Wir brauchen Sie: Sie wollen Verantwortung übernehmen. Sie stehen ein für die Sicherheit der Bevölkerung. Sie haben das Gespür für einen freundlichen, konstruktiven Umgang. Sie sind belastbar. Sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Sie können überzeugen und motivieren. Sie verfügen über eine gefestigte Persönlichkeit und sehen in der Behandlung und Betreuung schwieriger Menschen eine Herausforderung.

Karriere
Vollzugs- und Verwaltungsdienst im gehobenen Justizdienst
Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Den Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im gehobenen Justizdienst kommt innerhalb des Justizvollzugs große Bedeutung zu, weil sie neben den Verwaltungsaufgaben in Geschäftsleitung und Personaladministration, Arbeits- und Versorgungswesen, Rechnungswesen oder Controlling insbesondere die speziellen vollzuglichen Aufgaben des mittleren Führungsmanagements einer Justizvollzugsanstalt wahrnehmen. Sie arbeiten als Führungskräfte in den Sachgebieten und Abteilungen der Justizvollzugsanstalten und Verwaltungs-Competence-Center (VCC) und fungieren als Bindeglied der verschiedenen im Justizvollzug tätigen Berufsgruppen. Sie haben ein hohes Fachwissen, können selbständig entscheiden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Sie sind sozial kompetent und flexibel. Um die Bandbreite der Aufgabenwahrnehmung und den jeweiligen Aufgabenzuschnitt zu veranschaulichen, sind nachfolgend exemplarisch einige Aufgabenfelder beschrieben:
Als Sachgebietsleitung Rechnungswesen sind sie in einem VCC tätig und organisieren und koordinieren die Finanzen der angeschlossenen Justizvollzugsanstalten. Sie sind zum Beispiel verantwortlich für die Erstellung von Rechnungen etwa für verkaufte Produkte der Justizvollzugsanstalten, die Überwachung von Zahlungseingängen und die Bezahlung von Rechnungen, die an die Justizvollzugsanstalten gestellt werden. Sie sind zuständig für die Verwaltung der Gelder und die Abwicklung der unbaren Zahlungsgeschäfte der Gefangenen.
Die Vollzugsabteilungsleitung ist verantwortlich für die Behandlung und Betreuung der in der Vollzugsabteilung untergebrachten Gefangenen sowie die Sicherheit und Ordnung in der Abteilung. In dieser Funktion sind sie zuständig für die Erstellung und Fortschreibung der Vollzugsplanung für die einzelnen Gefangenen (Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen der Gefangenen, Arbeitsplatzzuweisung, Freizeitmaßnahmen). Sie treffen die Entscheidung über Verlegung von Gefangenen und die Genehmigung von vollzugsöffnende Maßnahmen. Sie sind verantwortlich für Stellungnahmen zu Gnadenverfahren und zur Aussetzung von Strafresten. Sie treffen die Entscheidung über besondere Sicherungsmaßnahmen, die Ausstattung der Hafträume oder die Fesselung von Gefangenen bei Ausführungen, Vorführungen und Transporten.
Als Geschäftsleitung sind sie zuständig für die Organisation der gesamten Verwaltung und den reibungslosen Geschäftsablauf in der Justizvollzugsbehörde. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Erledigung der Verwaltungsaufgaben in allen Dienststellen und unterstützt die Behördenleitung in Fragen der Organisationsentwicklung. Sie sind zuständig für die Personalverwaltung sowie die Haushalts- und Budgetangelegenheiten der Justizvollzugsbehörde.
- Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit
- eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
- Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
- Sie haben eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand (z. B. Abitur oder Fachabitur in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung).
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie sind höchstens 40 Jahre alt ist (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
- Sie stellen sich einer Eignungsprüfung.
- Sie sind gesundheitlich geeignet (Es erfolgt eine ärztliche Untersuchung durch die Vollzugsärzte im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
- Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Wir bieten eine hervorragende Ausbildung in Form eines dualen Studiums. Dieses dauert insgesamt drei Jahre. Neben der Vermittlung allgemeiner Grundlagen im Bereich des Zivil-, Straf- und Strafprozessrechts, des Verwaltungs- und Beamtenrechts sowie des Haushaltsrechts wird der Blick insbesondere auf die Vermittlung vollzugsspezifischer Rechtskenntnisse und Inhalte gerichtet. So werden den Studierenden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Vollzugsrechts, der Vollzugsverwaltung, der Psychologie und der Kriminologie vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die lehrfachübergreifenden Studienobjekte, in denen die Anwärterinnen und Anwärter u.a. auf die spezielle Klientel in den Justizvollzugsanstalten, die Anstaltsorganisation, den Rechtsschutz, die mit vollzugsöffnenden Maßnahmen und Aussetzung von Strafresten verbundenen Prüfungen und die verschiedenen Haftformen im Justizvollzug vorbereitet werden.
Diese Inhalte werden in den 18 Monaten des fachwissenschaftlichen Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel, vermittelt. Weitere 18 Monate entfallen auf das fachpraktische Studium, das in den hessischen Justizvollzugsbehörden abgeleistet wird.
Die Abschnitte gliedern sich wie folgt:
- Einführungspraktikum: 1 Monat
- Fachwissenschaftliches Studium I: 8 Monate
- Fachpraktisches Studium I: 8 Monate
- Fachwissenschaftliches Studium II: 7 Monate
- Fachpraktisches Studium II: 9 Monate
- Fachwissenschaftliches Studium III: 3 Monate
Sie absolvieren die Einführungszeit in einer Justizvollzugsbehörde. Im fachwissenschaftlichen Studium werden Ihnen rechtlichen Kenntnisse vermittelt und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen vertieft. Während der fachpraktischen Studienabschnitte werden sie in verschiedenen Justizvollzugsanstalten eingesetzt und lernen die unterschiedlichen Aufgaben des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes kennen. Zum Abschluss des fachwissenschaftlichen Studium III und Ablegen des schriftlichen Examens werden Sie bereits mit einem Aufgabengebiet betraut, bevor das Studium mit der mündlichen Prüfung abschließt.
Mit Bestehen der Laufbahnprüfung wird gleichzeitig der akademische Grad „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)" bzw. „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ verliehen.
Der überwiegende Teil der Nachwuchskräfte wird nach bestandener Prüfung als Inspektorin oder Inspektor (Besoldungsgruppe A 9 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)) in den Laufbahnzweig des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes übernommen.
Der dienstliche Einsatz erfolgt unter größtmöglicher Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse landesweit.
Bei entsprechender Leistung haben Sie gute Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Oberamtsrätin oder zum Oberamtsrat der Besoldungsgruppe A 13 HBesG.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Eine Bewerbung ist jeweils vom 1. Juni bis zum 1. Oktober (für den Einstellungstermin 1. August des darauffolgenden Jahres über das BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes möglich.
Folgende Unterlagen bitten wir Sie im Bewerberportal hochzuladen:
- ein Anschreiben,
- einen Lebenslauf,
- Zeugnisse und Unterlagen, durch die die schulischen Voraussetzungen nachgewiesen werden oder das letzte Schulzeugnis (bei ausländischen Abschlüssen zusätzlich Nachweis der Gleichstellung – weitere Informationen finden im Internetauftritt der SchulämterÖffnet sich in einem neuen Fenster),
- Zeugnisse über die Beschäftigung seit der Schulentlassung ( sofern vorhanden),
- den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
- eine Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters, sofern Sie minderjährig sind.
Zudem bitten wir Sie, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und bitte im Original per Post an uns zu senden:
H. B. Wagnitz-Seminar
- Dienstleistungszentrums für den hessischen Justizvollzug -
Stabsstelle Personalgewinnung
Josef-Baum-Haus 1
65199 Wiesbaden.
Der hessische Justizvollzug fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Das Land Hessen ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Landesdienst zu erhöhen und fordert daher insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Der Bewerbungsprozess für den gehobenen Justizdienst (Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst) beinhaltet mehrere Schritte:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber zu einem schriftlichen Eignungstest (Intelligenz- und Persönlichkeitstest) geladen, der voraussichtlich Anfang November des jeweiligen Jahres stattfindet.
Für die wiederum aussichtsreichsten Bewerberinnen und Bewerber wird in Folge eine eintägige Hospitation in einer Justizvollzugsanstalt geplant, um einen Eindruck des Umfeldes Ihrer neuen Arbeitsstelle zu bekommen und offene Fragen klären zu können.
Den Abschluss bildet ein Assessment Center Anfang bis Mitte Dezember, zu dem nur die verbliebenen besten Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden.
Die Zu- und Absagen werden in der Regel im Laufe des Monats Januar des darauffolgenden Jahres versandt, wobei im Nachrückverfahren Zusagen bei vorerst abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern noch bis zum Studienbeginn im August eingehen können.
Vor einer endgültigen Einstellung erfolgt eine ärztliche Untersuchung im Hinblick auf die Eignung für eine Einstellung als Beamtin oder Beamter des Landes Hessen.

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Arbeitgeber Land Hessen
Stefan Kneifel
Leiter der Stabsstelle Personalgewinnung
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