Teilnahme an Videoverhandlungen der hessischen Justiz

In der hessischen Justiz wird in geeigneten Fällen die Durchführung von mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz angeboten. Dabei befindet sich die Richterin oder der Richter im Sitzungssaal und verhandelt mit den Parteivertretern, die über eine Videokonferenzanlage zugeschaltet werden. Diese Art der Verhandlung wird durch § 128a ZPO ermöglicht.

Die Entscheidung über die Anordnung einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videokonferenz besteht grundsätzlich nicht.

Technische Voraussetzungen

Die hessische Justiz nutzt für Videoverhandlungen ein Konferenzsystem auf Basis von Skype for Business.

Für die Teilnahme an der Videokonferenz zu einer mündlichen Verhandlung oder Zeugenvernehmung wird ein Link per E-Mail versandt.

Um an den Videokonferenzen in der hessischen Justiz teilnehmen zu können, benötigen die Parteien die Skype for Business App (kostenlos für iOS und Android) oder das ebenfalls kostenlose Skype for Business Web-App-Plug-In, das zusammen mit dem Link zur Teilnahme als Download-Link zur Verfügung gestellt wird.

Eine Einwahl mit der Skype-App (ohne den Zusatz "for Business") sowie die Nutzung eines Skype for Business-Clients aus anderer Organisationen ist nicht möglich.

Bitte stellen Sie vor der Teilnahme an einer Skype Konferenz sicher, dass:

  1. Sie die Skype for Business-App oder das Skype for Business Web-App-Plug-In installiert haben
    • Um das Skype for Business Web App-Plug-In zu installieren, klicken Sie bitte in der Termineinladung auf "bitte Skype Web App ausprobieren" und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um das Skype for Business Web App-Plug-In zu installieren.
    • Wichtig: Sie benötigen Installationsrechte (z. B. lokale Administratorrechte) auf Ihrem PC. Wenn Sie diese nicht haben, muss die Installation von der IT-Abteilung Ihrer Organisation durchgeführt werden.
  2. Sie bei Nutzung des Skype for Business Web-App-Plug-In den Edge Chromium Browser (empfohlen) oder Microsoft Edge oder Google Chrome als Browser verwenden.
    • Mozilla Firefox und Apple Safari werden möglicherweise nicht unterstützt.
  3. Gegebenenfalls die folgenden Freischaltungen in den Firewalls Ihrer Organisation vorhanden sind:
    • TCP_443 (HTTPS)
    • UDP_3478 (TURN)
    • Destination: meet.hessen.de (pool-b1.eb-com.com)
  4. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Proxy mit Webfilter-Funktion verwenden, Sie überprüfen, ob die Skype for Business-Kommunikation zugelassen ist.
  5. Keine anderen Anwendungen (z. B. andere Videokonferenz-Software) die Kamera, das Mikrofon und die Lautsprecher oder Kopfhörer Ihres Geräts verwenden.

 

Teilnahme an einem Skype-Meeting

  1. Für eine optimale Verbindungsqualität wird die Nutzung einer kabelgebundenen LAN‑Verbindung empfohlen.
  2. Öffnen Sie die Einladung zu dem Termin, die Sie per E-Mail erhalten haben.
    1. Teilnahme über installierter Skype for Business App: Bitte auf "An Skype Besprechung teilnehmen" klicken.
      • Hinweis: Wenn Sie in ihrer Organisation bereits Skype for Business einsetzen, klicken Sie bitte auf den Link "bitte Skype Web App ausprobieren" um die Teilnahme über das installierte Skype Web-App-Add-In sicherzustellen.
    2. Teilnahme über Skype Web-App-Add-In: Bitte auf den grünen Button "An der Besprechung teilnehmen" klicken.
      • Da Sie als Gast am Skype-Meeting teilnehmen möchten, müssen Sie das folgende Fenster (Windows-Sicherheit) ggf. mit "Abbrechen" schließen.
      • Bitte klicken Sie auf "Als Gast bei der Besprechung anmelden" und folgen Sie den Bildschirmanweisungen.
      • Sollte eine Sicherheitsmeldung des Skype for Business Web-App-Plug-Ins erscheinen, klicken Sie bitte auf "Zulassen". Die Domäne "pool04.eb-com.com" ist die vertrauenswürdige Domäne der hessischen Skype-Plattform.
      • Sie nehmen nun am Skype-Meeting teil.

Gegebenenfalls werden Sie zunächst in einen Wartebereich weitergeleitet, von dem Sie die zuständige Richterin oder der zuständige Richter bei Aufruf der Sache beziehungsweise zum Beginn Ihrer Zeugenvernehmung in die Konferenz aufnimmt.

Einige hessische Gerichte verfügen zudem über IP-Videokonferenzanlagen, die derzeit vor allem im Justizvollzug genutzt werden. Sollte eine Kommunikation mit dem Gericht hierüber erfolgen, wird darum gebeten, direkt mit dem jeweiligen Gericht in Kontakt zu treten.

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