Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieherdienst bietet besonders geeigneten und interessierten Beamtinnen und Beamten des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes sowie für Justizfachangestellte die Möglichkeit einer zusätzlichen Qualifizierung.
Die Befähigung für diese justizinterne Gerichtsvollzieherlaufbahn ist in einer zusätzlichen 20-monatigen Ausbildung zu erwerben und bietet nach bestandener Prüfung ein eigenständiges und eigenverantwortliches Aufgabengebiet mit besonderer Vergütungsregelung.
Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Justizdienstes. Sie unterliegen der Dienstaufsicht des Präsidenten bzw. der Präsidentin des jeweiligen Amtsgerichts und der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts.