Eine uneigennützige und auf keinen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes. Um dies sicherzustellen hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport Regelungen zur Korruptionsprävention und KorruptionsbekämpfungÖffnet sich in einem neuen Fenster (Staatsanzeiger 2019 Nr. 52, S. 1357 ff) veröffentlicht.
Nach Ziffer 3.5 der oben genannten Richtlinie ist in jeder Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen.
Sowohl die Bediensteten als auch die Bürgerinnen und Bürger können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden. Der Kontakt zu den Ansprechpersonen kann per E-Mail oder schriftlich als „vertraulich“ gekennzeichneten Brief aufgenommen werden.
Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention des Hessischen Ministeriums der Justiz sind ausschließlich für Vorgänge zuständig, die beim Hessischen Ministerium der Justiz angefallen sind.
Die Ansprechpersonen sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität des Informierenden, jedoch nicht gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen (Staatsanwaltschaften, Gerichte).
Kontaktmöglichkeiten
Sie erreichen uns per E-Mail: Ansprechperson-fuer-Korruptionspraevention(at)hmdj.hessen.de
oder per Post:
-VERTRAULICH-
Hessisches Ministerium der Justiz
Ansprechpersonen für Korruptionsprävention
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden