Justizminister Poseck würdigt den Landesverband der Deutschen Gerichtsvollzieher

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Poseck würdigt den Landesverband der Deutschen Gerichtsvollzieher

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Landesverbandes der Deutschen Gerichtsvollzieher hat der Hessische Minister der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck den Verband und seine Tätigkeit gewürdigt.

Ich danke den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für ihren großen Einsatz und dafür, dass sie das Recht in schwierigen Situation durchsetzen.

Prof. Dr. Roman Poseck Hessischer Justizminister

„Der Landesverband der Deutschen Gerichtsvollzieher begeht in diesem Jahr sein 75-jähriges Jubiläum – das ist ein Grund, auf sein Engagement und seine Erfolge für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu blicken. Ihr Einsatz hat sich in all diesen Jahrzehnten mehr als bewährt, für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und für die gesamte hessische Justiz. Sie kennen die Wünsche und Sorgen Ihrer Mitglieder am besten und können diese mit einer Stimme nach außen und gegenüber den Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern vertreten. Mit Ihnen haben wir als Ministerium immer einen direkten, verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner“, erklärte Justizminister Roman Poseck heute in Hanau-Steinheim im Rahmen einer Festveranstaltung des Verbandes.

„Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nehmen eine unverzichtbare Rolle in unserem Rechtsstaat und in unserer Wirtschaftsordnung wahr. Sie setzen Forderungen durch, vertreten Gläubigerinteressen und sind damit eine wichtige Säule auch für den Wirtschaftsstandort. Sie verhelfen Privatpersonen und Unternehmen zur Durchsetzung ihres Rechts. Häufig vermitteln sie zwischen Gläubigerinnen und Gläubigern und Schuldnerinnen und Schuldern. Die Tätigkeit ist nicht selten auch eine menschliche Herausforderung. Ich danke allen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für ihren großen Einsatz“, führte Hessens Justizminister Roman Poseck weiter aus. 

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind überwiegend im Außendienst tätig und können dabei auch in schwierige und gefährliche Situationen geraten. „Um die Beamtinnen und Beamten besser vor Angriffen zu schützen, haben wir einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. In den letzten Jahren hat das Aggressionspotenzial bei einzelnen Schuldnerinnen und Schuldnern zugenommen. Darauf haben wir reagiert. Im Sommer 2021 hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Rundverfügung zum besseren Schutz von Rettungskräften, Amtsträgern sowie gleichgestellten Personen erlassen. Strafverfahren zum Nachteil von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern können seither nicht mehr ohne Weiteres eingestellt werden. Zudem erhalten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher seit Oktober 2021 bei Bedarf einen finanziellen Zuschuss, um Schutzwesten zu beschaffen. Ergänzend dazu wurde der Einsatz von mobilen Alarmgeräten im Hinblick auf die besonderen Schutzinteressen erprobt. Im Landgerichtsbezirk Kassel wurden die Modelle getestet. Die Rückmeldungen der Testphase waren positiv. Es wurde mitgeteilt, dass das Mitführen der mobilen Alarmgeräte eine Steigerung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens mit sich bringt. Ich freue mich, dass auch der Gerichtsvollzieherverband das Vorhaben unterstützt. Wir werden nun die flächendeckende Einführung der mobilen Alarmgeräte in Hessen bis zum Ende des Jahres vorantreiben“, sagte Justizminister Roman Poseck.

Auch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 mit zusätzlichen Stellen bedacht. Der Minister erklärte, dass insgesamt drei zusätzliche Stellen für die Berufsgruppe eingeplant sind. Für das Haushaltsjahr 2023 ist eine zusätzliche Stelle und für das kommende Jahr sind zwei Stellen vorgesehen. Insgesamt gibt es 300 Stellen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. „Ich freue mich, dass sich derzeit etwa 20 Nachwuchskräfte in der Ausbildung befinden bzw. ihren Vorbereitungsdienst am 1. Juli 2023 antreten. So können wir den Beruf zukunftsfest machen.“

Seit 3. Januar 2022 sind „justizfremde“ Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst für den Gerichtsvollzieherdienst zugelassen. „Mit der Zulassung externer Bewerberinnen und Bewerber haben wir auch die Bedingungen für Justizfachangestellte in der Gerichtsvollzieherausbildung deutlich verbessert. Auch sie durchlaufen ab dem Einstellungsjahrgang 2022 die Ausbildung unter Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses sowie unter Weitergewährung des bisherigen Entgelts. Sie werden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher auf Probe verbeamtet. Für die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes, die bereits bislang den Vorbereitungsdienst in ihrem bisherigen Beamtenverhältnis durchlaufen, wurde die Bewährungszeit bis zu einer Ernennung zum Gerichtsvollzieher auf ein Jahr verkürzt. Damit wurden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes ergriffen“, so der Justizminister abschließend.

Hintergrund:

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Justizdienstes und für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig. Sie führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag von Beteiligten durch. Darüber hinaus nehmen sie die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigerinnen bzw. Gläubigern und Schuldnerinnen bzw. Schuldnern vor. Zu ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Außerdem führen sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch. Sie gehen einer abwechslungsreichen Tätigkeit mit Außendienst und selbständigem Bürobetrieb nach.

Bei dem Gerichtsvollzieherdienst handelt es sich um eine Zusatzqualifizierung, die sowohl von externen als auch justizinternen Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen einer Aus- bzw. Weiterbildung erworben werden kann.

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