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Investition in die Zukunft

Die Präventionsarbeit stellt eine wichtige Säule bei der Bekämpfung der Kriminalität dar. Der beste Opferschutz ist es, Straftaten erst gar nicht geschehen zu lassen, sondern ihnen vorzubeugen.

Präventionsarbeit lohnt sich

Erfolgreiche Präventionsarbeit muss ressortübergreifend und bürgerbeteiligend sein. Eine effektive Kriminalprävention kann niemals allein durch den Staat und seine Sicherheitsorgane geleistet werden. Sie ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 

In Hessen gibt es bereits eine Vielzahl von Präventionsprojekten, die auf dieser Seite kurz vorgestellt werden sollen.

Ein zentrales Projekt des hessischen Justizministeriums zur Prävention sind die Häuser des Jugendrechts. In diesen Einrichtungen arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe unter Einbeziehung von freien Trägern unter einem Dach. Das Ziel dabei ist, die behördenübergreifende Zusammenarbeit und die Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu optimieren. Mittlerweile gibt es bereits sechs Häuser des Jugendrechts in Hessen.

Zudem gibt es an mehreren Standorten in Hessen sogenannte Teen-Courts (Schülergerichte). Es hat sich bestätigt, dass sich jugendliche Täter im Gespräch mit Gleichaltrigen leichter vom Unrechtscharakter ihres Verhaltens überzeugen lassen.

Die jüngsten Zahlen belegen, dass die Präventionsprojekte wirken: Zwischen 2010 und 2020 sind die Ermittlungsverfahren in Jugendsachen um rund 27 Prozent zurückgegangen, auch die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen sank zwischen 2009 und 2019 um nahezu 50 Prozent.

In Hessen gibt es pro Jahr rund 10.000 Fälle von häuslicher Gewalt. Damit häuslicher Gewalt professionell und konsequent entgegengetreten werden kann, müssen Präventions-, Schutz- und Interventionsmaßnahmen aller Beteiligten gut aufeinander abgestimmt werden. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen erzielt. Dieser Erfolg basiert maßgeblich auf dem Konzept der örtlichen Runden Tische gegen häusliche Gewalt.

Seit 2020 setzt Hessen zudem in Fällen häuslicher Gewalt auf die flächendeckende Etablierung des „Marburger Modells“, das sich durch eine sehr zeitnahe und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auszeichnet. Durch eine rasche, staatliche Intervention können Gewaltspiralen, wie sie typisch für Partnerschaftsgewalt sind, durchbrochen und so zukünftige Taten verhindert werden.

Stalking ist auf Initiative Hessens seit 2007 ein eigener Straftatbestand. Die Norm wurde in den letzten Jahren reformiert, um bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Das hessische Justizministerium hat sich stark für diese Änderungen eingesetzt. So können nun besonders hartnäckige Täter schwerwiegender Nachstellungen härter bestraft werden. Zudem nimmt insbesondere die aktuellste Reform das Phänomen des sog. Cyberstalkings in den Blick, sodass nunmehr auch Nachstellungen im digitalen Raum (etwa unter Verwendung von Spionage-Apps) effektiv geahndet werden können.

Ein Bereich, der besonders betroffen macht, ist der Bereich der Kinderpornographie und der damit verbundene sexuelle Missbrauch von Kindern. Im Frühjahr 2021 hat der Bund nach dem Drängen der Länder und insbesondere Hessens endlich Strafschärfungen bei Taten sexualisierter Gewalt gegen Kinder und dem Besitz von Kinderpornografie beschlossen. Der bessere Schutz von Kindern vor Missbrauchstaten ist ein wichtiges Zeichen. Den Tätern solch abscheulicher Taten muss mit aller Konsequenz begegnet werden.

Das hessische Justizministerium hat sich auch für die Einführung eines Straftatbestandes eingesetzt, mit dem die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sanktioniert wird. Die Bundesregierung hat die Schaffung eines entsprechenden Tatbestandes im Mai 2021 beschlossen. Damit soll eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden, um Missbrauchstaten besser vorzubeugen.

In den hessischen Justizvollzugsanstalten werden Gefangenen Maßnahmen geboten, um ihnen ein straffreies Leben nach der Haftzeit zu ermöglichen. Zu den vielfältigen Präventionsmaßnahmen gehören beispielsweise die Behebung von Bildungs- und Ausbildungsdefiziten, das Angebot einer individuellen psychologischen Betreuung, Anti-Gewalttrainings sowie Rechtsstaatskunde und Wertevermittlung („Schule des Respekts“).

Vor fünf Jahren hat außerdem das Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) seine Arbeit aufgenommen. Damit wurde ein bundesweit einzigartiges Programm aufgelegt, welches sicherstellt, dass Radikalisierungsversuche in Haftanstalten erkannt und verhindert werden.

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