Die Häuser des Jugendrechts sind in Hessen fester Bestandteil, um Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen und kriminelle Karriere frühzeitig zu verhindern. In den mittlerweile sechs Häusern des Jugendrechts in Frankfurt am Main (drei), Wiesbaden, Offenbach und Kassel arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe - unter Einbeziehung von freien Trägern - unter einem Dach zusammen.
Ziel ist es, die behördenübergreifenden Zusammenarbeit zu optimieren, eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu gewährleisten sowie - wo möglich - die Verfahrensdauer zu verkürzen.
Mit den Häusern des Jugendrechts wird konsequent die Jugendkriminalität bekämpft, ohne dabei die oft sehr jungen Opfer und Täter aus dem Blick zu verlieren.
Die jüngsten Zahlen belegen, dass die Häuser des Jugendrechts wirken:
Die Gesamtzahl der durch die hessischen Staatsanwaltschaften eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Jugendsachen sind von 56.993 Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 um rund 27 Prozent auf 41.582 Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 zurückgegangen. Noch deutlicher wird diese Entwicklung beim Blick in die Strafverfolgungsstatistik für das Land Hessen. Die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen sank von 3.563 Verurteilten im Jahr 2009 um nahezu 50 Prozent auf 1.824 Verurteilte im Jahr 2019.
Hervorzuheben ist auch der Rückgang der Anzahl der wegen schwerer Delikte verurteilten Jugendlichen. Die Anzahl wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit verurteilter Jugendlicher ging gar von 1.048 Verurteilten in 2009 auf 373 Verurteilte in 2019 sowie die Anzahl wegen Raub und Erpressung verurteilter Jugendlicher von 265 Verurteilten im Jahr 2009 auf 149 Verurteilte im Jahr 2019 zurück.
Mit der Einrichtung der Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt am Main wurde zugleich eine wesentliche Empfehlung der hessischen Expertenkommission aus dem Jahr 2008 zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität umgesetzt.
Beide Häuser des Jugendrechts wurden durch die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden in Kooperation mit der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen evaluiert. Der im Juli 2013 vorgelegte Abschlussbericht zieht ein grundsätzlich positives Fazit.
Der Abschlussbericht ist auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz veröffentlicht.
Zudem ist auch an den Fallzahlen ein signifikanter Rückgang der Jugendkriminalität zu verzeichnen.