Was sind Commercial Courts und Commercial Chambers?
Commercial Courts sind spezialisierte Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten. Sie bieten die Möglichkeit, zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern, zwischen einer Gesellschaft und ihren Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern sowie Differenzen zu Unternehmenskäufen oder Anteilen an einem Unternehmen zu verhandeln. Hier können solche Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung geführt werden.
Commercial Chambers können bei Landgerichten als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingerichtet werden und verhandeln die oben genannten Wirtschaftszivilsachen.
Rechtliche Grundlage für die Errichtung von Commercial Courts und Commercial Chambers bildet das Justizstandortstärkungsgesetz, welches am 10. Oktober 2024 verkündet wurde und zum 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Es enthält Ermächtigungsgrundlagen, die es den Ländern ermöglichen, Commercial Courts und Commercial Chambers zu errichten.
In Umsetzung des Justizstandortstärkungsgesetzes sind in Hessen zum 1. Juli 2025 die Errichtung neuer Spruchkörper am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Commercial Court) bestehend aus zwei Senaten sowie am Landgericht Frankfurt am Main (sechs Commercial Chambers; davon drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern) für Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500.000 € vorgesehen.
Die Errichtung der neuen Spruchkörper in Hessen erfolgt mittels Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung (JuZuV). Die Änderungsverordnung der Hessischen JuZuV regelt die Zuständigkeit der neuen Spruchkörper in nachfolgenden Sachgebieten: