Besoldung und sonstige Leistungen

A. Anwärterbezüge:

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (hier: Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

B. Dienstbezüge:

Nach der Ausbildung erhalten die zu Justizinspektorinnen oder Justizinspektoren ernannten Beamtinnen und Beamten Dienstbezüge.
Diese setzen sich zusammen aus:

  • Grundgehalt und
  • Stellenzulagen

Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren (Erfahrungsstufen).
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

C. Sonstige Leistungen:

  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Hessenweites Jobticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel (Nah- u. Regionalverkehr)
  • Kindergeld, auf Antrag steuerfrei neben den Dienst- oder Anwärterbezügen
  • Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Bezüge monatlich
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
  • Altersversorgung, die sich auch auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt

D. Berechnungsbeispiel (ab 01.01.2021)

Anwärterbezüge (monatlich) während des dualen Studiums)

Grundbetrag: 1.299,21 Euro
Sonderzahlung: 64,96 Euro
Brutto-Summe: 1.364,17 Euro
Netto-Summe ca.: 1.300,00 Euro

 

Anfangs-Dienstbezüge (monatlich) nach dem dualen Studium (Besoldungsgruppe A 9):

Grundgehalt: 2.678,34 Euro
Stellenzulage: 95,31 Euro
Sonderzahlung: 138,68 Euro
Brutto-Summe: 2.912,33 Euro
Netto-Summe ca: 2.435,00 Euro

Die Beispiele beziehen sich auf ledige Anwärter / Beamte.
Bei Verheirateten und Bediensteten mit Kindern kommen weitere Leistungen (Familienzuschlag und Kindergeld) hinzu.

E. Steuern und Sozialabgaben

Alle vorstehend aufgeführten Leistungen - mit Ausnahme des Kindergeldes und der Beihilfen im Krankheitsfall - unterliegen der Einkommensteuerpflicht, aber nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung).