Im Vordergrund hängt eine Hessen-Flagge. Hinter der Flagge steht ein Bildschirm auf dem Boden und zeigt eine Grafik zur Konferenz der Justizministerinnen und -minister an. Im Hintergrund sitzen zahlreiche Menschen an Tischen.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Weitere Übereinkünfte im Rahmen des Justizministertreffens

Auch die hessischen Initiativen zur digitalen Rechtsantragsstellung und zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens finden großen Zuspruch.

Hessen hat in die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem Beschlussvorschläge für den Abbau von Zugangsbarrieren durch die Ermöglichung einer digitalen Rechtsantragstellung und für die Beschleunigung und Effektivierung des Bußgeldverfahrens erfolgreich eingebracht. Außerdem hat Hessen als Mitantragsteller an einem Beschluss zum Pakt für den Rechtsstaat mitgewirkt.

Hessen hat sich für die Schaffung eines Rechtsrahmens für eine digitale Antragsstellung bei Gericht in bestimmten Verfahren eingesetzt. Der Beschlussvorschlag für den Abbau von Zugangsbarrieren durch die Ermöglichung einer digitalen Rechtsantragstellung wurde heute von der Justizministerkonferenz in Berlin unterstützt. „Eine bürgernahe Justiz muss für die Menschen auch online erreichbar sein. Dafür wollen wir die Weichen stellen und mit der digitalen Antragsstellung das Angebot der Justiz erweitern. Der hessische Vorschlag will eine Prüfung erreichen, für welche Anliegen Bürgerinnen und Bürger das Gericht nicht mehr persönlich aufsuchen müssen, sondern dies digital von zu Hause aus erledigen können. Unsere Beschlussvorlage hat von den Ländern viel Zuspruch erhalten. Es sollen sinnvolle Anwendungsfelder digitaler Antragsstellung sowie rechtliche und technische Rahmenbedingungen geprüft werden. Der hessische Beschlussvorschlag wird auch unterstützen, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine moderne Verfahrensalternative zur Verfügung steht“, so Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck.

Mit dem hessischen Beschlussvorschlag zur Beschleunigung und Effektivierung des Bußgeldverfahrens soll das Ordnungswidrigkeitenrecht auf Praxistauglichkeit überprüft werden. Der Minister erklärte: „Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass die Justiz erheblich durch Massenverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht belastet ist. Insbesondere aus den Bereichen der Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen. Wir fordern gemeinsam eine Überprüfung der Praxistauglichkeit bestehender Vorschriften. Der Beschlussvorschlag sieht dafür die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter hessischer Federführung vor, die konkrete Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen vorlegen wird. Es freut mich, dass auch diese Initiative aus Hessen breiten Zuspruch erhalten hat.“

Digitalpakt als Baustein für einen intakten Rechtsstaat

Große Einigkeit herrschte bei den Ländern außerdem bei dem Beschluss zur Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat. „Der Bund lässt die Länder an dieser Stelle leider bislang im Stich. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es, dass der 2019 vereinbarte Pakt für den Rechtsstaat verstetigt und zusätzlich um einen Digitalpakt ergänzt werden soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat heute gegen diesen Wortlaut nur die Ergänzung eines Digitalpakts bestätigt; die Verstetigung ist offensichtlich zum Streichposten geworden. Dabei braucht ein starker Rechtsstaat neben digitaler auch personelle Ausstattung. Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung für den Rechtsstaat, der nur durch eine leistungsfähige Justiz gewährleistet werden kann. Der Bund kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Justizministerinnen und Justizminister fordern den Bundesjustizminister daher ausdrücklich auf, zu den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zurückzukehren. Ein Digitalpakt kann nur ein Baustein für einen starken Rechtsstaat sein. Ich freue mich auch über das starke Signal, dass sich auch die Richterverbände und hohe Richterinnen und Richter der Beschlussfassung für eine Verstetigung des bisherigen personellen Pakts angeschlossen haben. Die Justizpraxis und die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sind sich darin völlig einig. Um der Relevanz Ausdruck zu verleihen, wird der Beschluss unter anderem der Ministerpräsidentenkonferenz zugeleitet“, sagte der Hessische Justizminister.

„Die Diskussionen auf der Herbstkonferenz haben insgesamt gezeigt, dass die Länder eine engere und bessere Zusammenarbeit mit dem Bund erwarten. Es wurden dabei zahlreiche hochaktuelle Themen aus dem Zivil- und Strafrecht besprochen. Gerade in diesen unsicheren Zeiten ist ein starker und leistungsfähiger Rechtsstaat wichtiger denn je. Daher hoffe ich, dass der Bundesjustizminister die Beschlüsse der Justizministerkonferenz aufgreift und gemeinsam mit den Ländern für einen starken Rechtsstaat eintritt“, betonte Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.