Blick auf befahrene Schienen, die in den Frankfurter Hauptbahnhof führen

Commercial Court und Commercial Chambers in Hessen

Was sind Commercial Courts und Commercial Chambers?

Commercial Courts sind spezialisierte Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten. Sie bieten die Möglichkeit, zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern, zwischen einer Gesellschaft und ihren Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern sowie Differenzen zu Unternehmenskäufen oder Anteilen an einem Unternehmen zu verhandeln. Hier können solche Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung geführt werden. 

Commercial Chambers können bei Landgerichten als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingerichtet werden und verhandeln Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500.000 €. 

Rechtliche Grundlage für die Errichtung von Commercial Courts und Commercial Chambers bildet das Justizstandortstärkungsgesetz, welches am 10. Oktober 2024 verkündet wurde und zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Es enthält Ermächtigungsgrundlagen, die es den Ländern ermöglichen, Commercial Courts und Commercial Chambers zu errichten. 
In Umsetzung des Justizstandortstärkungsgesetzes sind in Hessen die Errichtung neuer Spruchkörper am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Commercial Court) sowie am Landgericht Frankfurt am Main (Commercial Chambers) vorgesehen.
 

Was sind die Vorteile? 

  • Verfahren können in der Verhandlungssprache Deutsch oder Englisch geführt werden. 
  • Effiziente und maßgeschneiderte Organisation des Verfahrens mittels eines frühzeitigen Organisationstermins zur Strukturierung der weiteren Verfahrensführung (§ 612 ZPO nF). Komplexe Verfahren können so – bei Bedarf auch per Videokonferenz – vorbesprochen und der Verfahrensstoff abgeschichtet werden. 
  • Alle Parteien haben die Möglichkeit, bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse die Öffentlichkeit auszuschließen und den Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion über die erlangten Erkenntnisse zu verpflichten (§ 273a ZPO nF). 
  • Optional kann ein Wortprotokoll über die Verhandlung geführt werden (§ 613 ZPO nF).

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Commercial Court in Hessen

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