Beim TOA soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt und befriedigt werden, andererseits soll dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden im besonderen Maße verdeutlicht werden. Dies soll durch eine mit Hilfe eines Vermittlers getroffene verbindliche Vereinbarung zwischen Opfer und Täter erreicht werden. Hierdurch können überdies dem Opfer ein Zivilrechtsstreit und eine Vernehmung als Zeuge erspart bleiben. All dies zeigt, dass es sich im Kern um eine Maßnahme der Opferhilfe handelt.
Opferhilfe
Täter-Opfer-Ausgleich
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