In Hessen gibt es pro Jahr rund 10.000 Fälle von häuslicher Gewalt. Damit häuslicher Gewalt professionell und konsequent entgegengetreten werden kann, müssen Präventions-, Schutz- und Interventionsmaßnahmen aller Beteiligten gut aufeinander abgestimmt werden. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen erzielt. Dieser Erfolg basiert maßgeblich auf dem Konzept der örtlichen Runden Tische gegen häusliche Gewalt.
Seit 2020 setzt Hessen zudem in Fällen häuslicher Gewalt auf die flächendeckende Etablierung des „Marburger Modells“, das sich durch eine sehr zeitnahe und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auszeichnet. Durch eine rasche, staatliche Intervention können Gewaltspiralen, wie sie typisch für Partnerschaftsgewalt sind, durchbrochen und so zukünftige Taten verhindert werden.
Stalking ist auf Initiative Hessens seit 2007 ein eigener Straftatbestand. Die Norm wurde in den letzten Jahren reformiert, um bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Das hessische Justizministerium hat sich stark für diese Änderungen eingesetzt. So können nun besonders hartnäckige Täter schwerwiegender Nachstellungen härter bestraft werden. Zudem nimmt insbesondere die aktuellste Reform das Phänomen des sog. Cyberstalkings in den Blick, sodass nunmehr auch Nachstellungen im digitalen Raum (etwa unter Verwendung von Spionage-Apps) effektiv geahndet werden können.