Um einen juristischen Beruf – etwa als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt – ausüben zu können, ist es ausgehend von den Regelungen des Deutschen Richtergesetzes erforderlich, zwei staatliche Prüfungen abzulegen. Die erste dieser Prüfungen markiert das Ende des Studiums der Rechtswissenschaft an einer hessischen Universität, die zweite Prüfung bildet den Abschluss des sich an das Studium anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes.
Auf der Grundlage des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung führt das Justizprüfungsamt jährlich insgesamt rund 1800 Prüfungsverfahren durch. Entsprechend seiner Aufgabe, zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen durchzuführen, gliedert sich das Justizprüfungsamt in zwei Abteilungen:
- die Prüfungsabteilung I mit Sitz in Frankfurt am Main ist zuständig für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung;
- die Prüfungsabteilung II mit Sitz in Wiesbaden ist zuständig für die Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung.
Über die Ergebnisse und die Einzelheiten der Prüfungsverfahren informiert der Präsident des Justizprüfungsamte in einem jährlich erscheinenden Bericht, der auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes eingesehen werden kann.