Zu Beginn der 2000er Jahre wurden die hessischen Grundbuchämter auf elektronische Grundbuchführung umgestellt.Alle Papiergrundbücher wurden dabei in elektronische Form überführt.
Das Elektronische Grundbuch steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Grundbuchämtern für die Sachbearbeitung unmittelbar am PC zur Verfügung. Neue Eintragungen erfolgen nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch. Sie sind schon kurz darauf abrufbar.
Seit Ende 2008 ist das automatisierte Grundbuchabrufverfahren in Hessen auch über das Internet verfügbar. Damit sind die Online-Einsicht in das Elektronische Grundbuch sowie Ausdrucke wesentlich schneller und komfortabler von jedem Arbeitsplatz möglich. Für Neuanwender gilt:
Das "uneingeschränkte Abrufverfahren" steht Behörden und insbesondere Notaren zur Verfügung.
Weiteren Interessenten - etwa Rechtsanwälten, Banken und Versicherungen - kann unter Beachtung zusätzlicher Anforderungen wie der jeweils erforderlichen Darlegung eines berechtigten Interesses ebenfalls die Teilnahme am "eingeschränkten" Automatisierten Abrufverfahren ermöglicht werden.
Den Zugang zum Verfahren erhalten ausschließlich berechtigte Nutzer.