Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind entweder als Beamtinnen und Beamte des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes oder im Rahmen eines arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnisses als Justizhelferinnen und Justizhelfer mit der Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Dort sorgen sie für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Ruhe in den Justizgebäuden.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister tragen im Dienst eine Dienstkleidung bzw. eine Uniform. Zu ihren vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten gehört beispielsweise auch die Vorführung von Inhaftierten zu Terminen und Gerichtsverhandlungen und deren Bewachung. An der Pforte oder am Auskunftsschalter der Justizgebäude erteilen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister den Besucherinnen und Besuchern Auskünfte. Sie informieren sie etwa darüber, wo eine Verhandlung stattfindet. Auch das Durchführen von Eingangskontrollen gehört zu ihren Aufgaben. Außerdem sind sie für den gesamten behördlichen Aktentransport und den reibungslosen Postbetrieb verantwortlich. Im Außendienst sind sie zum Beispiel für die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken und die Beförderung von Geldern, Wertsachen und Poststücken zuständig. Bei Behörden mit eigenen Dienstfahrzeugen werden sie auch als Fahrerinnen und Fahrer der Dienstwagen eingesetzt.