Der wesentliche Unterschied des Spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet.
Die Überwachungstechnik der neuen Generation bietet eine technische Lösung durch die sogenannte DV-Technik. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen
Das spanische Modell erweitert also die elektronische Aufenthaltsüberwachung, indem zusätzliche Überwachungsgerät(e) beim eingesetzt werden. Pro Proband können bis zu sechs zu schützende Personen überwacht werden.
Bei der klassischen Fußfessel wird einem Probanden eine elektronische Fußfessel angelegt, um seinen Aufenthaltsort zu überwachen. Die Fußfessel bestimmt den Standort entweder über GPS-Signale oder durch Funkzellenortung im Mobilfunknetz. In regelmäßigen Abständen sendet sie die Standortdaten an ein zentrales Überwachungssystem. Dort wurden virtuelle Zonen auf einer Landkarte festgelegt.
- Darf der Proband eine Zone nicht betreten, wird eine Verbotszone eingerichtet.
- Darf er eine Zone nicht verlassen, spricht man von einer Gebotszone.
Wenn der Proband eine dieser Zonen verletzt, löst das System eine Alarmmeldung aus.