Ohne das Engagement der vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein funktionierendes Gemeinwesen nicht denkbar. Dies gilt besonders auch für die Justiz.
Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner sind die mit der außergerichtlichen Streitschlichtung in bestimmten Streitigkeiten betraute Personen.
Bei bestimmten Delikten, wie zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ihr Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei diesen aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch einer Schiedsfrau oder bei einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten. Dasselbe gilt für bestimmte Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht.
Die hohe Bedeutung des Ehrenamtes für die freiheitlichdemokratische Gesellschaftsordnung gilt für alle Bereiche staatlichen Handelns. Auch für den Bereich der Rechtsprechung gilt nichts anderes: Die Justiz kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger nicht aus.
Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat in unserer Rechtskultur eine lange Tradition. Im demokratischen Rechtsstaat ist sie Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und Solidarität mit unserem Gemeinwesen. Mit ihr erfolgt die demokratische Anbindung der „Im Namen des Volkes“ zu sprechenden Urteile. Dabei findet die Stärkung der Rechtsprechung durch das ehrenamtliche Richteramt auf vielfache Weise ihren Ausdruck: Den ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite gestellt, bringen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die in den verschiedenen beruflichen Bereichen gesammelten Erfahrungen in die Beratung und Rechtsfindung ein.
Ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Strafgerichtsbarkeit werden Schöffinnen und Schöffen genannt. Die Mitwirkung von Schöffinnen und Schöffen hat in unserer Rechtskultur eine lange Tradition. Im demokratischen Rechtsstaat ist sie Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und Solidarität mit unserem Gemeinwesen.
Die Justiz kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger nicht aus. Die Stärkung der Rechtsprechung durch das ehrenamtliche Schöffenamt findet auf vielfache Weise ihren Ausdruck: Den ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite gestellt, bringen die Schöffinnen und Schöffen die in den verschiedenen beruflichen Bereichen gesammelten Erfahrungen in die Beratung und Rechtsfindung ein. Mit Urteilen in Strafsachen werden wie in keinem anderen Rechtsbereich unmittelbar persönliche Schicksale gestaltet.
Im Jahr 2018 wurden neue Schöffen gewählt, die Amtszeit begann am 1. Januar 2019 und endet nach fünf Jahren am 31. Dezember 2023.
Straffälligenhilfe ist nicht nur eine Angelegenheit des Staates, sondern eine Aufgabe der Gesellschaft insgesamt. Das Engagement ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer während des Vollzuges der Freiheitsstrafe und auch nach der Entlassung ist unverzichtbar.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein unentbehrlicher und integrierender Bestandteil eines Sozial und Therapiekonzepts, das den Freiheitsentzug mit einem Minimum an sozialen Schäden ablaufen lassen soll und eine Chance für nachzuholende Sozialisationsprozesse eröffnet. Der überwiegende Teil der Ehrenamtsarbeit besteht aus Einzelbesuchen und Gesprächen mit Gefangenen, die ansonsten keine ausreichenden Sozialkontakte und Ansprechpartner außerhalb des Vollzuges haben.
Hier ist besonders die auf das Heimatland bezogene Betreuung von ausländischen Gefangenen zu nennen, die zusätzlich mit Sprachproblemen belastet sind. Ehrenamtliche Mitarbeit füllt die Freizeit der Gefangenen mit sinnvollem Inhalt. Ehrenamtliche Mitarbeiter tragen in Gesprächen mit Gefangenen dazu bei, Probleme zu mildern oder gar zu lösen. Sie schließen damit die Gefangenen für Bildung und berufliche Förderung auf. Sie mindern die Angst vor der Entlassung und unterstützen die Eingliederung in das Leben in Freiheit.
In den hessischen Justizvollzugsanstalten sind regelmäßig zirka 400 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Betreuerinnen und Betreuer kommen keine Personen infrage, die selbst innerhalb der letzten fünf Jahre eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßt haben, die unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen oder gegen die ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren anhängig ist.
Interessenten für eine ehrenamtliche Mitarbeit benötigen keine fachlichen Vorkenntnisse, aber über eine gefestigte Persönlichkeit. Ihre Einarbeitung in die Aufgaben und möglichen Schwierigkeiten wird beratend begleitet von erfahrenen, hauptamtlichen Bediensteten (Kontaktpersonen für ehrenamtliche Mitarbeit).