Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben wahr. Sie sind in den sogenannten "Service-Einheiten" der Gerichte bzw. "Sekretariaten" der Staatsanwaltschaften zentrale Anlaufstelle für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Sie führen und verwalten unter Einsatz moderner EDV-Technik die Verfahrensakten, wickeln den Geschäftsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ab und wirken neben Staatsanwälten, Richtern und Rechtspflegern in vielfältiger anderer Weise eigenverantwortlich bei der Verfahrenserledigung mit, z. B. bei der Ladung von Verfahrensbeteiligten und Zeugen zu Sitzungen und Verhandlungen, als Protokollführer in Strafsachen, bei der Aufnahme von Anträgen und Rechtsmitteln oder bei der Berechnung von Gerichtskosten und der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern.
Das Ausbildungsprofil, das als Anlage zum Prüfungszeugnis ausgehändigt und zur Förderung von Transparenz in der Europäischen Union in deutscher, englischer und französischer Sprache ausgefertigt wird, beschreibt die in der Ausbildung vermittelten beruflichen Fähigkeiten (ggf. Qualifikationen) wie folgt:
Justizfachangestellte
- setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein
- erteilen Auskünfte
- nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf
- führen Registraturarbeiten durch
- führen Dateien und Karteien
- bearbeiten Posteingang und -ausgang
- berechnen, vermerken und überwachen Fristen
- gewähren Akteneinsicht
- fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke
- veranlassen Veröffentlichungen
- erheben statistische Daten
- veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung
- erstellen Protokolle
- berechnen Kosten
- überwachen Zahlungseingänge.