Justizwachtmeisterin und Justizwachtmeister vor dem Gerichtsgebäude

Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben insbesondere im Bereich der Sicherheit und Ordnung wahr.

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind entweder als Beamtinnen und Beamte des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes oder im Rahmen eines arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnisses als Justizhelferinnen und Justizhelfer mit der Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Dort sorgen sie für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Ruhe in den Justizgebäuden.

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister tragen im Dienst eine Dienstkleidung bzw. eine Uniform. Zu ihren vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten gehört beispielsweise auch die Vorführung von Inhaftierten zu Terminen und Gerichtsverhandlungen und deren Bewachung. An der Pforte oder am Auskunftsschalter der Justizgebäude erteilen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister den Besucherinnen und Besuchern Auskünfte. Sie informieren sie etwa darüber, wo eine Verhandlung stattfindet. Auch das Durchführen von Eingangskontrollen gehört zu ihren Aufgaben. Außerdem sind sie für den gesamten behördlichen Aktentransport und den reibungslosen Postbetrieb verantwortlich. Im Außendienst sind sie zum Beispiel für die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken und die Beförderung von Geldern, Wertsachen und Poststücken zuständig. Bei Behörden mit eigenen Dienstfahrzeugen werden sie auch als Fahrerinnen und Fahrer der Dienstwagen eingesetzt.

Eine Ausbildung als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter für den Justizwachtmeisterdienst findet aktuell in Hessen nicht statt.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer eingestellt und im arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) bezahlt.

Im Anschluss an eine ausführliche und meist mehrmonatige Einarbeitung in Ihre Aufgaben, absolvieren Sie einen ca. 10-wöchigen Fachlehrgang, der im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. FuldaÖffnet sich in einem neuen Fenster im Lehrbereich der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst stattfindet. Dort wird Ihnen (meist kostenfrei) ein möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer zur Verfügung gestellt. Die Mensa des Hauses bietet dreimal täglich appetitliche Mahlzeiten an. Kostenloses WLAN steht überall im Haus zur Verfügung und für die Freizeitgestaltung gibt es in der nahegelegenen Hochschule Fitnessräume, ein Hallenbad, eine Kegelbahn sowie eine Sporthalle und einen Sportplatz.

In dem Fachlehrgang wird Ihnen das erforderliche Fachwissen für Ihre Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst vermittelt. Der Lehrstoff umfasst insbesondere folgende Inhalte:

  • Einführung in die wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung
  • Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Beamtenrechts und über den Aufbau und die Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung
  • Aufbau und Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Geschäftsgang bei den Justizbehörden
  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst
  • Schulung im Umgang mit Vorzuführenden und rechtsuchenden Bürgern, Konfliktvermeidungsstrategien, Zusammenarbeit im Dienstbetrieb (gemeinsame Bewältigung von Konfliktsituationen, Kommunikation, Kooperation), Interkulturelle Kompetenz
  • Zustellung von Schriftstücken, Grundzüge des Registraturdienstes
  • Wichtige Bestimmungen für den Zustell-, Brief- und Frachtdienst im In- und Ausland, Beförderung von Geld- und Wertsachen, Postabfertigung, Postannahmestelle, Einschreibesendungen, Behandlung von Überführungsstücken und Fundsachen
  • Umgang mit Gefangenen, Durchsuchung, Kontrolle und andere Sicherungsmaßnahmen
  • Justizeinsatztraining einschließlich Anwendung dienstlicher Hilfsmittel und Pfefferspray auf Basis von Selbstbehauptung und Selbstverteidigungstechniken
  • Erste-Hilfe-Ausbildung, Brand- und Gesundheitsschutz
  • Grundlagen der EDV (allgemeine und justizspezifische Software).

Der erfolgreiche Abschluss des Fachlehrgangs ist - u. a. neben einer mindestens einjährigen Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst - Voraussetzung für eine spätere Verbeamtung. Dort werden Sie im Beamtenverhältnis auf Probe in die Besoldungsgruppe A 5 eingruppiert.

Für den Fall der Übernahme in das Beamtenverhältnis bieten sich nach Ableisten einer regelmäßig dreijährigen, in Einzelfällen auch kürzeren Probezeit nach Maßgabe freier Planstellen und dienstlicher Bewährung Beförderungsmöglichkeiten bis zur Hauptsekretärin oder zum Hauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8 HBesG).

Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes, die nach ihrer Persönlichkeit, ihren Leistungen und ihrer Führung geeignet erscheinen, steht die Möglichkeit offen, sich für den allgemeinen Justizdienst als „Justizfachwirtin / Justizfachwirt“ (mit der Möglichkeit der späteren Weiterbildung für den Gerichtsvollzieherdienst oder den Rechtspflegerdienst) weiter zu qualifizieren. Die Befähigung für diese Laufbahnzweige ist nach den entsprechenden Ausbildungsordnungen in einer zusätzlichen Ausbildung zu erwerben.

Für Ihre Bewerbung als Justizhelferin oder Justizhelfer sollten Sie volljährig sein und nach Möglichkeit einen Hauptschulabschluss besitzen. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis setzt allerdings mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand voraus. Gerne haben Sie auch schon eine Ausbildung in einem anderen Beruf erfolgreich abgeschlossen.

Sie sollten auch die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung und körperliche Fitness mitbringen, um die vielfältigen Aufgaben des Berufsalltags im Justizwachtmeisterdienst erfüllen zu können.

Für die Einstellung und Beschäftigung als Justizhelferin oder als Justizhelfer gibt es grundsätzlich keine Beschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis setzt allerdings eine deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz voraus.

Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebenen Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Einstellungen erfolgen nach Bedarf unmittelbar durch die Justizbehörden. Diese erteilen auch Auskunft darüber, ob und gegebenenfalls wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen und welche Unterlagen einer Bewerbung beizufügen sind. Bitte fragen Sie direkt bei den für Sie in Frage kommenden Behörden nach, ob aktuell freie Stellen vorhanden sind. Die Internetseiten und Erreichbarkeiten der Justizbehörden finden Sie im Menu dieses Internetauftritts unter "Gerichte und Behörden".

Allgemeine Fragen zum Beruf der Justizwachtmeisterin oder des Justizwachtmeisters beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 069 1367-2658 oder per E-Mail: ausbildung@olg.justiz.hessen.de. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir keine Auskünfte über freie Stellen bei den Justizbehörden erteilen können.

Justizhelferinnen und Justizhelfer erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) aus der Entgeltgruppe 4. Die Entgeltzahlungen aus dem Beschäftigtenverhältnis unterliegen - mit Ausnahme des Kindergeldes - der Einkommensteuer- und der Sozialversicherungspflicht.

 

Berechnungsbeispiel im Beschäftigtenverhältnis (Stand 01.01.2021):

Justizhelferin/Justizhelfer

ledig, kein Kind, Lohnsteuerklasse I, EG 4 (Stufe 1)

2.591,02 Euro brutto

ca. 1.700,00 Euro netto

 

Justizhauptwachtmeisterinnen oder Justizwachtmeister im Beamtenverhältnis erhalten Dienstbezüge. Diese setzen sich zusammen aus dem Grundgehalt und der Stellenzulage. Sofern die Beamtin oder der Beamte mit mindestens 80 v. H. ihrer oder seiner Gesamttätigkeit mit der Vorführung von Gefangenen aus abgeschlossenen Vorführbereichen und deren Bewachung während des Termins und anschließender Rückführung beschäftigt ist, erhält sie/er zusätzlich eine Stellenzulage. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren.

Berechnungsbeispiele im Beamtenverhältnis (Stand: 01.01.2021):

Justizhauptwachtmeisterin/Justizhauptwachtmeister

Besoldungsgruppe A5, nach 2 Jahren Dienstzeit (Stufe 2),

ledig, kein Kind, Lohnsteuerklasse I

2.471,54 Euro brutto

ca. 2.100,00 Euro netto*

 

Erste Justizhauptwachtmeisterin/Erster Justizhauptwachtmeister

Besoldungsgruppe A6, nach 5 Jahren Dienstzeit (Stufe 3),

verheiratet, 1 Kind, Lohnsteuerklasse III

2.864,93 Euro brutto

ca. 2.700,00 Euro netto*

 

*abzgl. Beiträge zur Krankenversicherung

  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • „LandesTicket“ für die hessenweite freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) voraussichtlich auch im Jahr 2022
  • Sonderzahlung in Höhe von 5% der Bezüge monatlich (Beamtenverhältnis)
  • Vermögenswirksame Leistungen (Sparzulage durch das Land Hessen)
  • Beihilfe zur Krankenversicherung (Übernahme von 50% der Krankheitskosten,
    private Krankenversicherung möglich)
  • Altersversorgung, die sich auch auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt.

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