Fußfessel nach dem spanischen Modell

Alle Informationen zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Gewaltschutzgesetz und der spanischen Fußfessel finden Sie auf dieser Themenseite.

Justizminister Christian Heinz

„Die spanische Fußfessel kann Leben retten.“

Christian Heinz Hessischer Justizminister

Fakten zur Fußfessel

„Fußfessel“ ist eine verbreitete Bezeichnung für die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ). Eine solche ist außerhalb des Strafvollzugs auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen möglich.

Zum einen kann eine solche Maßnahme gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nr. 12 des Strafgesetzbuches als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (FA) angeordnet werden. Diese kann infolge eines strafrechtlichen Urteils angeordnet werden. Weitere Grundlagen für die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (kurz: BKAG).

Ferner sehen verschiedene Polizeigesetze der Länder (LPolGe) in bestimmten Konstellationen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung als Gefahrenabwehrmaßnahme vor.

Schließlich wird die elektronische Aufenthaltsüberwachung auch im Gewaltschutzgesetz verankert. Sie dient dem Schutz des Lebens, Körpers, Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung einer verletzten Person. Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vom 2. Juli 2026 wurde am 9. Juli 2026 verkündet. Die wesentlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung treten am 1. Juli 2027 in Kraft.“

Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Grundlage kann eine elektronische Aufenthaltsüberwachung zum einen unter Einsatz einer einzelnen Fußfessel erfolgen, die einer zu überwachenden Person angelegt wird. Zum anderen kann in entsprechend geeigneten Sachverhalten mit dieser Fußfessel zusätzlich aber auch eine (oder mehrere) mobile Einheit verknüpft werden, die einer zu schützenden Person ausgehändigt wird, um Auskunft über die Entfernung der Fußfessel und ihres Trägers zu dieser mobilen Einheit zu erhalten. Letzteres wird auch bezeichnet als „DV-Technik“, bisweilen auch als „Spanisches Modell“. 

Der wesentliche Unterschied des Spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich die zu schützende Person in Bewegung befindet.

Bei der klassischen Fußfessel wird einem Probanden eine elektronische Fußfessel angelegt, um seinen Aufenthaltsort zu überwachen. Die Fußfessel bestimmt den Standort entweder über GPS-Signale oder durch Funkzellenortung im Mobilfunknetz. In regelmäßigen Abständen sendet sie die Standortdaten an ein zentrales Überwachungssystem. Dort wurden virtuelle Zonen auf einer Landkarte festgelegt.

  • Darf der Proband eine Zone nicht betreten, wird eine Verbotszone eingerichtet.
  • Darf er eine Zone nicht verlassen, spricht man von einer Gebotszone.

Wenn der Proband eine dieser Zonen verletzt, löst das System eine Alarmmeldung aus.

Die Überwachungstechnik der neuen Generation bietet eine technische Lösung durch die sogenannte Domestic Violence Technik (kurz: DV-Technik). Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die die zu schützende Person bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch den der zu schützenden Person und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich Aggressor und Schutzperson entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen

Das spanische Modell erweitert also die elektronische Aufenthaltsüberwachung, indem zusätzliche Überwachungsgeräte eingesetzt werden. Pro Proband können bis zu sechs zu schützende Personen überwacht werden.

Hessen hat die spanische Fußfessel bereits im Jahr 2024 eingeführt, denn sie kann bereits in der Führungsaufsicht genutzt werden.

Derzeit gibt es 86 Geräte, die einsetzbar sind. 

Die Überwachung findet in der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) statt. Die GÜL ist für die fachliche Überwachung zuständig, die technische Überwachung wird durch die HZD betreut.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GÜL sind in allen Fragen, die elektronische Aufenthaltsüberwachung betreffend, erster Ansprechpartner, einerseits für die verurteilte Person, - bei Verwendung der DV-Technik - für die zu schützende Person, wie auch für die beteiligten Institutionen.

In der GÜL findet im Ereignisfall die Zuordnung der anonymisiert übertragenen Ereignismeldungen zu den konkreten Personendaten statt. Die Meldungseingänge werden durch die GÜL fachlich bewertet und die notwendigen weiteren Schritte eingeleitet. Hierzu kann die GÜL auf die hinterlegten Informationen zu den beteiligten Personen, Institutionen und Polizeibehörden zurückgreifen. Die Bearbeitung kann die telefonische Kontaktaufnahme zur verurteilten Person, zur Polizei oder zu den beteiligten Institutionen umfassen.

Bei Verwendung der DV-Technik kann, in Fällen einer möglicherweise unerlaubten Annäherung der verurteilten Person an die zu schützende Person, von der GÜL auch telefonisch Kontakt zu der zu schützenden Person aufgenommen werden. In solchen Fällen werden die Telefonate mit der gebotenen, besonderen Sensibilität geführt. Die zu schützende Person kann durch die GÜL bis zur Aufhebung der potentiell gefährlichen Situation telefonisch begleitet werden, während parallel die Polizei über den Sachverhalt informiert wird und Einsatzkräfte zum Aufenthaltsort entsenden kann.

Neben der Abarbeitung von Meldungseingängen ist die GÜL grundsätzlich für den reibungslosen Ablauf der Überwachung zuständig. Hierzu können von der GÜL auch notwendige Einsätze des technischen Vor-Ort-Services, etwa zur Behebung von technischen Störungen und Defekten, beauftragt werden.

Alle Vorkommnisse werden in der GÜL genau dokumentiert und an die Auftraggeber berichtet.

Bei der HZD ist das Technische Monitoring Center (TMC) untergebracht.

In einem Drei-Schicht-Betrieb an 365 Tagen überwacht das TMC rund um die Uhr die Technik. So wird sichergestellt, dass alle eingesetzten Überwachungsgeräte einwandfrei funktionieren. Das TMC verarbeitet monatlich zwischen 18.000 bis 20.000 Meldungen des Überwachungssystems. Diese Meldungen können System-, Status-, Warn- oder Alarmmeldungen sein.

Im Ernstfall prüft das TMC zuerst, ob die eingehenden Meldungen plausibel sind oder möglicherweise durch einen technischen Fehler verursacht wurden. Wenn kein technischer Fehler vorliegt, informiert das TMC die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Diese leitet dann die weiteren Schritte ein. Gibt es dagegen einen technischen Fehler am Überwachungsgerät, sorgt das TMC für den Austausch des Geräts.

Bei den nach der technischen Prüfung durch das TMC an die GÜL weitergeleiteten Meldungen handelt es sich um die zuvor beschriebenen Ereignismeldungen. Im Jahr 2025 hat die GÜL insgesamt 25.698 solcher Ereignismeldungen fachlich bearbeitet. Ein Ereignisfall ist dabei nicht mit einem tatsächlichen Verstoß gleichzusetzen. Einer Ereignismeldung können beispielsweise ein möglicher Verstoß gegen räumliche Vorgaben, der Ladezustand oder ein Ausfall der Geräte sowie eine mögliche Manipulation zugrunde liegen. Beim Einsatz der DV-Technik können auch das Betreten einer Warnzone oder einer Verbotszone, ein von der zu schützenden Person ausgelöster Panikalarm oder ein Ausfall der Datenübertragung ein Ereignis auslösen. Das Betreten der Warnzone stellt für sich genommen noch keinen Verstoß dar, sondern ermöglicht eine frühzeitige Bewertung der Situation. Bei 1,5 Prozent der im Jahr 2025 fachlich bearbeiteten Ereignismeldungen war ein Polizeieinsatz erforderlich.

Derzeit arbeiten 31 Personen dort.

Die GÜL ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr immer mit mindestens einer Sozialarbeiterin / einem Sozialarbeiter sowie zwei Bediensteten des mittleren Verwaltungsdienstes besetzt. Diese Besetzung wird aktuell mit einer Stellenanzahl von 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem speziellen Schichtsystem gewährleistet. Hinzu kommen drei weitere Stellen außerhalb des Schichtsystems.

Die Abrechnung der Kosten der GÜL erfolgt grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel; die Kosten werden hiermit auf die Länder verteilt. Die Kosten, die bei der HZD entstehen, werden von dort aus direkt mit den Ländern abgerechnet.

Bereits im Jahr 2011 wurde die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht auf Bundesebene zu spezialpräventiven Zwecken im Strafgesetzbuch eingeführt.

In einigen Bundesländern ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung als polizeiliche Maßnahme mit Richtervorbehalt vorgesehen. In Hessen kann ein Gefährder in bestimmten Fällen drohender häuslicher Gewalt nach dem Hessischen Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden.

Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vom 2. Juli 2026 wurde die von Hessen und von Justizminister Christian Heinz nachdrücklich geforderte gesetzliche Grundlage für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Familiengerichte geschaffen. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2026 verkündet. Die für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung maßgeblichen Regelungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft. Bis dahin kann eine elektronische Aufenthaltsüberwachung noch nicht auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes angeordnet werden.

Die Fälle von häuslicher Gewalt steigen kontinuierlich an. Jeden Tag müssen mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt über sich ergehen lassen. Fast jeden zweiten Tag wiederum stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Das bereitet Hessen große Sorge.

Die bisherigen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz bietet, können den Opfern häuslicher Gewalt keine ausreichende Sicherheit gewährleisten.

Wir sehen es vor diesem Hintergrund als erforderlich an, dass auch im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit verankert wird, Näherungs- und Kontaktverbote elektronisch überwachen zu können. Diese Überwachungsmöglichkeit ist geeignet, das Schutzniveau für die Gewaltbetroffenen bundesweit zu erhöhen. Europäische Staaten wie Spanien haben hiermit bereits gute Erfahrungen gemacht.

Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen der Polizeigesetze der Länder sind zeitlich nur sehr begrenzt und können den Betroffenen allenfalls ergänzenden Schutz bieten. Erforderlich ist ein umfassendes Gewaltschutzkonzept, welches auch das Tragen der Fußfessel nach dem Gewaltschutzgesetz beinhalten muss.

Das Gewaltschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, das bedeutet, dass es nur auf Bundesebene geändert werden kann. Die Hessische Landesregierung ist bereits im Juli 2024 im Bundesrat aktiv geworden (BR-Drs. 344/24) und hat die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz gefordert. Das Gesetzgebungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vom 2. Juli 2026 wurde am 9. Juli 2026 verkündet. Die wesentlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung treten am 1. Juli 2027 in Kraft.

Zum Stichtag 30. Juni 2026 bestanden bundesweit 147 aktive elektronische Aufenthaltsüberwachungen. Davon beruhten 128 auf Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht. Weitere 18 Überwachungen beruhten auf den Polizeigesetzen der Länder und eine Überwachung auf dem Aufenthaltsgesetz.

Elektronische Aufenthaltsüberwachungen auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. Die hierfür maßgeblichen Regelungen treten erst am 1. Juli 2027 in Kraft. Mit der dann möglichen Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzbereich ist mit zusätzlichen Überwachungsfällen und einem entsprechenden Anstieg der Ereignismeldungen zu rechnen.

Bislang ist kein Übergriff bekannt geworden. 

Fußfessel am Bein

Es ist schlichtweg notwendig, dass richterlich angeordnete Näherungs- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz elektronisch überwacht werden. Europäische Staaten wie Spanien haben mit dieser Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht.“

Christian Heinz, Hessischer Justizminister

Weitere Infos

Youtube Video: Kurz erklärt: Was ist eine elektronische Fußfessel?

:Dauer: 1 Minute, 16 Sekunden
im Comicstil ist ein fiktiver Stadtplan zu sehen, im Mittelpunkt ein Bein mit einem elektronischen Überwachungsgerät

Kurz erklärt

Elektronische Fußfessel