Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justiz prüft neues Modell zur besseren Nachwuchsgewinnung

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat gestern die Amtsrechtstagung der Richterräte in Oberaula besucht und über die vielfältigen Herausforderungen der hessischen Justiz gesprochen sowie neue Möglichkeiten zur Nachwuchsgewinnung im Bereich der Richter und Staatsanwälte thematisiert.

Während ihres Grußwortes erklärte Tanja Eichner, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium der Justiz: „Die hessische Justiz steht vor vielfältigen Herausforderungen. Besonders hervorzuheben sind neben der Digitalisierung die Gewinnung von neuem Personal. Gerade im Land Hessen, insbesondere im Wirtschafts- und Finanzstandort Frankfurt am Main, bieten sich viele interessante Arbeitsmöglichkeiten. Hier müssen wir als attraktiver Arbeitgeber mithalten können. Über die bestehenden Maßnahmen hinaus, sollten wir ein neues Modell zur Nachwuchsförderung prüfen und weiterdenken: die ‚AssessorBrücke‘.“

Überbrückung bei Wartezeiten

Mit der „AssessorBrücke“ sollen Nachwuchskräfte die Zeit nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen bis zur Einstellung in den Richterdienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen überbrücken können. Denn nicht selten kommt es bei Bewerbungen für den höheren Justizdienst zu Wartezeiten, die u.a. mit den Terminen des verfassungsrechtlich vorgesehenen Richterwahlausschusses verbunden sind. 

Diese Wartezeiten können in der gegenwärtigen Situation dazu führen, dass der Justiz im Wettbewerb um die besten Fachkräfte kluge Köpfe verloren gehen. Assessoren mit guten Examensnoten werden häufig von Kanzleien, Unternehmen und dem Land Hessen gleichzeitig umworben und können sich ihren Arbeitgeber frei aussuchen. Durch die „AssessorBrücke“ könnten zukünftig gute Assessoren bis zu ihrer Ernennung ins Richterverhältnis auf Probe durch einen befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen gehalten und zugleich finanziell abgesichert werden.

Win-Win-Situation für Bewerber und Justiz

„In der Zeit der ‚AssessorBrücke‘ würden sie als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter in der hessischen Justiz arbeiten und Richterinnen und Richter sowie Staatsanwälte bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Sie würden damit zugleich Berufserfahrung erwerben. Dies führt meiner Ansicht nach zu einer Win-Win-Situation für die Bewerber auf der einen und für die hessische Justiz auf der anderen Seite – daher lohnt sich eine tiefergehende Prüfung des Modells“, sagte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner.

Auch die Richterräte haben das auf der Amtsrechtstagung in Oberaula vorgestellte Modell der „AssessorBrücke“ sehr begrüßt und dessen Weiterentwicklung ausdrücklich angeregt.