Ausübung der Gerichtsbarkeit
Berufe in der Rechtspflege
Kernbereich der Justiz ist die Rechtspflege. Darunter versteht man die Ausübung der Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Rechtsprechung, die freiwillige Gerichtsbarkeit (zum Beispiel das Grundbuch oder das Handelsregister), die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und die Zwangsvollstreckung.
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Organe der Rechtspflege sind teilweise außerhalb der Justiz (zum Beispiel als Rechtsanwalt oder Notar) tätig, vor allem aber innerhalb der Justiz als Richter, Beamte oder Angestellte.
Die Einstellung erfolgt in einer bestimmten Laufbahn, die verschiedene Aufstiegs- oder Qualifikationsmöglichkeiten bietet. Laufbahnen sind die Zusammenfassung von Ämtern derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vor- und Ausbildung voraussetzen. Die Einstellung erfolgt dabei im unteren Amt, alle höheren Ämter sind nur durch Beförderung zu erreichen.