Zwei junge Frauen in der Eingangshalle eines Gebäudes.

Justizfachwirtin / Justizfachwirt

Du möchtest einen Beruf erlernen, der sinnvoll ist und dazu beiträgt, den Rechtsstaat und unsere Demokratie zu stärken? Dann starte jetzt mit einer Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt (Beamtenlaufbahn mittlerer Justizdienst) in die Zukunft!

In allen Bereichen der Justiz sind neben Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Justizfachangestellten auch Justizfachwirte tätig. Sie sorgen für den reibungslosen Ablauf des Verfahrens und haben abwechslungsreiche Aufgaben, sowohl am Schreibtisch als auch bei der Protokollführung direkt im Gerichtssaal.

Als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt bist du die wichtige Schnittstelle zwischen der Justiz und den Bürgerinnen und Bürgern: du stehst ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erklärst die jeweiligen Sachverhalte und weiteren Prozessabläufe.

Wofür bist du zuständig?

  • Gerichtsverhandlungen: Du nimmst in der Protokollführung regelmäßig an Gerichtsverhandlungen teil. Dabei benötigst du umfangreiches Fachwissen und eine gute Auffassungsgabe – denn nichts, was im Gerichtssaal gesagt wird, darf verloren gehen.
  • Akten- und Schriftverkehr: Du erledigst den gesamten Schriftverkehr im Verfahren. Protokolle von Gerichtsverhandlungen, aber auch Zeugenaussagen, Gutachten und Zustellungsurkunden wichtiger Unterlagen gehören in die jeweilige Akte.
  • Wichtige Dokumente: Du erstellst z.B. Haftbefehle oder Vollstreckungsbescheide, nimmst Anträge auf oder lädst Zeugen zu den Gerichtsterminen vor. 

  • Verbeamtung ab dem 1. Tag der Ausbildung
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat
  • 30 Tage Urlaub jährlich
  • Umfassendes Gesundheitsmanagement
  • Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung
  • Nach der Ausbildung: grundsätzliche Übernahme und flexible Arbeitszeitmodelle mit der Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten

Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus Grundgehalt, Stellenzulage und einer Sonderzahlung. Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren (Erfahrungsstufen). Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

Berechnungsbeispiele (Stand August 2023)
(jeweils durchschnittliches Monatsgehalt inklusive Sonderzahlung, ggfs. Urlaubsgeld und Familienzuschlag):

  • Während der Ausbildung
    Monatliche Anwärterbezüge  
    ca. 1.446,00 € (brutto) / ca. 1.394,00 € (netto)
     
  • Nach der Ausbildung
    Besoldungsgruppe A 6 (ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, Stufe 1 Einstiegsgehalt)
    ca. 2.653,00 € (brutto) / ca. 2.261,00 € (netto)

    Besoldungsgruppe A 9 (verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse III, Stufe 7 Berufserfahrung 20 Jahre)
    ca. 4.459,00 € (brutto) / ca. 3.881,00 € (netto)

*abzüglich Beiträge zur Krankenversicherung 

Der Vorbereitungsdienst - so nennt sich die Ausbildungszeit - beginnt jährlich Anfang September (und gegebenenfalls auch Anfang November), dauert 2 Jahre und beinhaltet Theorie und Praxis:

  • 2 Monate Einführungspraktikum
  • 2 Monate Berufspraktikum I
  • 6 Monate fachtheoretischer Lehrgang I
  • 12 Monate Berufspraktikum II
  • 2 Monate fachtheoretischer Lehrgang II

Das Einführungspraktikum und die 2 fachtheoretischen Lehrgänge finden größtenteils in der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst im Landgräflichen Schloss oder an einem der weiteren Ausbildungsstandorte des Studienzentrums in Rotenburg an der Fulda statt.

Das erwartet dich in Rotenburg:

  • Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften
  • Möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (geringe Kostenbeteiligung)
  • Kostenloses WLAN
  • Moderne Aufenthaltsräume mit Dart, Kicker und Billard
  • Mitbenutzung der Freizeitmöglichkeiten in der nahegelegenen Hochschule, z. B. Hallenbad, Sporthalle und Sportplatz mit Lauftreff und vielen Sportkursen, Innenhof mit Public Viewing-Leinwand und Lounge Areas, Fitness-Studio „SZ-Sports" und Kino „SZinema"

Hier geht's zum Studienzentrum RotenburgÖffnet sich in einem neuen Fenster

In beiden Berufspraktika bei deinem Ausbildungsamtsgericht lernst du dann, wie du das theoretische Wissen in die Praxis umsetzt. Dabei wirst du von deiner Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchläufst fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernst du kennen. Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder begleiten dich und stehen für alle Ausbildungsfragen zur Verfügung.

Unsere Ausbildungsgerichte siehst du auf der Karte unten.

Du wirst während der Ausbildung heimatnah den Ausbildungsamtsgerichten zugewiesen. Falls Kapazitäten bei diesen Amtsgerichten erschöpft sind, erfolgt die Zuweisung zu einem anderen Ausbildungsgericht. Nach der Ausbildung kannst Du grundsätzlich bei jeder hessischen Justizbehörde eingesetzt werden, ein Anspruch auf Verwendung bei einer bestimmten Behörde besteht nicht. Aktuell besteht hoher Einstellungsbedarf im Rhein-Main-Gebiet, sodass Du nach einer heimatnahen Ausbildung neue Erfahrungen sammeln und verschiedene Einsatzmöglichkeiten in der Justiz zentral erleben kannst - durchaus mit der Möglichkeit nach einer Wartezeit an Gerichte und Staatsanwaltschaften in Heimatnähe zurückversetzt werden zu können.

Die hessische Justiz bietet dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen an. Mit deiner qualifizierten Ausbildung kannst du in allen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten. Aber auch das Justizministerium, das Oberlandesgericht oder die IT-Stelle der hessischen Justiz bieten interessante Arbeitsplätze. Dabei unterstützen wir dich durch qualifizierte Weiterbildung, z.B.

Beförderungen sind bis zur Justizamtsinspektorin bzw. zum Justizamtsinspektor (Besoldungsgruppe A 9) mit Amtszulage möglich. Besonders herausragenden Mitarbeitern steht darüber hinaus der Aufstieg in den gehobenen Justizdienst (bis Besoldungsgruppe A 12) offen.

  • Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
    (z.B. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz
  • Höchstalter 40 Jahre (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens 12-jähriger Dienstzeit)

Bei uns kannst du dich ganz einfach online über das Bewerberportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster bewerben.

Lade bitte folgende Unterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument dort direkt hoch:

  • Bewerbungsanschreiben
    (Bewerbungsanschrift: Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
    Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main)
  • Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Kopie des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses (Zeugnisse aus dem Ausland mit Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises; für Hessen ist das Staatliche Schulamt Darmstadt zuständig)
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung (auch Ausbildung und/oder Studium)
  • ggfs. Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter/s (bei Minderjährigen)
  • ggfs. Nachweise zum Grad der Behinderung/Gleichstellung

Und dann?

Nachdem deine Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du eine Eingangsbestätigung. Dann prüfen wir zuerst deine Bewerbungsunterlagen. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend melden wir uns bei dir. Da unser Bewerbungsverfahren elektronisch bearbeitet wird, erhältst du unsere Nachrichten über das Bewerberportal per E-Mail. Bitte schau daher regelmäßig in deinen Posteingang.

Nach erfolgreicher Prüfung Deiner Bewerbung wirst du zum schriftlichen Teil der Eignungsprüfung eingeladen. Mit dem Testverfahren haben alle Bewerbenden bei uns die gleichen Chancen. Der Test dauert ca. 3,5 Stunden und findet in Frankfurt am Main statt. Nach bestandenem Test beginnt die zweite Runde mit einer kurzen Selbstpräsentation vor dem Eignungsprüfungsausschuss. Im Anschluss daran folgt noch ein Gruppengespräch sowie ein Einzelgespräch mit einer Fachpsychologin oder einem Fachpsychologen. Über den genauen Ablauf des Auswahlverfahrens und worauf es beim Test ankommt informieren wir dich bei der Einladung.