Mindestens genauso wichtig wie der Opferschutz im Strafverfahren selbst, ist die Sicherstellung des Opferschutzes auf der Ebene der Opferberatung und Opferbetreuung außerhalb des Strafprozesses. Die völlig unvermittelt von der Straftat betroffenen Opfer fühlen sich nach der Tat oftmals hilflos und allein gelassen. Sie benötigen Hilfe bei der Verarbeitung der für sie schrecklichen Geschehnisse und Informationen darüber, welche Hilfsmöglichkeiten es für sie gibt.
Dazu wurden auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz die Opferhilfevereine in Hanau, Kassel, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Fulda und Darmstadtgegründet, welche ein einheitliches Logo mit einem Blitz verwenden. In Limburg-Weilburg konnte eine Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Vereinen aufgebaut werden. Hessen verfügt daher über ein flächendeckend ausgebautes Netz von acht Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden.
Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktart es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. Neben praktischen Hilfestellungen (Behördengänge und Begleitung zum Gericht) und psychologischer Beratung geht es vor allem auch darum, den Opfern das Gefühl zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden.