Drei junge Frauen und ein junger Mann sitzen an einem Tisch

Justizfachangestellte / Justizfachangestellter

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben wahr.

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben wahr. Sie sind in den sogenannten "Service-Einheiten" der Gerichte bzw. "Sekretariaten" der Staatsanwaltschaften zentrale Anlaufstelle für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Sie führen und verwalten unter Einsatz moderner EDV-Technik die Verfahrensakten, wickeln den Geschäftsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ab und wirken neben Staatsanwälten, Richtern und Rechtspflegern in vielfältiger anderer Weise eigenverantwortlich bei der Verfahrenserledigung mit, z. B. bei der Ladung von Verfahrensbeteiligten und Zeugen zu Sitzungen und Verhandlungen, als Protokollführer in Strafsachen, bei der Aufnahme von Anträgen und Rechtsmitteln oder bei der Berechnung von Gerichtskosten und der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern.

Das Ausbildungsprofil, das als Anlage zum Prüfungszeugnis ausgehändigt und zur Förderung von Transparenz in der Europäischen Union in deutscher, englischer und französischer Sprache ausgefertigt wird, beschreibt die in der Ausbildung vermittelten beruflichen Fähigkeiten (ggf. Qualifikationen) wie folgt:

Justizfachangestellte

  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein
  • erteilen Auskünfte
  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf
  • führen Registraturarbeiten durch
  • führen Dateien und Karteien
  • bearbeiten Posteingang und -ausgang
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen
  • gewähren Akteneinsicht
  • fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke
  • veranlassen Veröffentlichungen
  • erheben statistische Daten
  • veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung
  • erstellen Protokolle
  • berechnen Kosten
  • überwachen Zahlungseingänge.

Zur Ausbildung für den Beruf der/des Justizfachangestellten sollten Sie nach Möglichkeit einen mittleren Bildungsabschluss oder höher besitzen.

Außerdem ist uns wichtig, dass Sie

  • gute Rechtschreibkenntnisse und Lesekompetenz besitzen,
  • an bürowirtschaftlichen Tätigkeiten interessiert sind,
  • gerne planen und organisieren,
  • Freude am Umgang mit Menschen haben,
  • teamfähig und kommunikativ sind.

Die Ausbildung für den Beruf „Justizfachangestellte/r" dauert grundsätzlich drei Jahre und umfasst die praktische Ausbildung bei einem Ausbildungsgericht sowie begleitenden Berufsschulunterricht. Die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ist in Rahmenplänen verbindlich festgelegt.

Gegenstand der Berufsausbildung sind dabei mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Die ausbildende Behörde
  • Stellung und Aufgaben des ausbildenden Gerichts und der ausbildenden Staatsanwaltschaft innerhalb der Justiz
  • Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen
  • Büroorganisatorische Abläufe
  • Arbeitsorganisation
  • Informationsverarbeitung
  • Informations- und Kommunikationstechniken, Datenschutz
  • Textverarbeitung
  • Kosten- und Entschädigungsrecht
  • Fallbezogene Rechtsanwendung in Zivilverfahren
  • Zivilprozess
  • Zwangsvollstreckung
  • Insolvenzen
  • Ehe- und Familiensachen
  • Fallbezogene Rechtsanwendung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Fallbezogene Rechtsanwendung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuch, Nachlass
  • Vormundschaftsgerichtliche Angelegenheiten, Betreuung
  • Öffentliche Register

Im Anschluss an das erste Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes statt. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung, die zweimal wiederholt werden kann. Bei besonderen Leistungen ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bereits nach zweieinhalb Jahren möglich.

Auszubildende, die die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt haben, können nach Maßgabe freier Stellen als Justizfachangestellte in den hessischen Justizdienst übernommen werden.
Schwerbehinderte Auszubildende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Mit dem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung zur/zum Justizfachangestellten eröffnen sich darüber hinaus Einsatzmöglichkeiten bei anderen Landes- und Bundesbehörden, bei Rechtsanwälten und Notaren sowie bei anderen Arbeitgebern der Privatwirtschaft.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nach § 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes als Zuständige Stelle für den anerkannten Ausbildungsberuf Justizfachangestellte / Justizfachangestellter bestimmt worden. Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle gehört die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung und die Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen. Hierzu gehört die Überprüfung der Eignung der an der Ausbildung beteiligten Stellen und Personen, die Prüfung und Registrierung der von den Ausbildungsgerichten mit den Auszubildenden abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ausschüssen, den Ausbildungsgerichten und Berufsschulen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Zuständige Stelle Berater oder Beraterinnen zu bestellen. Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten fest und überwachen die Tätigkeit der Ausbildungsstätten. Sie bieten darüber hinaus Beratungen zu allgemeinen Ausbildungsfragen für alle Auszubildenden und Ausbildenden an.

Berater für Berufsbildung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist

Herr Thomas Laux
Telefon 069 1367-8904
E-Mail: Thomas.Laux@OLG.Justiz.Hessen.de

Justizfachangestellte, die sich nach bestandener Abschlussprüfung mindestens drei Jahre in diesem odereinem anderen förderlichen Beruf bewährt haben sowie nach ihrer Persönlichkeit, ihren Leistungen und ihrerFührung in besonderer Weise geeignet erscheinen, können sich für den Gerichtsvollzieherdienst weiter qualifizieren.

Als förderlich gilt insbesondere eine berufliche Erfahrung bei Rechtsanwälten und Notaren sowie in anderen geeigneten Büroberufen. Die Befähigung für diese Laufbahn ist nach der entsprechenden Ausbildungsordnung in einer zusätzlichen 20-monatigen Ausbildung zu erwerben.

Für Justizfachangestellte besteht außerdem die Möglichkeit, sich in einem auf ein Jahr verkürzten Ausbildungsgang zur/zum Justizfachwirt/inÖffnet sich in einem neuen Fenster (Beamtin/Beamter des mittleren Justizdienstes) weiter zu qualifizieren.

Wenn Sie interessiert sind, in einer modernen Justiz unter Anwendung zukunftsorientierter Informationstechnologien mitzuarbeiten, sollten Sie Ihre Bewerbung für den Einstellungstermin 1. September möglichst bis zum 31. Oktober des Vorjahres an eines der nachstehenden Ausbildungsamtsgerichte richten:

Um eine rasche Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu gewährleisten, fügen Sie bitte Ihrem Bewerbungsschreiben die folgenden Unterlagen bei:

  • Lebenslauf,
  • die letzten Schulzeugnisse.

Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebenen Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr nächstgelegenes Ausbildungsamtsgericht oder jede andere hessische Justizbehörde und verschaffen Sie sich dort selbst einen Eindruck über das Berufsbild und die Aufgaben der Justizfachangestellten.

Für die Dauer der Ausbildung erhalten die Auszubildenden jährlich 30 Tage Urlaub undeine Vergütung nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifvertrags. Diese beträgt ab 01.01.2020:

  • im 1. Ausbildungsjahr : 1056,85 €
  • im 2. Ausbildungsjahr : 1111,43 €
  • im 3. Ausbildungsjahr : 1161,51 €

Auszubildende erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung eine Abschlussprämie in Höhe von

  • 500,00 € für die Abschlussnote sehr gut oder gut
  • 400,00 € für die Abschlussnote befriedigend
  • 300,00 € für die Abschlussnote ausreichend.

Justizfachangestellte werden mit ihrer Einstellung als Mitarbeiter/in einer Service-Einheit bei Gerichten oder eines Sekretariates bei Staatsanwaltschaften je nach Aufgabengebiet in die Entgeltgruppen 5, 6 oder 8 TV-H eingestuft.
Besonders qualifizierten und bewährten Kräften steht auch die Tätigkeit als Ausbilder/in mit Vergütung bis Entgeltgruppe 9 TV-H offen.

Leistungsorientierte Stufenaufstiege sind innerhalb der Entgeltgruppen möglich.

Ab dem 01. Januar 2018 wird ein hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt.

Zudem werden eine Jahressonderzahlung gewährt sowie vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

Sie erhalten auf Wunsch außerdem die "AzubiCard Hessen" (www.azubicard-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster), mit der Sie in den Genuss von Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen und privaten Partnerfirmen kommen können.

Bruttoverdienste ohne staatliches Kindergeld (Stand 01.01.2021):

  • Ledige(r) Angestellte(r), EG 5, Stufe 1 (Einstiegsgehalt nach der Ausbildung)
    2.537,53 Euro
  • Verheiratete(r) Angestellte(r), 1 Kind, EG 6, Stufe 4 (8 Jahre im Dienst)
    3.100,98 Euro
    + 100,00Euro Kinderzuschlag
    3.200,98 Euro
  • Verheiratete(r) Angestellte(r), (Ausbilder(in), 2 Kinder, EG 9, Stufe 5 (15 Jahre im Dienst)
    4.179,98 Euro
    + 200,00 Euro Kinderzuschlag
    4.379,98 Euro

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