe 1 Einstiegsgehalt)
    ca. 3.123,00 € (brutto) / ca. 2.577,00 € (netto)

    Besoldungsgruppe A 12 (verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse III, Stufe 7 Berufserfahrung 20 Jahre)
    ca. 5.853,00 € (brutto) / ca. 4.836,00 € (netto)

*abzüglich Beiträge zur Krankenversicherung

Du absolvierst als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter ein 3-jähriges duales Studium (auch Vorbereitungsdienst genannt), welches theoretisches Wissen und praktische Anwendung optimal verbindet. Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften ab.

Freu dich auf abwechslungsreiche und interessante Studienabschnitte:

  • 11,5 Monate Fachstudium I mit einem 1-wöchigen Einführungspraktikum bei Ihrem Ausbildungsamtsgericht
  • 4,5 Monate Berufspraktikum I
  • 9,5 Monate Fachstudium II
  • 7,5 Monate Berufspraktikum II
  • 3 Monate Fachstudium III

Während der Fachstudien lernst und wohnst du größtenteils in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege oder an einem der weiteren Ausbildungsstandorte des Studienzentrums in Rotenburg an der Fulda.

Das erwartet dich während deiner Zeit in Rotenburg:

  • Kleine Studiengruppen mit bis zu 30 Studierenden
  • Effektives und angenehmes Lernen durch die persönliche Unterstützung der Lehrkräfte des Fachbereichs Rechtspflege
  • Möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereitete Mahlzeiten in der Mensa (geringe Kostenbeteiligung)
  • Kostenloses WLAN
  • Cafeteria mit Sky-TV
  • Hallenbad, Sporthalle und Sportplatz mit Lauftreff und vielen Sportkursen
  • Fitness-Studio „SZ-Sports"
  • Kino „SZinema"
  • Innenhof mit Public Viewing-Leinwand und Lounge Areas

Hier geht's zum Studienzentrum RotenburgÖffnet sich in einem neuen Fenster.

In den beiden Berufspraktika lernst du dann, wie du theoretisches Wissen in die Praxis umsetzt. Dabei wirst du von deiner Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchläufst fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernst du kennen. Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützen dich dabei persönlich.

Unsere Ausbildungsgerichte siehst du auf der Karte unten.

Du wirst während der Ausbildung heimatnah den Ausbildungsamtsgerichten zugewiesen. Falls Kapazitäten bei diesen Amtsgerichten erschöpft sind, erfolgt die Zuweisung zu einem anderen Ausbildungsgericht. Nach der Ausbildung kannst du grundsätzlich bei jeder hessischen Justizbehörde eingesetzt werden, ein Anspruch auf Verwendung bei einer bestimmten Behörde besteht nicht. Aktuell besteht hoher Einstellungsbedarf im Rhein-Main-Gebiet, so dass du nach einer heimatnahen Ausbildung neue Erfahrungen sammeln und verschiedene Einsatzmöglichkeiten in der Justiz zentral erleben kannst - durchaus mit der Möglichkeit nach einer Wartezeit an Gerichte und Staatsanwaltschaften in Heimatnähe zurückversetzt werden zu können.

Die hessische Justiz bietet dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen an. Mit deinem qualifizierten dualen Studium kannst du in allen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten. Aber auch das Justizministerium, das Oberlandesgericht oder die IT-Stelle der hessischen Justiz bieten interessante Arbeitsplätze. Dabei unterstützen wir dich durch qualifizierte Weiterbildung, z.B.

  • zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt (nach einer 3-jährigen Bewährungszeit)
  • Aufbaustudium Justizmanagement (Erwerb zusätzlicher Qualifikationen für die Wahrnehmung vielfältiger verantwortungsvoller Tätigkeit im Bereich der Justizverwaltung)

Beförderungen sind bis zur Oberamtsrätin bzw. zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13) möglich.

Einige leitende Funktionen in der Justizverwaltung eröffnen dir auch den prüfungsfreien Aufstieg in den höheren Justizverwaltungsdienst (bis Besoldungsgruppe A 16).

  • Berechtigung für ein Hochschulstudium (Abitur, Fachhochschulreife) oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz (Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.)
  • Höchstalter 40 Jahre (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens 12-jähriger Dienstzeit)

Bei uns kannst du dich ganz einfach online über das Bewerberportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster bewerben:

Lade bitte folgende Unterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF- DOKUMENT dort direkt hoch:

  • Bewerbungsanschreiben
    (Bewerbungsanschrift: Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
    Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main)
  • Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Kopie des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses (Zeugnisse aus dem Ausland mit Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises; für Hessen ist das Staatliche Schulamt Darmstadt zuständig)
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung (auch Ausbildung und/oder Studium)
  • ggfs. Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter/s (bei Minderjährigen)
  • ggfs. Nachweise zum Grad der Behinderung/Gleichstellung

Und dann?

Nachdem deine Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du eine Eingangsbestätigung. Dann prüfen wir zuerst deine Bewerbungsunterlagen. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend melden wir uns bei dir. Da unser Bewerbungsverfahren elektronisch bearbeitet wird, erhältst du unsere Nachrichten über das Bewerberportal per E-Mail. Bitte schau daher regelmäßig in deinen Posteingang.

Nach erfolgreicher Prüfung Deiner Bewerbung wirst du zum schriftlichen Teil der Eignungsprüfung eingeladen. Mit dem Testverfahren haben alle Bewerbenden bei uns die gleichen Chancen. Der Test dauert ca. 3,5 Stunden und findet in Frankfurt am Main statt. Nach bestandenem Test beginnt die zweite Runde mit einer kurzen Selbstpräsentation vor dem Eignungsprüfungsausschuss. Im Anschluss daran folgt noch ein Gruppengespräch sowie ein Einzelgespräch mit einer Fachpsychologin oder einem Fachpsychologen. Über den genauen Ablauf des Auswahlverfahrens und worauf es beim Test ankommt, informieren wir dich bei der Einladung.