Eine Juristin in Robe zeigt dem Richter an der Richterbank Informationen auf einem Laptop

Richterin / Richter

Richter kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes nur werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5-7 DRiG) und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer

  • an einer Universität Rechtswissenschaften studiert und das Studium mit der ersten Prüfung abschließt und
  • einen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) absolviert und mit der zweiten Staatsprüfung abschließt.

Die Studienzeit - die unterschritten werden kann - beträgt vier Jahre, von denen zwei Jahre auf ein Studium an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland entfallen müssen. Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Während des Studiums soll bereits verstärkt durch Vermittlung sogenannter Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit auf die rechtsberatenden Berufe vorbereitet werden. Der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses gehört ebenfalls zu den Studieninhalten. Zudem ist während des Studiums ein dreimonatiges Praktikum zu absolvieren.

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er ist in mehrere Abschnitte gegliedert, während derer die Rechtsreferendarin bzw. der Rechtsreferendar in mehreren Ausbildungsstationen praktisch tätig wird. Wegen der Schwerpunktsetzung der juristischen Ausbildung auf die Vorbereitung für die rechtsberatenden Berufe gehört hierzu eine neunmonatige Ausbildungsstation in der Anwaltschaft.
Während des Vorbereitungsdienstes erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, in dem eine Unterhaltsbeihilfe gezahlt wird.
Einschließlich der beiden Prüfungen dauert die Ausbildung durchschnittlich insgesamt sieben bis acht Jahre.
Einzelheiten des Studiums und des Vorbereitungsdienstes sind in den Ausbildungsgesetzen der einzelnen Bundesländer zum Teil unterschiedlich geregelt. In Hessen gilt das Hessische Juristenausbildungsgesetz und die Hessische Juristenausbildungsordnung.

Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung nicht nur für die Tätigkeit als Richter, sondern auch für andere Berufe der Rechtspflege (Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar) und für viele Tätigkeiten in Verwaltung und Wirtschaft. Nur sehr wenige Juristen werden Richter, in Hessen sind es erheblich unter 5% der Assessoren. Voraussetzung für eine Einstellung sind deutlich überdurchschnittliche Staatsexamina.

Richterinnen und Richter absolvieren nach ihrer Einstellung zunächst regelmäßig eine mehrjährige Probezeit, während der sie an verschiedenen Gerichten mit unterschiedlichen Rechtsgebieten betraut werden. Bei diesen Verwendungen erhalten sie jetzt auch in allen Dienststellen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und für jede neue Kollegin / jeden neuen Kollegen wie bei den Fachgerichtsbarkeiten ein Angebot, für die Dauer von 3 – 6 Monaten bei der Einarbeitung durch einen Mentor oder eine Mentorin unterstützt zu werden. Die konkrete Benennung der Ansprechperson erfolgt beim Dienstantritt durch die jeweilige Behördenleiterin/den jeweiligen Behördenleiter vor Ort. Es wird angestrebt, dass sie auch Erfahrungen in anderen Gerichtsbarkeiten oder bei der Staatsanwaltschaft sammeln. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit werden sie mit Zustimmung des Richterwahlausschusses zum Richter auf Lebenszeit berufen; ihnen wird gleichzeitig ein Richteramt an einem bestimmten Gericht übertragen (zum Beispiel Richter am Amtsgericht oder Richter am Sozialgericht).

Beförderungen erfolgen nicht regelmäßig. Statt dessen steigt die Besoldung, die sich sowohl während der Probezeit als auch nach der Ernennung nach der Besoldungsgruppe R 1 des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) richtet, mit zunehmender Berufserfahrung.

Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann eine Beförderung erfolgen, etwa zum Vorsitzenden Richter oder zum Richter an einem oberen Landesgericht (z.B. Vorsitzender Richter am Landgericht oder Richter am Landessozialgericht). Bei Übernahme der Leitung eines Gerichtes erfolgt eine Ernennung zum Direktor oder Präsidenten des Gerichts (zum Beispiel Direktor des Arbeitsgerichts oder Präsident des Verwaltungsgerichts). Die jeweilige Besoldung richtet sich nach dem Beförderungsamt.

Wenn Sie in Hessen Richterin oder Richter - gleich in welchem Gerichtszweig - werden wollen, müssen Sie sich um eine Einstellung als Richterin beziehungsweise Richter oder Staatsanwältin beziehungsweise Staatsanwalt bewerben. Die Einstellung bedarf der Zustimmung des Richterwahlausschusses des Landes Hessen.

Neben der persönlichen Eignung, zu der insbesondere soziale Kompetenz gehört, müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags in der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung mindestens 15 Punkte erreicht haben, wobei der Wert von 7,5 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf.

Die Auswahl erfolgt – unter Berücksichtigung der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit – nach Leistungsgesichtspunkten.

Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend von diesen Notenwerten berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen.

Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.

Für alle Gerichtszweige und Staatsanwaltschaften der hessischen Justiz werden laufend Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt.

Nennen Sie uns gerne Ihre örtlichen und fachlichen Präferenzen!

Der Einsatz erfolgt in jedem Fall regional und sozial verträglich.

Soweit nach der Stellen- und Bedarfssituation möglich, erfolgt Ihre Verwendung entsprechend Ihrem angegebenen Berufsziel und Einsatzort.

Bewerbungen sollten möglichst elektronisch erfolgen.

Über den nachstehenden Link gelangen Sie zur Stellenausschreibung im Bewerberportal, von wo aus Sie sich direkt online bewerben können:

Stellenausschreibung im Karriereportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bewerbungen in schriftlicher Form oder per E-Mail sind weiterhin möglich und zu richten an:

Hessische Ministerium der Justiz
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden

oder

Bewerbung.RiStA@hmdj.hessen.de

Der Bewerbung sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Dies sind insbesondere:

  • unterschriebenes, begründetes ein- bis zweiseitiges Bewerbungsschreiben
  • Bewerbungsbogen (siehe Downloads)
  • aussagefähiger Lebenslauf (in Aufsatzform –nicht handschriftlich)
  • Abiturzeugnis
  • Zeugnisse der ersten Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung
  • Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreichten Leistungen (Einzelnotenübersicht oder Auszug aus dem Prüfungsprotokoll)
  • Zeugnisse über die im Referendardienst in den Ausbildungsstellen und den Arbeitsgemeinschaften erzielten Leistungen
  • ggf. Promotionsurkunde und weitere Nachweise über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
  • ggf. Arbeitszeugnisse
  • ggf. Urkunde über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (durch Einbürgerungsurkunde oder Personalausweis)
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten nebst Datenschutzhinweisen (siehe Downloads)
  • ggf. Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung

Der Bewerbungsbogen und die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten nebst Datenschutzhinweisen stehen auf der Homepage zum Download zur Verfügung, können aber auch direkt im Bewerberportal zum Ausfüllen heruntergeladen werden.

Die Unterlagen sind im Falle einer elektronischen Bewerbung als Anlagen hinzuzufügen.

Aufwendungen anlässlich der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen können nicht erstattet werden.

Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Karrieretage

für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

am 02.03.2023 in Frankfurt am Main für:

Richter (m/w/d)* und Staatsanwälte (m/w/d)*

Sie werden Volljurist (m/w/d)* und suchen eine interessante, vielseitige, eigenverantwortliche, anspruchsvolle und gesellschaftlich bedeutende Tätigkeit? Dann besuchen Sie uns beim Karrieretag

am Donnerstag, 2. März 2023, von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr
in den Frankfurter Justizbehörden, Gebäude C,
Raum 165 C, Konrad-Adenauer-Straße 20,
60313 Frankfurt am Main

Programm:

  • Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main
  • Informationen zu Einstellungsverfahren und Berufseinstieg
  • Erfahrungsbericht von Frau Richterin Dr. Eisen
  • Erfahrungsbericht von Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Krause
  • Gelegenheit für Gespräche

Anmeldung bitte bis zum 23.02.2023 an: 

karrieretag@hmdj.hessen.de

* gem. § 22 Abs. 3 PStG

6. Karrieretag Sozialgerichtsbarkeit

Wir suchen Richter (m/w/d)* für die Sozialgerichtsbarkeit!

Sie werden Volljurist (m/w/d)* und suchen eine interessante, vielseitige, eigenverantwortliche, anspruchsvolle und gesellschaftlich bedeutende Tätigkeit? Dann besuchen Sie uns beim Karrieretag

am Donnerstag, 16. März 2023, ab 10:30 Uhr,
im Sozialgericht Gießen,
Ostanlage 19, 35390 Gießen.

Programm:

  • Begrüßung durch den Präsidenten des Landessozialgerichts und durch die Referentin für die Nachwuchsgewinnung beim Hessischen Ministerium der Justiz
  • Informationen der Präsidialrichterin beim Landessozialgericht
  • Teilnahme an mündlichen Verhandlungen
  • Imbiss und Gespräche mit Richterinnen und Richtern

Anmeldung bitte bis zum 09.03.2023 an: karrieretag@hmdj.hessen.de

* gem. § 22 Abs. 3 PStG