Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Roman Poseck besucht die Staatsanwaltschaft Marburg

Hessens Justizminister Roman Poseck hat heute die Staatsanwaltschaft Marburg besucht und dort unter anderem Gespräche mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft, Frau Leitende Oberstaatsanwältin Gesine Wilke, und den Gremien geführt.

Die Staatsanwaltschaft Marburg führt derzeit 22 Verfahren auf Grundlage von Erkenntnissen aus verschlüsselter Kommunikation (Kryptohandys). Bei den sogenannten Encrochat-Verfahren handelt es sich in der Regel um komplexe Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen mit zahlreichen Beschuldigten, in denen verschlüsselte Nachrichten und riesige Datenmengen auszuwerten sind. Zwei der komplexen Verfahren wurden in Marburg bereits einem erfolgreichen Abschluss zugeführt. In einem Verfahren verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. In dem zweiten Verfahren verurteilte das Landgericht Marburg den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten und ordnete ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Derzeit läuft beim Landgericht Marburg in diesem Zusammenhang eine weitere Hauptverhandlung gegen 4 Angeklagte. Hier sind insgesamt 15 Hauptverhandlungstermine bis April 2023 anberaumt.

Drei zusätzliche Stellen vorgesehen

„Dass die Staatsanwaltschaft Marburg als doch eher kleine Behörde so viele Kryptohandy-Verfahren führt, verdient Anerkennung. Gerade die Staatsanwaltschaften in Hessen müssen viele neue Phänomene bearbeiten. Die Kryptohandy-Verfahren sind komplex und personalintensiv. Ich danke daher allen Bediensteten und der Leiterin der Marburger Staatsanwaltschaft für ihren Einsatz und ihr unermüdliches Engagement für unseren Rechtsstaat“, erklärte Justizminister Roman Poseck bei seinem Besuch.

Bei der Marburger Staatsanwaltschaft sind derzeit 18 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, was einem Stellenbesetzungsgrad von 100 % entspricht. „Im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 sind drei zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaft Marburg vorgesehen, um die Schlagkraft der Behörde weiter zu stärken. Das ist eine Stärkung um 17% und damit durchaus beachtlich“, so Hessens Justizminister.

Die Staatsanwaltschaft Marburg engagiert sich bei der Nachwuchsgewinnung für den Justizdienst in besonderer Weise. So werden hessenweite Intensivkurse zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen regelmäßig durch einen Marburger Staatsanwalt angeboten.  Darüber hinaus zeigt sich ein besonderer Einsatz für die Nachwuchsgewinnung in der sehr intensiven und persönlichen Betreuung der Referendarinnen und Referendare in der Pflichtstation sowie der Wahlstation durch jeweils eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt. „Die enge Betreuung der Staatsanwältinnen und der Staatsanwälte sowie der Behördenleitung wirkt sich positiv auf die Bewerberinnen und Bewerber aus.  Referendarinnen und Referendare kommen gerne als Proberichterin oder Probeberichter nach Marburg zurück. Bislang haben alle von der Staatsanwaltschaft Marburg empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten den Auswahlprozess erfolgreich durchlaufen und konnten wunschgemäß bei der Staatsanwaltschaft Marburg eingesetzt werden. Das spricht auch für die Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung und zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Marburg ein attraktiver Justizstandort ist.“

Task Force Briefermittlungen

Die bei der Staatsanwaltschaft Marburg eingerichtete „Task Force Briefermittlungen“ hat am 1. Dezember 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie wurde im Zuge einer Änderung des Postgesetzes zur „Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ vom 9. März 2021 eingeführt. In Marburg laufen nicht zustellbare Postsendungen aus dem ganzen Bundesgebiet mit unbekanntem Absender zusammen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Post geöffnet werden, um Absenderin oder Absender oder Empfängerin oder Empfänger ausfindig zu machen. Durch den auf hessische Initiative eingefügten § 39 Abs. 4a PostG legen sie nun Postsendungen an die Strafverfolgungsbehörden vor, wenn sich bei ihrer berechtigten Öffnung Anhaltspunkte dafür geben, dass mit der Postsendung Straftaten bspw. nach dem Betäubungsmittelgesetz, Anti-Doping-Gesetz und Waffengesetz begangen werden. Hintergrund für die seinerzeitige Änderung war die Zunahme des Handels mit illegalen Gütern im Darknet und in der Folge eine Vielzahl von Postsendungen von Betäubungsmitteln oder anderen inkriminierten Stoffen, die nicht kontrolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden konnten.

„Die staatsanwaltschaftliche Task Force ‚Briefermittlungen‘ führt in enger Abstimmung mit der neugeschaffenen Einheit „Polizeiliche Ermittlungen Postversand“ der Polizeidirektion Marburg die Ermittlungen im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Postsendungen. Einmal mehr zeigt sich hier die gute und effiziente Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei. Im Zeitraum zwischen Dezember 2021 und Dezember 2022 sind bereits über 5.400 Verfahren gegen namentlich benannte Beschuldigte sowie über 1.500 Verfahren gegen namentlich Unbekannte eingeleitet worden. Die hohen Verfahrenszahlen zeigen, dass der illegale Handel mit inkriminierten Gütern auf dem Postweg boomt und effektiv verfolgt werden muss. Das gelingt in Marburg in besonders guter Weise“, erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck abschließend.