Opferberatungsstellen

Die Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen.

Mindestens genauso wichtig wie der Opferschutz im Strafverfahren selbst, ist die Sicherstellung des Opferschutzes auf der Ebene der Opferberatung und Opferbetreuung außerhalb des Strafprozesses. Die völlig unvermittelt von der Straftat betroffenen Opfer fühlen sich nach der Tat oftmals hilflos und allein gelassen. Sie benötigen Hilfe bei der Verarbeitung der für sie schrecklichen Geschehnisse und Informationen darüber, welche Hilfsmöglichkeiten es für sie gibt.

Dazu wurden auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz die Opferhilfevereine in Hanau, Kassel, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Fulda und Darmstadtgegründet, welche ein einheitliches Logo mit einem Blitz verwenden. In Limburg-Weilburg konnte eine Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Vereinen aufgebaut werden. Hessen verfügt daher über ein flächendeckend ausgebautes Netz von acht Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden.

Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktart es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. Neben praktischen Hilfestellungen (Behördengänge und Begleitung zum Gericht) und psychologischer Beratung geht es vor allem auch darum, den Opfern das Gefühl zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden.

Energiehilfe beantragen

Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten in außerordentlichem Maße auch die ehrenamtlich geführten und/oder gemeinnützigen Vereine, Initiativen und Verbände in Hessen. Für sie sehen wir subsidiär zu den Bundeshilfen eine bedarfsgerechte Förderung von bis zu 5.000 Euro vor. Anträge können ab dem 1. März rückwirkend für ein Jahr gestellt werden.

Opferhilfevereine können einen Antrag auf Energiehilfe beim Hessischen Ministerium der Justiz stellen. Alle Details zur Antragsberechtigung finden Sie in der Förderrichtlinie und den FAQs. Den ausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen senden Sie bitte per Mail an: energie-vereinshilfe@hmdj.hessen.de

Antragsformular für EnergiekostenhilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster

Richtlinie zur EnergiekostenhilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fragen und AntwortenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kontakte

Die Opferberatungsstellen sind wie folgt erreichbar:

Beratung für Opfer und Zeugen
Zeil 81, 60313 Frankfurt/Main
069 / 21 65 58 28
info@trauma-undopferzentrum.de

Beratungsstelle für Opfer und Zeugen von Straftaten
Gerloser Weg 20 (Zentrum Vital 1. OG), 36039 Fulda
0661 / 90 19 24 70
0661 / 90 19 24 77 (Fax)
info@fuldaer-hilfe.de

Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und für Zeugen
Ostanlage 21, 35390 Gießen
0641/ 97 22 50
0641 / 9722516 (Fax)
info@giessener-hilfe.de

Opfer- und Zeugenberatung
Salzstr. 11, 63450 Hanau
06181 / 24 871
06181 / 24875 (Fax)
kontakt@hanauer-hilfe.de

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