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Hinweis: Wenn Sie mit einer Justizeinrichtung des Landes, zum Beispiel einem Amtsgericht, Kontakt aufnehmen möchten, bitten wir Sie, diese direkt zu kontaktieren. Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat kann den Gerichten wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in ihrer Entscheidungstätigkeit keine Weisungen erteilen. Ähnliches gilt für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur im Rahmen des in den Prozessordnungen geregelten Instanzenzuges durch wiederum unabhängige Richterinnen und Richter möglich. Das Ministerium darf darüber hinaus keine Rechtsberatung erteilen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Im Übrigen können Sie sich zu justizspezifischen Themen auch gerne an den Digitalen Service Point der hessischen Justiz wenden.

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