Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Freitag, dem Tag der Befreiung von der Naziherrschaft in Deutschland, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe gestellt werden soll. „Der 8. Mai steht sinnbildlich für die Verantwortung, die wir für den Staat Israel und jüdisches Leben in Deutschland haben, eine besondere, eine unverbrüchliche. Unser Grundgesetz fußt darauf, dass der Schutz der Opfer des Holocaust und ihrer Nachfahren mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft untrennbar verbunden ist“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Wir müssen jedoch feststellen, dass es seit dem Terrorangriff auf Israel eine massive Zunahme antisemitischer Übergriffe gibt. In Hessen, in Deutschland und weltweit. Die Übergriffe gegen Jüdinnen und Juden sind unterschiedlich motiviert. Ganz gleich, woher sie kommen: Wir werden entschieden gegen sie vorgehen. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir ein deutliches Zeichen, gerade am Tag der Befreiung.“
Das geltende Recht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas („from the river to the sea“) handelt. Dabei geht es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle. Der Nachweis dieser Taten gestaltet sich zudem schwierig, da die Beschuldigten in der Regel versuchen, den antisemitischen Charakter ihrer Wortbeiträge zu verbergen.
Deutsche Staatsräson – NICHT nur Bekenntnis, sondern verfassungsrechtlicher Auftrag
Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist die so genannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret geht es um solche, die die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen. Der grundgesetzliche Auftrag sieht eine gesellschaftliche Ordnung im Sinne eines Gegenentwurfs zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus vor. Äußerungen, die diesen fundamentalen Grundsätzen widersprechen – dazu gehört die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – können demnach sanktioniert werden. „Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als ‚Staatsräson‘ bezeichnen“, sagte Justizminister Heinz. „Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Aus genau diesem Grund ist die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson. Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält.“