Besoldung und sonstige Leistungen

A. Anwärterbezüge:

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (hier: Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

B. Dienstbezüge:

Nach der Ausbildung erhalten die zu Justizsekretärinnen oder Justizsekretären ernannten Beamtinnen und Beamten Dienstbezüge.
Diese setzen sich zusammen aus:

  • Grundgehalt und
  • Stellenzulage.

Mit zunehmender beruflicher Erfahrung bzw. spezifischen Vorzeiten steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

C. Sonstige Leistungen:

  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Hessenweites Jobticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel (Nah- u. Regionalverkehr)
  • Kindergeld, auf Antrag steuerfrei neben den Dienst- oder Anwärterbezügen
  • Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Bezüge monatlich
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
  • Altersversorgung, die sich auch auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt

D. Berechnungsbeispiele (Stand 01.08.2023):

Anwärterbezüge (monatlich) während der Ausbildung:

Grundbetrag: 1.330,67 Euro
Sonderzahlung: 66,53 Euro
Brutto-Summe: 1.397,20 Euro
Netto-Summe ca.: 1.355,00 Euro

Anfangs-Dienstbezüge (monatlich) nach der Ausbildung (Besoldungsgruppe A 6):

Grundgehalt: 2.457,29 Euro
Stellenzulage 23,51 Euro
Sonderzahlung: 124,04 Euro
Brutto-Summe: 2.604,84 Euro
Netto-Summe ca.: 2.225,00 Euro

Die Beispiele beziehen sich auf ledige Anwärter / Beamte.
Bei Verheirateten und Bediensteten mit Kindern kommen weitere Leistungen (Familienzuschlag und Kindergeld) hinzu.

E. Steuern und Sozialabgaben:

Alle vorstehend aufgeführten Leistungen - mit Ausnahme des Kindergeldes und der Beihilfen im Krankheitsfall - unterliegen der Einkommensteuerpflicht, aber nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung).