A. Anwärterbezüge:
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (hier: Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.
B. Dienstbezüge:
Nach der Ausbildung erhalten die zu Justizinspektorinnen oder Justizinspektoren ernannten Beamtinnen und Beamten Dienstbezüge.
Diese setzen sich zusammen aus:
- Grundgehalt und
- Stellenzulagen
Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren (Erfahrungsstufen).
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.
C. Sonstige Leistungen:
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Hessenweites Jobticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel (Nah- u. Regionalverkehr)
- Kindergeld, auf Antrag steuerfrei neben den Dienst- oder Anwärterbezügen
- Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Bezüge monatlich
- Vermögenswirksame Leistungen
- Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
- Altersversorgung, die sich auch auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt
D. Berechnungsbeispiel (ab 01.04.2023)
Anwärterbezüge (monatlich) während des dualen Studiums)
Grundbetrag: | 1.393,47 | Euro |
Sonderzahlung: | 69,67 | Euro |
Brutto-Summe: | 1.463,14 | Euro |
Netto-Summe ca.: | 1.405,00 | Euro |
Anfangs-Dienstbezüge (monatlich) nach dem dualen Studium (Besoldungsgruppe A 9):
Grundgehalt: | 2.872,67 | Euro |
Stellenzulage | 102,23 | Euro |
Sonderzahlung: | 148,75 | Euro |
Brutto-Summe: | 3.123,65 | Euro |
Netto-Summe ca.: | 2.575,00 | Euro |
Die Beispiele beziehen sich auf ledige Anwärter / Beamte.
Bei Verheirateten und Bediensteten mit Kindern kommen weitere Leistungen (Familienzuschlag und Kindergeld) hinzu.
E. Steuern und Sozialabgaben
Alle vorstehend aufgeführten Leistungen - mit Ausnahme des Kindergeldes und der Beihilfen im Krankheitsfall - unterliegen der Einkommensteuerpflicht, aber nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung).