Bewerbung in den allgemeinen Vollzugsdienst

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Die Einstellung findet zunächst im Rahmen eines befristeten Angestelltenverhältnis statt. Bei entsprechender Bewährung ist im Anschluss eine Übernahme als Beamtin oder Beamter des Landes Hessen möglich. Die Einstellung erfolgt nach TV-H in der Entgeltgruppe (EG) 4, nach einem halben Jahr erfolgt die Einstufung nach EG 6. In der Ausbildung zum Allgemeinen Vollzugsdienst werden Anwärterbezüge gezahlt.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über den oben angegebenen Link (Bewerberportal: Allgemeiner Justizvollzugsdienst (m/w/d)) ein.

Folgende Unterlagen bitten wir Sie im Bewerberportal hochzuladen:

  • ein Anschreiben,
  • einen Lebenslauf,
  • Zeugnisse und Unterlagen, durch die die schulischen Voraussetzungen nachgewiesen werden oder das letzte Schulzeugnis (bei ausländischen Abschlüssen zusätzlich Nachweis der Gleichstellung – weitere Informationen finden im Internetauftritt der SchulämterÖffnet sich in einem neuen Fenster),
  • Zeugnisse über die Beschäftigung seit der Schulentlassung ( sofern vorhanden),
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • eine Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters, sofern Sie minderjährig sind,
  • Kopie des Bundespersonalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments (bitte Vorder- und Rückseite).

Zudem bitten wir Sie, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und dieses bitte per Post im Original an die Personalgewinnung im H. B. Wagnitz Seminar senden zu lassen.

H. B. Wagnitz-Seminar
- Dienstleistungszentrums für den hessischen Justizvollzug -
Stabsstelle Personalgewinnung
Josef-Baum-Haus 1
65199 Wiesbaden.

Der hessische Justizvollzug fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Das Land Hessen ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Landesdienst zu erhöhen und fordert daher insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren für den mittleren Justizdienst (Allgemeiner Vollzugsdienst) beinhaltet mehrere Schritte.

Das Bewerbungsverfahren für den mittleren Justizdienst (allgemeiner Vollzugsdienst) beinhaltet mehrere Schritte:

In einem ersten Schritt bewerben Sie sich zentral über das Bewerberportal des Landes Hessen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Personalgewinnung.

Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung bei der Personalgewinnung erhalten Sie eine Bestätigung. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Unterlagen nachzureichen beziehungsweise als Scandokument in ihrer Bewerbung zu ergänzen.

Im Anschluss werden Sie schrittweise zur psychosozialen Eignungsprüfung eingeladen, die aus Psychologischen Testverfahren (unter anderem ein Intelligenztest und ein Test berufsbezogener deutscher Schriftsprache), einem Fitnesstest sowie einer Vorstellung vor einer Auswahlkommission besteht. Letztere kann eine Gruppenübung sowie ein Einzelinterview beinhalten.

Die Ergebnisse aus diesen Testungen werden in einem letzten Schritt an eine Justizvollzugsanstalt übermittelt, die über Ihre Einstellung entscheidet. Gegebenfalls werden Sie von dort aus nochmals zu einem Gespräch eingeladen, um Sie kennen zu lernen.

Zudem muss vor Ihrer Einstellung die gesundheitliche Eignung nach PDV 300 vom amtsärztlichen Dienst festgestellt werden. Auch hierzu werden Sie im Laufe des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erhalten. Informationen über mögliche Ausschlussgründe sind in dem Informationsblatt „Ausschlussgründe nach PDV 300“ (PDF) enthalten.

Wir bemühen uns, die verschiedenen Testteile nach Möglichkeit zu kombinieren. Es ist daher denkbar, dass Sie an einem Tag mehrere Auswahlschritte absolvieren können, zum Beispiel die psychologischen Tests und den Fitnesstest oder das Vorstellungsgespräch und die amtsärztliche Untersuchung.

Näheres entnehmen Sie bitte den Ihnen zugehenden Einladungen.

Bei den psychologischen Tests handelt es sich um einen Intelligenztest sowie einen berufsbezogenen Test zur Kenntnis der deutschen Schriftsprache (Rechtschreibung, Grammatik). Eine Beschreibung des aktuellen Fitnesstests entnehmen Sie bitte dem Downloaddokument auf dieser Seite. Der Vorstellungstermin vor der Auswahlkommission beinhaltet ein Einzelinterview sowie ggf. eine weitere Übung zur Gruppeninteraktion.

Zur Vorbereitung wird angeraten, sich über einschlägige Publikationen mit Testaufgaben des beschriebenen Inhalts vertraut zu machen, die eigene Leistung in den Übungen des Fitnesstests zu ermitteln (zum Beispiel im Fitnessstudio) sowie sich über den Arbeitgeber „Justizvollzug des Landes Hessen“ und das von Ihnen angestrebte Arbeitsumfeld zu informieren.

Für die amtsärztliche Untersuchung bitten wir Sie, die ausgefüllte Testungsmappe und alle Unterlagen entsprechend der Einladung mitzubringen. Die Testungsmappe erhalten Sie vom H. B. Wagnitz-Seminar – Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen (siehe Merkblatt "Ausschlussgründe nach PDV 300") kann eine Einstellung für den allgemeinen Vollzugsdienst nicht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass aber auch während der Einstellungsuntersuchung noch Untauglichkeitskriterien festgestellt werden können.

Sollte einer der Kriterien (Ausschlussgründe) bei Ihnen zu treffen, ist zu empfehlen, die Bewerbung zurückzuziehen.

Mitzubringende Unterlagen für die amtsärztliche Untersuchung (vorbehaltlich etwaiger Änderungen – die aktuelle Liste erhalten Sie bei Ihrer Einladung zum Termin):

  1. Alle ärztlichen Befunde (hausärztlich, fachärztlich, stationär) der letzten 5 Jahre.
  2. Sehtest-Befund von einem Augenarzt (gemäß Vordruck) über den Nachweis der Sehkraft (mit und ohne Sehhilfe (Dioptrien)) und die Untersuchung auf Vorliegen einer Farbsinnstörung
    (Ausnahme: Wird in der JVA Kassel I vor Ort durchgeführt. Ein Befundbericht von einem Augenarzt in der JVA Kassel I ist nur erforderlich, wenn Fehlsichtigkeit oder Augenerkrankung vorliegt).
  3. Hörtest-Befund (vom HNO-Arzt mit Gehörprüfung audiometrische Untersuchung G20)
    (Ausnahme: Wird in der JVA Kassel I vor Ort durchgeführt)
  4. EKG-Befund
  5. Impfpass

Einen aktuellen Blutbefund
Großes Blutbild, GOT, GPT, GGT, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL, Kreatinin, Harnsäure, TSH0, HbA1c

Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens wird Ihre Bewerbung an eine der 16 hessischen Justizvollzugsanstalten beziehungsweise an die Jugendarrestanstalt übermittelt. Ihre Einsatzwünsche werden hierbei unter Vorbehalt der Verfügbarkeit freier Stellen entsprechend berücksichtigt. Die dortige Anstalt entscheidet abschließend über eine Einstellung. In der Regel werden Sie daher auch zu einer Vorstellung vor Ort eingeladen.