Drei junge Frauen in der Eingangshalle eines Gebäudes

Justizfachwirtin / Justizfachwirt

In allen Bereichen der Justiz sind neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes (Laufbahnzweig allgemeiner Justizdienst) tätig. Vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, überall tragen sie für den reibungslosen Ablauf von Verfahren besondere Verantwortung.

Jede gerichtliche Abteilung, ob in der streitigen Gerichtsbarkeit (z. B. Zivil- und Strafprozess) oder der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuch, Handelsregister, Betreuungs- und Nachlasssachen) und jede Abteilung einer Staatsanwaltschaft hat für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Verfahrensbeteiligten ihre Geschäftsstelle, die von einer Justizfachwirtin oder einem Justizfachwirt betreut wird. In dieser „Zentrale" trägt sie/er als Ansprechpartner/in für das rechtsuchende Publikum wesentlich zur Verwirklichung einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung bei. Hier lenkt sie/er den Ablauf der Verfahren, soweit nicht eine Entscheidung durch das Gericht (Richter/Rechtspfleger) oder die Staatsanwaltschaft getroffen wird.

So werden z. B. selbstständig Erklärungen der Verfahrensbeteiligten außerhalb der gerichtlichen Verhandlung aufgenommen, Ladungen und Zustellungen an Prozessbeteiligte veranlasst, Ausfertigungen und Abschriften gerichtlicher Entscheidungen beglaubigt und erteilt sowie Fristen überwacht.

Neue Organisationsformen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften verknüpfen diese Aufgaben der Geschäftsstelle im Interesse einer beschleunigten, einheitlichen Erledigung von zusammengehörigen Arbeitsvorgängen in sogenannten „Service-Einheiten" bzw. „Sekretariaten" mit der EDV-unterstützten Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs.

Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten wird auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung gefordert. Als Protokollführer/in nimmt die Justizfachwirtin/der Justizfachwirt hier nach eigenem Ermessen das Wesentliche der Verhandlung (beispielsweise die Aussagen des Angeklagten oder eines Zeugen) in das Hauptverhandlungsprotokoll auf.

Nicht weniger abwechslungsreich und vielfältig ist die Palette der herausgehobenen Funktionen des mittleren Justizdienstes, die von der Erstellung von Kostenrechnungen und der Anweisung von Gebühren und Auslagen der Zeugen und Sachverständigen bis hin zur Sachbearbeitertätigkeit in Verwaltungsangelegenheiten, Insolvenz-, Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen sowie bei den Gerichtskassen reicht. Selbstverständlich zählt dazu auch die verantwortungsvolle Aufgabe, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Ausbildung von Nachwuchskräften weiterzugeben.

In den Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf (Justizsekretäranwärter/in) kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung eingestellt werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzt,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
  • höchstens 40 Jahre alt ist (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
  • den Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und umfasst ein Einführungspraktikum, zwei Fachlehrgänge und die berufspraktische Ausbildung.

Im Einzelnen gliedert er sich in fünf Ausbildungsabschnitte:

  • Einführungspraktikum - (2 Monate) - Amtsgericht Bad Hersfeld und Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst
  • Berufspraktikum I - (2 Monate) - Ausbildungsamtsgericht
  • Fachtheoretischer Lehrgang I - (6 Monate) - Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst
  • Berufspraktikum II - (12 Monate) - Ausbildungsamtsgericht und Staatsanwaltschaft
  • Fachtheoretischer Lehrgang II - (2 Monate) - Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst

Während des Einführungspraktikums und der zwei fachtheoretischen Lehrgänge lernen und wohnen Sie in der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst im Landgräflichen Schloss in Rotenburg an der Fulda. Die Lehrveranstaltungen finden in kleinen Gruppen in modernen Lehrsälen statt.
Gegen eine geringe Kostenbeteiligung werden Ihnen möblierte Einzelzimmer mit Telefon- und Internet sowie eigenem Badezimmer zur Verfügung gestellt. Die Mensa des Hauses sorgt für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Küche zu allen Mahlzeiten.

Als Ausbildungsgerichte kommen die Amtsgerichte Bad HersfeldÖffnet sich in einem neuen Fenster, Bad Homburg v. d. H.Öffnet sich in einem neuen Fenster, BiedenkopfÖffnet sich in einem neuen Fenster,BüdingenÖffnet sich in einem neuen Fenster, DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster, DieburgÖffnet sich in einem neuen Fenster, EschwegeÖffnet sich in einem neuen Fenster, Frankfurt am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster, Friedberg (Hessen)Öffnet sich in einem neuen Fenster, FritzlarÖffnet sich in einem neuen Fenster, FuldaÖffnet sich in einem neuen Fenster, GelnhausenÖffnet sich in einem neuen Fenster,GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster, HanauÖffnet sich in einem neuen Fenster, HünfeldÖffnet sich in einem neuen Fenster,KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster, KirchhainÖffnet sich in einem neuen Fenster,Königstein i. Ts.Öffnet sich in einem neuen Fenster, KorbachÖffnet sich in einem neuen Fenster,Limburg a. d. LahnÖffnet sich in einem neuen Fenster, MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster, MelsungenÖffnet sich in einem neuen Fenster,Offenbach am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster, WetzlarÖffnet sich in einem neuen Fenster und WiesbadenÖffnet sich in einem neuen Fenster in Betracht.

Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildung wird die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin/Justizfachwirt" erworben.

Da die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst bedarfsorientiert erfolgen, bestehen gute Chancen nach bestandener Prüfung einen sicheren Arbeitsplatz als Justizsekretärin oder Justizsekretär (Besoldungsgruppe A6) in der hessischen Justiz zu erhalten.

Nach der Übernahme in den hessischen Justizdienst und einer regelmäßig dreijährigen Probezeit bieten sich gute Aufstiegsmöglichkeiten.

Es können Beförderungen zum Justizobersekretär (Besoldungsgruppe A7), Justizhauptsekretär (Besoldungsgruppe A8) und Amtsinspektor (Besoldungsgruppe A9 und A9 mit Zulage) erfolgen. Besonders herausragenden Mitarbeitern steht darüber hinaus der (prüfungsfreie) Aufstieg in den gehobenen Dienst (bis Besoldungsgruppe A11) offen.

Justizfachwirte, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen geeignet erscheinen, können sich für den Gerichtsvollzieher- oder Rechtspflegerdienst (Dipl.-Rechtspfleger (FH)) weiterqualifizieren.

Neben diesen Karrierechancen bieten wir Ihnen:

  • einen modernen, sicheren Arbeitsplatz,
  • flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten,
  • teamorientiertes Arbeiten,
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten.

Wenn Sie an einem modernen und sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung möglichst bis zum 31. Oktober für den Einstellungstermin 1. September des darauf folgenden Jahres an den

Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts
60256 Frankfurt

Eventuelle Fristverlängerungen finden Sie in den Stellenausschreibungen.

Zur Stellenausschreibung im Bewerberportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Folgende Unterlagen sind innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument dort hochzuladen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses
  • Einverständniserklärung beider gesetzlicher Vertreter, sofern Sie minderjährig sind
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen (auch Ausbildung und/oder Studium) seit der Schulentlassung

Von Bewerberinnen/Bewerbern, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, sind darüber hinaus auf Anforderung folgende weitere Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über die für die Einstellung erforderliche deutsche oder andere Staatsangehörigkeit
  • beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde, ggfs. der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder
  • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob gegen sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staats-(amts-)anwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war bzw. ist
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Schulden sie haben

Nach einer notenmäßigen Vorauswahl werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einer Eignungsprüfung eingeladen, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht und an zwei unterschiedlichen Terminen in Frankfurt am Main stattfindet. Fahrtkosten und Auslagen können leider nicht erstattet werden.

Weitere Informationen zum Ablauf des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber nach Eingang der Bewerbung.

Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebenen Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.

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