Adina Murrer
Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast "Zeit für Justitia - der Justiztalk aus Hessen". Mein Name ist Adina Murrer und ich wünsche uns eine spannende Sendung. Hallo liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, willkommen zu einer neuen Ausgabe unseres Podcasts. Heute bin ich in Darmstadt und besuche den Präsidenten des Landessozialgericht, Herrn Dr. Seitz. Wir werden unter anderem natürlich auch über die Gerichtsbarkeit sprechen, einige Beispiele erläutern und einen Einblick darüber gewinnen, für was die Landessozialgerichtsbarkeit alles zuständig ist. Herr Dr. Seitz, Sie sind bereits seit etwa anderthalb Jahren Präsident des Landessozialgericht hier in Darmstadt. Was haben Sie in dieser Zeit für Erfahrungen sammeln können?
Dr. Alexander Seitz
Ja, Frau Murrer, vielen Dank, dass Sie uns besuchen. Ich habe mir die Sozialgerichtsbarkeit von Anfang an als eine sehr spannende, vielseitige, dynamische, aber auch junge und moderne Gerichtsbarkeit erlebt, die sich mit sehr vielen wichtigen Fragen des täglichen Lebens unserer Bürger beschäftigt. Ich glaube, die Sozialgerichtsbarkeit und das Sozialrecht ist das Rechtsgebiet, was ein Bürger in seinem Leben viel mehr beschäftigt, als er selbst persönlich merkt. Und wenn sie sich anständig im Leben verhalten, kommen Sie wahrscheinlich ohne Strafrecht ganz gut aus. Aber ohne Sozialrecht werden Sie wahrscheinlich von Geburt bis zur Rente nicht auskommen.
Adina Murrer
Nun haben Sie einige spannende Begriffe genannt, die man vielleicht nicht unbedingt zuerst mit der Gerichtsbarkeit assoziieren würde. Jetzt nochmal die Nachfrage: Wie hält sich diese Gerichtsbarkeit tatsächlich jung?
Dr. Alexander Seitz
Ja, jung kann man vielleicht im doppelten Sinne verstehen. Zum einen ist die Sozialgerichtsbarkeit unter den Gerichtsbarkeiten in Deutschland die jüngste eigenständige Gerichtsbarkeit. Sie besteht erst seit 1954 als eigene Gerichtsbarkeit, die die Aufgabe hat, die Entscheidungen der Versicherungsträger und anderen Verwaltungsstellen, die sich mit der Prüfung von sozialrechtlichen Fragen beschäftigten, zu überprüfen. Weiterhin jung im Sinne von einer jungen und sehr engagierten Mitarbeiterschaft. Wir haben sehr viele junge Richterinnen und Richter, aber auch im nicht richterlichen Bereich eine sehr junge Belegschaft, die sich auch mit gerade den modernen Techniken sehr gut auskennen und die sehr engagiert an der Lösung der sozialen Fälle erarbeitet.
Adina Murrer
Dass diese Gerichtsbarkeit für die Angelegenheiten des Sozialrechts zuständig ist, ist weitestgehend klar. Doch Herr Dr. Seitz, können Sie noch einmal erläutern, was man genau darunter zu verstehen hat?
Dr. Alexander Seitz
Der Aufgabenbereich der Sozialgerichtsbarkeit ist sehr breit gefächert. Wir haben eine sehr umfangreiche Kodifizierung des Sozialrechts, heute noch 12, bald schon 13 Bände des Sozialgesetzbuch. Das geht von Fragen der Arbeitslosenversicherung über die Grundsicherung für Arbeitssuchende, allgemein als Hartz IV bekannt, Krankenversicherungsfragen, Pflegeversicherungsfragen, aber auch Fragen von Unfall und Rentenversicherung bis hin zum Schwerbehindertenrecht, zum sozialen Entschädigungsecht und auch zur Fragen des Abrechnungsverfahrens zwischen Vertragsärzte und Vertragszahnärzten. Es ist ein Rechtsgebiet, das sowohl einen sehr starken öffentlich rechtlichen Charakter hat, aber auch in vielen Bereichen Parallelen zum Zivilrecht aufweist und in manchen Bereichen z.B. dem Entschädigungsrecht, auch Bezüge zum Strafrecht aufweist.
Adina Murrer
Gerne würde ich diesen Punkt noch einmal aufgreifen und vielleicht können Sie dabei, Herr Dr. Seitz, noch das eine oder andere Beispiel nennen, sodass unsere Zuhörerinnen und Zuhörer einen Einblick gewinnen, wie das Sozialrecht auch praktisch umgesetzt wird.
Dr. Alexander Seitz
Ja, also wenn es z. B. darum geht, ob medizinische Leistungen bei einzelnen Patienten von der Krankenkasse bezahlt werden oder nicht bezahlt werden. In letzter Zeit war häufiger Streitpunkt, was man auch den Zeitungen nehmen könnte, z. B. die Frage, ob es bei bestimmten Schmerzerkrankungen Cannabis auf Rezept gibt oder nicht. Das ist in manchen anderen Staaten durchaus anders geregelt als bei uns und so ist das durchaus regelmäßig ein Streitpunkt, auch vor den Sozialgerichten.
Fragen aus dem Unfallversicherungensrecht, häufig "Was zählt als Arbeitsunfall", sind bestimmte Randthemen, z. B. ist das Spazierengehen in der Mittagspause noch ein Arbeitsunfall oder nicht oder sind auch Hundeführer bei einer Gesellschaftsjagd unfallversichert? Alles Fragen, mit denen sich Sozialgerichte beschäftigen müssen.
Wichtig sind auch Fragen "Welche Berufskrankheiten werden typischerweise anerkannt?". Menschen haben nach vielen Jahren der Berufstätigkeit plötzlich irgendwelche Symptome, irgendwelche Beschwerden und streiten dann darüber, ob das auf ihre berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist oder nicht. Wir haben häufig auch Fragen des Sozialversicherungsstatusrechts, also sind z.B. für bestimmte Tätigkeiten Sozialabgaben zu zahlen, müssen Krankenversicherungen, Rentenversicherungen bezahlt werden. Im Bereich von sogenannten Scheinselbständigkeit oder vermeintlichen Selbstständigkeit haben wir dann zu prüfen, ob das nicht doch abhängige Beschäftigungsverhältnisse sind, für die dann Sozialbeiträge zu zahlen sind.
Da gibt es ganz verschiedenste Konstruktionen, Selbstständige OP-Schwester, ein Kurierfahrer, Fahrlehrer und anderes, wo dann die Gerichte angerufen werden und uns letztlich das zur Entscheidung vorgelegt wird. Wir haben aber auch ganz viele Fragen der Abrechnung zwischen insbesondere Krankenhäusern und Krankenkassen. Das sind Verfahren, da geht es letztlich darum, was von Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern bei Behandlungen von Patienten bezahlt werden muss, Fallpauschalen, Einzelabrechnungen und in einem sehr hohen Maß über technische Fragen, die sehr stark auch von medizinischen Fragestellungen geprägt sind.
Adina Murrer
Ja, sie haben uns eine ganze Bandbreite an Beispielen erläutert, die es nun gut vorstellbar machen, wofür diese Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Mit dem Begriff Soziales assoziieren viele sicherlich auch die eigene Familie, die eigene familiäre Situation oder gar Probleme. Ist denn das Sozialgericht auch für solche Angelegenheiten der richtige Ansprechpartner?
Dr. Alexander Seitz
Nein, da muss ich Sie enttäuschen. Also das sind jetzt Fragen des Familienrechts, dafür sind die Familiengerichte zuständig. Das ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also für diese sozialen Fragen sind wir nicht zuständig. Wir sind auch nicht für soziale Medien und deren Kontrolle zuständig. Das ist auch wieder ein ganz anderer Bereich.
Adina Murrer
Gut, das wir es nochmal erwähnt haben. Das Stichwort soziale Medien greife ich einmal direkt auf. Wie modern ist denn eigentlich die Sozialgerichtsbarkeit?
Dr. Alexander Seitz
Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine sehr moderne Gerichtsbarkeit, die schon seit einigen Jahren technologisch wirklich Vorreiterin ist für die Einführung der elektronischen Gerichtsakten. Wir haben schon seit einigen Jahren das EGVP, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Seit 2012 nutzen wir diese Möglichkeit der elektronischen Kommunikation auch mit den Anwälten. Mittlerweile gehen da jährlich circa 900 000 elektronische Dokumente rein oder raus, bei den hessischen Sozialgerichtsbarkeiten. Man kann sich gar nicht mehr vorstellen, wie viel Papier auf diese Art und Weise eingespart wird.
Wir haben eine sehr gute EDV Ausstattung, wir sind in der Lage mit unserer Fachanwendung von zuhause aus direkt auf Verfahren zuzugreifen. Auch inhaltlich die Akten von zuhause über den PC lesen zu können und sind auch jetzt, da die großen Träger beim Bund, also z.B. die Bundesanstalt und auch die Deutsche Rentenversicherung, in absehbarer Zeit ihre Akten auf elektronische Aktenführung und Aktenübersendung umstellen will, Vorreiter bei der Verarbeitung großer Aktendateien im täglichen Gerichtsalltag. Durch die Möglichkeit, von Zuhause aus auf die Gerichtsakten zugreifen zu können, war es für die Sozialgerichtsbarkeit, jetzt gerade auch in der coronabedingten Einschränkung des Arbeitsalltags gut möglich, auch weiter die Gerichtsverfahren zu betreiben und die technischen Möglichkeiten waren dafür schon vorhanden.
Adina Murrer
Wenn man jetzt einmal auf die öffentliche Debatte blickt, erkennt man immer wiederkehrende Diskussionen zu den Themen Hartz IV, Kindergeld oder auch Grundrente. Wie muss man sich das denn vorstellen? Wird das Sozialrecht dahingehend immer wieder angepasst und aktualisiert?
Dr. Alexander Seitz
Ja, da sprechen Sie ein ganz wichtiges Thema an. Das Sozialrecht ist ein sehr dynamisches, sehr sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Wenn Sie heute die Tageszeitungen nehmen und die Überschriften anschauen, dann können Sie sicher sein, dass jede Woche ein sozialpolitisches Thema ganz oben auf der Tagesordnung steht. Ob es Rentenfrage sind, ob es Fragen von Erhöhungen von Sozialleistungen sind. Auch in der Corona Zeit wird jetzt gesprochen über die Zahlung von Prämien für Familien, also Erhöhung des Kindergeldes. Wir reden über eine Vielzahl von sozialpolitischen Fragen. Das sind Fragen, die betreffen sehr viele Menschen und sie sind auch sehr starken politischen Wandlungen und Schwankungen unterworfen. Man macht sich da gar keine Vorstellung davon, wie große Auswirkungen kleine Veränderungen am Räderwerk, dann auch in den Sozialverwaltung und auch in den Sozialgerichten, haben. Ein kleines Beispiel dafür kann sein, dass wir Ende 2018 eine etwas kuriose Situation hatten, dass ein Gesetz, das noch nicht verabschiedet war, im Bundestag dazu geführt hat, dass binnen einer Woche die Eingangszahlen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland um 20 bis 25% der Jahreseingangszahlen gestiegen sind, weil nämlich Verjährungsvorschriften für die Abrechnung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern verändert verkürzt werden sollen und jetzt eine Vielzahl von Verfahren in kürzester Zeit noch vor Inkrafttreten des Gesetzes anhängig gemacht wurden.
Aber auch viele andere Fragen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Sie müssen dabei berücksichtigen, dass der Bundesetat, also der Bundeshaushalt, etwa 50% seines Volumens aus Sozialleistungen besteht und wenn man dazunimmt die ganzen Leistungen der Sozialversicherungssysteme, reden wir da über einen Betrag von etwa einer Billion Euro jedes Jahr, die im Sozialbereich umgesetzt werden. Da kann man sich vorstellen, dass es dort große Interessenskonflikte, auch große Streitigkeiten geben kann, die sich sowohl auf der gesetzgeberischen Ebene als auch vor dem Sozialgericht niederschlagen.
Adina Murrer
In den Fragen des Sozialrechts geht es auch oft um Einzelfälle, die sicherlich auch sehr emotional behaftet sein können, bis hin zur Frage der existenziellen Bedrohung. Welche Erfahrungen haben Sie dahingehend gemacht und wie gehen Sie damit um?
Dr. Alexander Seitz
Naja, wir haben in vielen Bereichen schon existentielle Fragen, wenn es darum geht, ob oder in welcher Höhe jemand eine Rente beziehen kann, ob da unfallbedingt bestimmte Zahlungen ihm zustehen, ob er als schwerbehindert anerkannt wird, weil in vielen Fällen stehen dann öffentliche Leistungen dahinter. Und gerade wenn Personen nicht mehr leistungsfähig sind, wenn sie vielleicht auch krankheits- oder unfallbedingt ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist das für die entsprechenden Verfahrensbeteiligten schon sehr existenziell. Wir haben auch Verfahren, manchmal auch Eilverfahren, wo es darum geht, ob bestimmte Leistungen von Krankenkassen bezahlt werden.
Wir hatten zum Beispiel vor kurzem mal einen Fall, da ging es um eine Therapie von einem sehr stark untergewichtig Patienten, bei dem keinerlei Schmerzmittel mehr gegeben werden konnten, weil er die nicht vertragen hat, ob dann ein Ersatzcannabisprodukt gegeben werden kann, um dem bestimmte Schmerzlinderung eben zu führen zu können. Das ganze musste dann im Eilverfahren entschieden werden.
Besonders in Erinnerung geblieben sind mir Fälle, die durchaus auch ja schon auch an die Nieren gehen, wenn man darüber zu entscheiden hat, beim Entschädigungsrecht, ob zum Beispiel Soldaten, die in den 60er, 70er Jahren an bestimmten Radargeräten Dienst geleistet haben und dann 30, 40 Jahre später an schweren Krebserkrankungen erkranken, ursächlich auf diese Geräte zurückführbar geschädigt wurden und denen oder ihren Hinterbliebenen dann auch teilweise staatliche Entschädigung gewährleistet werden. Solche Radarfälle, wie die auch bezeichnet werden, hatten wir ja hier schon einige. Und das sind durchaus auch Fälle, die einem dann mal unter die Haut gehen.
Adina Murrer
Sie haben die Corona Krise vorhin bereits angesprochen und erläutert, wie sich die Aufgaben und Arbeitsverteilung dahingehend verändert hat. Mich würde jetzt noch interessieren, ob auch andere Themen und Verfahren hinzugekommen sind.
Dr. Alexander Seitz
Ja, die Sozialgerichtsbarkeit hat sich schon auch mit neuen Fragen, die das Thema Corona betreffen, auseinanderzusetzen gehabt. Das ist bislang in Einzelfällen der Fall gewesen. Es gab zum Beispiel ein Verfahren, in dem ein Kläger einen Mehrbedarf im Bereich von Hartz IV geltend gemacht hat, weil er behauptet hat, aufgrund der Knappheit mancher Lebensmittel in der Corona Krise müsse er seine Lebensmittel mehr bevorraten und hätte deswegen einen höheren Bedarf pro Monat. Wir hatten ein Verfahren, ob ein Jobcenter die Kosten für einen Corona-Test bezahlen muss oder nicht.
Ganz grundsätzlich ist es so, dass solche Krisenzeiten natürlich auch dafür sorgen, dass ganz generelle Fragen in der Gesellschaft sich verändern, dass z.B. der Arbeitsmarkt sich verändert, dass sich die Zahl derjenigen, die Sozialleistungen beantragen müssen, erhöht, sodass zu erwarten steht, dass in der Folge dieser Corona Krise wir sicherlich noch eine größere Menge an Verfahren, die quasi etwas nachgeschaltet der sozialen Entwicklung sind, zu bearbeiten haben.
Adina Murrer
Welche Fragen sind dahingehend zu erwarten?
Dr. Alexander Seitz
Ja, das werden voraussichtlich Verfahren im Bereich der Zahlung von Arbeitslosengeld sein, Streitigkeiten um Kurzarbeitergeld, aber auch Fragen, die sich um die Grundsicherung drehen, so im allgemeinen Sprachgebrauch Hartz-IV und Sozialhilfe.
Adina Murrer
Nun versuchen wir mal einen Blick in die Glaskugel zu werfen und schauen in die Zukunft der Gerichtsbarkeit. Was denken Sie, was bleibt von der Corona Krise? Wie werden Sie mit den Folgen umgehen können? Und wo sehen Sie diese Gerichtsbarkeit in zehn Jahren?
Dr. Alexander Seitz
Eine solche Prognose ist natürlich schwierig, aber ich will es mal unterscheiden. Wenn man so die relativ nähere Entwicklung sieht, werden wir sicherlich in den nächsten Jahren nicht nur eine Sozialgerichtsbarkeit, sondern allgemein in der Justiz eine zunehmende und immer stärker werdende Digitalisierung erleben, die hin zur elektronischen Akten, die wir in der Sozialgerichtsbarkeit heute schon zu einem Großteil haben, hin gehen wird, sodass wir uns in diesem Bereich schon sehr gut gerüstet sehen. Was die inhaltliche, die thematische Entwicklung angeht, ist das sehr schwer zu prognostizieren, weil sozialrechtliche Themen sind Themen, die sehr stark von der wirtschaftlichen Entwicklung, von der gesellschaftlichen Entwicklung, aber auch von politischen Grundentscheidungen abhängig sind, sodass man hier letztlich eine Prognose nur sehr schwer abgeben kann.
Was jetzt die Folgen der Corona Krise angeht, so hoffen wir darauf, wie glaube ich die gesamte Welt darauf hofft, dass wir da in einer überschaubaren Zeit durch gekommen sein werden. Wir sehen uns aufgrund unserer technischen und besonders der personellen Ausstattung, der Motivation der Mitarbeiter aber gut aufgestellt, um auch die Herausforderungen dieser Krise zu bewältigen.
Adina Murrer
Herr Dr. Seitz, dann vielen Dank für das interessante Gespräch und die spannenden Einblicke.
Dr. Alexander Seitz
Ja, da bedanke ich mich auch ganz herzlich für das angenehme Gespräch.
Adina Murrer
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war bereits die sechste Folge unseres Podcasts und ich bin mir sicher, die kommende wird mindestens genauso spannend werden. Deshalb wieder einschalten, wenn es wieder heißt "Zeit für Justitia - der Justiztalk aus Hessen".