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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Folge 17 - Haus des Jugendrechts - Ein Gespräch mit Staatsanwältin Marion Denny

Vor einem Jahr ist unser Podcast "Zeit für Justitia - Der Justiztalk aus Hessen" gestartet! In der Jubiläumsfolge sprechen wir mit Staatsanwältin Marion Denny über das Projekt "Haus des Jugendrechts". Frau Denny erzählt, wie die Idee dazu entstanden ist, ob es bei den Jugendlichen gut ankommt und welche Maßnahmen angeboten werden, um die Jugendkriminalität einzudämmen.

Adina Murrer
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcastfolge. Diese ist nicht nur irgendeine Ausgabe, sondern unsere Jubiläumsfolge, denn unser Podcast ist vor einem Jahr gestartet und wir blicken auf 16 spannende Themen und interessante Gäste zurück und freuen uns natürlich auch, dass in Zukunft weiter zu führen und weitere Einblicke in die hessische Justiz zu bekommen. Heute in Folge 17 geht es um ein ganz besonderes Projekt, nämlich um die Häuser des Jugendrechts. Davon gibt es in Hessen mittlerweile sechs Stück und weitere sind hier auch in Planung. Die Häuser des Jugendrechts wurden etabliert, um Jugendkriminalität zu bekämpfen und natürlich auch bestenfalls zu verhindern. Dazu begrüße ich meine heutige Gesprächspartnerin, Staatsanwältin Marion Denny, die selbst im Haus des Jugendrechts in Frankfurt Höchst tätig ist. Liebe Frau Denny, ich freue mich, dass wir heute über das wichtige Projekt sprechen können. Herzlich willkommen!

Marion Denny
Hallo Frau Murrer, vielen Dank für die Einladung.

Adina Murrer
Bevor wir auf die konkrete Arbeit der Häuser des Jugendrechts eingehen, interessiert mich zunächst, wie denn die Idee zu diesem Projekt entstanden ist.

Marion Denny
Die Idee liegt schon ein Weilchen zurück. In der zweiten Hälfte der 2000er Jahre gab es mehrere aufsehenerregende Fälle von Jugendgewaltkriminalität, nicht nur in Hessen, sondern auch bundesweit. Und so hat man dann eine politische Entscheidung getroffen, in der Bekämpfung der Jugendkriminalität neue Wege zu versuchen, also einen ganzheitlichen Ansatz zu suchen, der auch stark auf Prävention ausgerichtet war. Und so hat man dann hier in Hessen entschieden, als Projekt zunächst ein Haus des Jugendrechts im Frankfurter Westen, in Frankfurt Höchst zu errichten, als Kooperation des Innenministeriums, der Stadt Frankfurt und des Justizministeriums.

Dabei war auch von Anfang an gleich der Evangelische Regionalverband mit dem Täter-Opfer-Ausgleich.

Adina Murrer
Nun haben wir schon gehört, dass unterschiedliche Behörden miteinander unter einem Dach zusammenarbeiten. Wie kann man sich dann die Zusammenarbeit auch praktisch vorstellen? Wie funktioniert das?

Marion Denny
Die ganzen beteiligten Institutionen in Frankfurt Höchst, waren es am Anfang eben die vier genannten, waren natürlich in irgendeiner Art und Weise schon vorher am Jugendverfahren beteiligt, also nicht nur in irgendeiner Art und Weise, sondern sie waren beteiligt. Aber eben jeder so ein bisschen separat für sich und zu unterschiedlichen Stufen des Verfahrens. Also zuerst war die Polizei befasst. Die Jugendgerichtshilfe wurde irgendwann eingeschaltet und die Staatsanwaltschaft hat die Akten dann erst bekommen, wenn die Ermittlungen eigentlich abgeschlossen waren und hat auch die Beschuldigten in der Regel frühestens vor Gericht gesehen.

Durch die Verknüpfung aller Institutionen in einem Haus und den Austausch von Anfang an kann man schon viel früher reagieren, Schieflagen erkennen und sich absprechen, was Reibungsverluste verhindert und einen ganzheitlichen Blick auf die jungen Menschen ermöglicht.

Adina Murrer
Sie sagten auch schon, dass die Zusammenarbeit und die Kooperation zwischen den Beteiligten natürlich sehr viel beiträgt, um tatsächlich auch die Jugendkriminalität verhindern zu können. Welche Ziele sind denn das konkret, um präventiv den Ansatz verfolgen zu können?

Marion Denny
Mit präventiv haben Sie schon gleich ein Schlüsselwort genannt. Von Anfang an war ein ausgeprägt präventiver Ansatz vorgesehen, auch schon in der politischen Entscheidung. Wobei man sich einig war, dass das einen verstärkten Personaleinsatz erfordern würde, insbesondere bei Polizei und Justiz. Und so fing man an, sich in einem Bezirk bekanntzumachen. Die Polizei hat eine wirklich sehr, sehr hohe Zahl von Präventionsstunden gemacht, um den Bezirk kennenzulernen, die jungen Leute zu treffen und sich einfach als ansprechbar zu zeigen. Und so setzt sich das dann auch fort.

Wenn das Ermittlungsverfahren hier eingeht, ist es für die Polizei gleich möglich, mit uns aufgrund der offenen Türen und der kurzen Wege Rücksprachen zu treffen. Im Hinblick auf die Ermittlungen, sollte z.B. ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich sein, kann man das auf kurzem Wege besprechen, was erforderlich, ist von Hand zu Hand weiterreichen und dann auch schnell erwirken und vollstrecken. Wenn es um andere Maßnahmen geht, ist eine kurzfristige Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe möglich, die einem Aufschluss geben kann, ob vielleicht schon etwas bekannt ist über den jungen Menschen und was möglicherweise ins Auge gefasst wird und kann das frühzeitig einleiten, weil viele Dinge brauchen ja eine gewisse Vorbereitung und das kann man hier durch die Absprachen untereinander gut gewährleisten.

Interessant ist auch, dass in den Häusern des Jugendrechts auch der Täter-Opfer-Ausgleich von Anfang an im Blick ist. Schon die Polizei, die ja am nächsten erst einmal an den Menschen ist, hat ein wirklich tolles Gespür entwickelt, welche Fälle etwas für einen Täter-Opfer-Ausgleich sind und kann auch so schon frühzeitig das in gewisse Bahnen lenken.

Adina Murrer
Wenn wir es vielleicht für die Zuhörerinnen und Zuhörer mal ein bisschen plastischer machen wollen. Also sprich was passiert konkret, wenn jetzt ein Jugendlicher strafauffällig geworden ist? Wie ist der Weg bis zu Ihnen im Haus des Jugendrechts?

Marion Denny
Konkreter sagen wir mal, es ist ein Handy geklaut worden. Das ist eine Strafanzeige, die wird in der Regel bei einem der in unserem Bezirk zuständigen Reviere aufgenommen und dann an die Polizei hier im Haus weitergegeben. Vielleicht gibt es einen Tatverdacht, dann wird man die beschriebene Durchsuchungsmaßnahme ins Auge fassen. Auf jeden Fall, egal um welche Straftat es sich handelt, wird die Jugendgerichtshilfe unverzüglich über die Strafanzeige unterrichtet, um sozusagen selbst, unabhängig vom Ermittlungsverfahren, schon eigene Nachforschungen zu machen, sich mit den Sozial-Rathäusern eventuell kurz zu schließen oder, wenn der bekannt ist, der junge Mensch, dann da schon weiteres in die Wege zu leiten.

Dann kommt es eben darauf an, ob Rücksprachen erforderlich sind. Die Polizei ermittelt das Verfahren, gibt das nach Abschluss der Ermittlungen ab und dann entscheiden wir hier bei der Staatsanwaltschaft, wie das Verfahren beendet wird. Das kann entweder durch eine Einstellung gegen Auflagen sein oder durch Anklageerhebung. Oder auch, wenn es eben keinen Tatverdacht gibt, muss das Verfahren insgesamt eingestellt werden. Und bei allem kann man sich eben rückversichern, was sinnvoll ist z.B., eine Möglichkeit ist, wenn ein Konflikt zwischen den Parteien ist, das wäre vielleicht eine Körperverletzung und man sieht, da ist ein lange schwelender Konflikt irgendwie auch Hintergrund, dann ist das natürlich ein klassischer Fall für den Täter-Opfer-Ausgleich.

Dann wird das dorthin gegeben. Auch da passiert es, dass wir in der Regel mal – nicht in der Regel, aber es passiert – dass wir auch mal dazu gerufen werden, um einfach auch zu erläutern, in welchem Verfahrensstadium sich das befindet. Und das trägt insgesamt zum Verständnis bei. Ich weiß nicht, ob jetzt erst einmal so Ihre Frage beantwortet wurde, aber sonst fragen Sie einfach weiter. Man ist natürlich irgendwie so in seinem Fach drin und ich bin froh über Fragen, die sozusagen von Nicht-Fachleuten kommen.

Adina Murrer
Genau dann schließe ich gleich folgendes an und zwar, Sie sprechen von Auflagen: Welche Auflagen können wir uns darunter vorstellen? Oder Maßnahmen, haben Sie auch schon angesprochen. Welche sind das denn, die im Haus des Jugendrechts auch Anwendung finden?

Marion Denny
Da muss man vorausschicken, dass im Jugendstrafrecht, im allgemeinen Strafrahmen, die für Erwachsene gelten, nicht zur Anwendung kommen, sondern es ist der Erziehungsgedanke prägend, immer unter Berücksichtigung, natürlich auch des elterlichen

Erziehungsrechts. Und es geht darum, man muss jetzt mal vielleicht auch kurz und plastisch sagen, es geht auch darum, junge Menschen möglichst ohne Gefahr für sich und andere durch die Adoleszenz zu bringen. Und da hat jeder ganz unterschiedliche Bedürfnisse. Also wenn ein Drogenproblem besteht, dann gibt es Drogen-Beratungsangebote, für eine Schuldenproblematik, die bei jungen Menschen erstaunlich häufig auch schon gegeben ist, sei es durch Schwarzfahren, durch Handyverträge oder Fitness-Studios oder was auch immer, haben wir die Schuldnerberatung hier bei uns im Haus, die einmal im Monat einen festen Termin anbietet, der auch immer sehr gerne genommen wird, weil – und das ist sicherlich nicht nur bei jungen Menschen so – man mit Schulden und wie man das jetzt regelt, mit dem ganzen Zettelkram möchte ich mal sagen, überfordert ist. Und hier ist eine Erst-Anlaufstelle, die dann auch weitervermittelt und eben hilft, wie man mit diesem Problem fertig wird. Es gibt Anti Gewalt Seminare. Es gibt soziale Trainingskurse, ein Kunstprojekt, ein Kochprojekt. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen sonderbar, aber gerade ein Kochprojekt bietet ganz viel vom gemeinsamen Einkaufen, gemeinsam Zubereiten der Mahlzeit, für viele zum ersten Mal zusammen an einem Tisch sitzen, miteinander zu essen und zu reden und, natürlich weniger beliebt, hinterher aufzuräumen und sauber zu machen. Da gibt es so viele Anknüpfungspunkte. Ein ganz tolles Projekt.

Es gibt Verkehrsseminare, es gibt wirklich sehr viel. In Frankfurt haben wir eine ganz glückliche Situation, dass uns neben Sozialstunden und Arrest oder Jugendstrafe noch ganz viele Möglichkeiten zur Verfügung stehen und eben erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken.

Adina Murrer
Nun haben Sie auch schon einige Delikte vorgestellt. Für welche sind die Häuser des Jugendrechts konkret verantwortlich? Für welche vielleicht nicht?

Marion Denny
Da muss man sagen, dass das bei den Institutionen ein wenig unterschiedlich gehandhabt wird. Die Jugendgerichtshilfe ist für alle Delikte bei den jungen Menschen zuständig, also auch für die, die bei uns nicht im Haus bearbeitet werden, wie zum Beispiel Kapitaldelikte, Mord und Totschlag, Sexualstraftaten, politische Straftaten oder schweren Drogenhandel. Die Staatsanwaltschaft hat außer den eben genannten komplett alles, vom Betrug über die Schwarzfahrt, über den Ladendiebstahl, Körperverletzung. Das ist wirklich ein kleiner Ritt durchs Strafgesetzbuch und auch noch andere Gesetzbücher.

Und die Polizei macht das grundsätzlich auch so, aber keine Betrugsstraftaten. Wir sind für alle jungen Menschen unter 21, die ihren Wohnsitz bei uns im Bezirk haben, zuständig. Und wenn die eben in München eine Straftat begehen oder, was weiß ich, außerhalb Frankfurts eben, auch hier bearbeitet werden.

Adina Murrer
Wie lange bleiben die Jugendlichen bei Ihnen? Ist es meistens einen Tag oder baut sich da vielleicht längerfristig was auf?

Marion Denny
Also bei uns bleiben in dem Sinne, das kann man so nicht sagen. Aber es gibt natürlich mehrere Kontakte. Die Polizei lädt die jungen Menschen zum rechtlichen Gehör, zu einer Vernehmung, vor. Da müssen sie nicht hingehen. Aber relativ häufig wird dem nachgekommen. Dann lädt die Jugendgerichtshilfe auch ein, um mit dem jungen Menschen a) seine Verhältnisse und b) den Gang des Strafverfahrens und die möglichen Reaktionen zu besprechen. Das sind schon mal zwei Termine, die einfach vorgesehen sind.

Manchmal gibt es Folgetermine, zum Beispiel, wenn es dann auch noch Täter-Opfer-Ausgleich gibt, der bei uns im Haus ebenfalls durchgeführt wird oder die Jugendgerichtshilfe sieht nochmal Besprechungsbedarf. Aber das sind immer konkrete Anlässe, weswegen die jungen Menschen kommen. Also es ist nicht eine Verweildauer an sich vorgesehen, sondern es gibt eben die verschiedenen Schritte des Jugendstrafverfahrens, die hier im Haus mit Terminen erfolgen.

Adina Murrer
Jetzt interessiert uns natürlich am meisten, oder mich interessiert jetzt am meisten, wie die Jugendlichen darauf reagieren. Wie wird das angenommen von den Heranwachsenden? Was ist Ihre Erfahrung?

Marion Denny
Also ich glaube schon, dass die jungen Menschen sich grundsätzlich von den Institutionen bei uns im Haus fair behandelt fühlen. Eine große Begeisterung, glaube ich, wird keiner empfinden, der einem Strafverfahren ausgesetzt wird. Aber vielleicht trifft es der Satz, den wir am Anfang bei uns gehört haben, ganz gut. Sie haben mal so bei einem der Präventionsstreifen zur Polizei gesagt „Ihr nervt, aber ihr seid korrekt.“ Und ich glaube, das fasst es zusammen. Das möchte ich noch ergänzen, dass durchaus auch gesehen wird, dass Sie hier Hilfe bekommen.

Wir haben auch, das ist jetzt unabhängig vom Strafverfahren, durchaus immer wieder Situationen gehabt, dass sich junge Menschen bei der Jugendgerichtshilfe mit Problemen gemeldet haben, die jetzt nicht unbedingt was mit dem Strafverfahren zu tun haben. Und auch das sehe ich eigentlich als Erfolg an, dass man das Vertrauen hat, sich Rat zu holen, das ist oft schon der erste Schritt.

Adina Murrer
Frau Denny, Sie sind ja, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auch von Beginn an dabei. Das ist jetzt seit über 10 Jahren, oder?

Marion Denny
Das ist richtig, ja.

Adina Murrer
Haben Sie denn ein, zwei positive Beispiele, die Ihnen in Gedanken geblieben sind, die Sie vielleicht vorstellen möchten?

Marion Denny
Ja, man muss vor allen Dingen sagen, dass man die Hoffnung nie aufgeben kann. Es gibt schwierige Fälle, wo man denkt, der oder die begreifen gar nichts. Es gab zum Beispiel eine junge Frau, die geradezu mit einer Jugendbande unterwegs war und sich wirklich quer durchs Strafgesetzbuch gearbeitet hat. Aber irgendwie war sie immer bereit, den Kontakt zu ihrem zuständigen Polizeibeamten zu halten und zur Jugendgerichtshilfe. Und nach und nach hat sie sich dann doch den Angeboten geöffnet, ist auch immer zu den Terminen gekommen. Man ist im Gespräch geblieben. Dazu kommt, das hab ich glaub ich noch nicht erwähnt, es ist immer derselbe oder dieselbe Polizeibeamtin für einen jungen Menschen zuständig, derselbe, dieselbe Jugendgerichtshilfe und dieselbe Staatsanwältin oder derselbe Staatsanwalt und das schafft natürlich eine gewisse Kontinuität. Und diese junge Frau, an die ich jetzt gerade denke, stand kurz vor dem Arrest, hat irgendwie erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Hat eine Ausbildung begonnen, die ihr durch die Jugendgerichtshilfe vermittelt wurde und man hat diese jetzt als Klassenbeste abgeschlossen und auch jetzt überhaupt nichts mehr strafrechtlich.

Zum Beispiel im Täter-Opfer-Ausgleich, da merkt man, wenn sich Leute öffnen. Ich denke an einen Fall einer besonders schweren Körperverletzung, wo ein Student von einem anderen jungen Mann so schwer verletzt wurde, dass irgendwie der Kiefer gebrochen war und eine Weile nichts gegessen werden konnte. Er musste auch sein Studium unterbrechen, was finanziell, er war nicht gerade auf Rosen gebettet, sehr, sehr schwierig war. Und dass die beiden trafen sich dann zusammen mit der Mutter des jungen Mannes, der noch sehr jung war, beim Täter-Opfer-Ausgleich. Und es war dann tatsächlich so, es sollte auch ein finanzieller Ausgleich stattfinden und die Mutter sagte, „Du hast doch kein Geld, das geht gar nicht!“ und der junge Mann sagte, „Doch, ich hatte doch gerade Konfirmation“ und er hat dann sein gesamtes Konfirmationsgeld, das waren immerhin über 2000 Euro, dem Verletzten zur Verfügung gestellt, für den das wirklich eine Hilfe war, um diese Lücke, die durch die Unterbrechung des Studiums entstanden war, zu überbrücken. Und das sind irgendwie ganz nachhaltige Dinge, die ja einem zeigen, dieses Dranbleiben an den Leuten, verschiedene Möglichkeiten ausloten, ist das, was man braucht.

Adina Murrer
Ja, auf jeden Fall. Sehr beeindruckend und ich glaube auch tatsächlich, wie Sie gesagt haben nachhaltig, wenn man dann diese Erfolge auch sieht und diese Entwicklung im Jugendlichen.

Marion Denny
Es ist auch so, durch die Kenntnisse, die wir hier gewinnen, über die jungen Leute, hat man auch schnellen Zugriff. Also auch wenn es jetzt mal darum geht, einen Haftbefehl zu vollstrecken oder andere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, dann helfen einem auch da die Kenntnisse, die man hat. Und insgesamt meine ich, dass das eine sehr gute Investition ist, sich so vertraut zu machen mit den Verhältnissen und den Leuten.

Adina Murrer
Wir versuchen jetzt nochmal zum Schluss einen Blick in die Zukunft zu werfen. Was meinen Sie: Welche Rolle wird das Haus des Jugendrechts in den kommenden Jahren noch spielen bzw. werden sich denn die Straftaten auch verändern? Oder haben Sie sich vielleicht schon verändert und muss darauf mehr reagiert werden?

Marion Denny
Ja, das muss man schon feststellen, dass es veränderte Straftaten gibt. Wenig überraschend werden natürlich mehr Straftaten sag ich mal über die digitalen Medien begangen, im Netz durch die verschiedenen Chat-Gruppen. Das hatten wir ganz am Anfang in dieser starken Ausprägung nicht: von Beleidigungen, Bedrohungen über die sozialen Medien, die teilweise massiv sind und wo man doch leider feststellen muss, dass sich das ganz leicht in so ein Handy tippt, was man dem anderen mal überbraten möchte. Aber wenn man es dann hört, das ist interessant, wenn es dann angeklagt wird und vor Gericht wird die Anklage verlesen und damit dann auch die gesamten Beleidigungen und Bedrohungen, die sozusagen da rein gehämmert wurden, dass dann doch derjenige der das verfasst hat, immer tiefer in seinen Sitz sinkt.

Also das ist eine Sache, die wir feststellen, hängt auch mit dem Internet zusammen, die Betrugsstraftaten im Internet haben leider sehr zugenommen. Das ist extrem aufwändig zu ermitteln. Und auch mit den üblichen Methoden, die wir hier haben, ist das immer nicht so ganz einfach, weil auch hier leicht gemacht, schwer ermittelt. Aber auch hier, und das ist eben glaube ich auch der Vorteil, Ihre Frage „Wo sehen wir uns“, dadurch, dass wir uns austauschen, dass man die verschiedenen Herangehensweisen hat, wenn ein Problem erkannt wird, können wir uns eben auch überlegen, wie wollen wir darauf reagieren und mit Kooperationspartnern neue Auflagen entwickeln. Zum Beispiel konnte dann, als wir festgestellt haben, dass eben diese Straftaten in den sozialen Medien begangen werden, konnte der soziale Trainingskurs, der teilweise auch ein Auflagen-Projekt ist, um einen Baustein, die sich Schule des Respekts nennt, erweitert werden, wo eben genau diese Problematik behandelt wird. Wenn man merkt, dass die jungen Leute zunehmend Probleme haben mit Geld umzugehen, gibt es hier auch ein neues Projekt, das leider pandemiebedingt dann doch nicht durch durchgeführt werden konnte, aber sobald das vorbei ist, gemacht

werden soll. Hier geht es um den richtigen Umgang mit Geld. Unter dem Titel „Was kostet das Leben“, dass man eben schon bevor die Schuldnerberatung ansetzt, hoffentlich auch hier wieder präventiv ansetzt.

Und so denke ich eben, dass das die große Stärke der Häuser des Jugendrechts ist, dass die Menschen sich austauschen, dass man gemeinsam überlegt und eine gemeinsame Idee hat. Wir hatten kurz nach Eröffnung die Kanzlerin zu Besuch, eine große Ehre. Und sie sagte und ich glaube, das ist ein Schlüsselsatz: „Der Erfolg, der steht und fällt mit den Personen“. Und so ist es eben auch. Man braucht aber auch Zeit und einen gewissen Rahmen, um sich diesen Ideen zu öffnen und Ideen zu entwickeln.

Adina Murrer
Das nehmen wir doch als zutreffenden Abschlusssatz. Liebe Frau Denny, vielen Dank für das interessante Gespräch und dass Sie uns einmal mitgenommen haben in das Haus des Jugendrechts und vor allem auch in die wichtige Tätigkeit.

Marion Denny
Vielen Dank und ich bedanke mich für Ihr Interesse.

Adina Murrer
Damit sind wir auch am Ende unserer Sendung. Danke fürs Zuhören und ich freue mich schon auf das nächste Mal, wenn es wieder heißt: "Zeit für Justitia – Der Justiztalk aus Hessen".