Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Mittwoch im Childhood-Haus der Universitätsklinik Frankfurt angekündigt, den Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt mit einer Bundesratsinitiative weiter ausbauen zu wollen. „Gerade bei familiengerichtlichen Verfahren sehen wir im Hinblick auf den Schutz von Opfern und ihren Kindern noch Handlungsbedarf“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Der Rechtsstaat muss alle potentiellen Opfer von häuslicher Gewalt wirksam schützen. Deshalb müssen wir die Opfer und deren Kinder, die in einem gewaltgeprägten Umfeld aufwachsen müssen, gleichermaßen und viel stärker in den Blick nehmen.“
Konkret schlägt Hessen Verbesserungen der Verfahrensordnungen vor. So soll beispielsweise der Gerichtsort frei gewählt werden können, um den Wohnort der Opfer beim Täter im Verborgenen zu belassen. Außerdem sollen Opfer und Kinder möglichst wenig mit ihrem Peiniger konfrontiert werden und die zuständigen Ämter und Behörden, gerade im Hinblick auf das Kindeswohl, enger zusammenarbeiten. „Wir sind zuversichtlich, dass eine Mehrheit bei den Ländern zustande kommen wird und hoffen sehr, dass die Bundesregierung das Anliegen ebenfalls teilt“, so der Justizminister.
Einführung der spanischen Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Näherungsverboten
Schon in der Vergangenheit hat sich Hessen erfolgreich für die bundesweite Einführung der sogenannten spanischen Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Näherungsverboten eingesetzt. Die Bundesregierung hat die hessischen Initiativen aufgegriffen. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag. „Die Einführung der spanischen Fußfessel für Frauenschläger ist ein erster und wesentlicher Baustein, um beim Thema Frauenschutz in ganz Deutschland voranzukommen. Er ist aber nicht der einzige, viel mehr ist ein ganzes Bündel an konkreten Schritten erforderlich, das zeigt nicht zuletzt Spanien als Vorbild. Mit der neuen Bundesratsinitiative knüpfen wir nahtlos daran an, die Menschen vor häuslicher Gewalt besser zu schützen. Wir wollen weiter Taktgeber bleiben und die Frauensicherheit in unserem Land spürbar und kontinuierlich verbessern.“
Familienministerin Diana Stolz: „Kinderschutz ist eine der zentralen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, der wir als Landesregierung ressortübergreifend und entschlossen angehen. Die Childhood-Häuser sind ein herausragendes Beispiel dafür, wie wir junge Menschen, die Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen gemacht haben, in einer traumasensiblen, kindgerechten und multidisziplinären Umgebung unterstützen können. Indem im Childhood-Haus verschiedene Stellen unter einem Dach zusammenarbeiten, werden den betroffenen Kindern belastende Mehrfachbefragungen durch unterschiedliche Ansprechpartner erspart. Die Stärkung solcher Anlaufstellen ist ein klares Zeichen dafür, dass wir den Schutz und das Wohlergehen unserer Kinder in Hessen ernst nehmen und ihnen die bestmögliche Hilfe bieten wollen.“
Sicherheit, Verlässlichkeit und klare Orientierung am Kindeswohl
Alexander Bauer, Hessischer Kinderschutzbeauftragter „Als Kinderschutzbeauftragter des Landes Hessen begrüße ich, dass wir häusliche Gewalt konsequent aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen betrachten. Die aktuelle Dunkelfeld-Opferbefragung zeigt: Wer Gewalt zwischen Eltern miterlebt, hat ein deutlich erhöhtes Risiko, selbst betroffen zu sein. Guter Kinderschutz heißt, Verfahren vom Kind her zu denken. Was im Childhood-Haus mit interdisziplinärer Zusammenarbeit und Schutz vor Mehrfachbelastung gelingt, muss auch im familiengerichtlichen Verfahren gelten: Sicherheit, Verlässlichkeit und klare Orientierung am Kindeswohl. Nur wenn Justiz, Jugendhilfe, Medizin und Opferschutz vernetzt handeln, entsteht ein verlässliches Schutzsystem für Hessens Kinder.“
Die Grundlage für familiengerichtliche Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesgesetz, nämlich das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Länder können etwaige Änderungsvorschläge nur über den Bundesrat einbringen. Der Bundesrat befasst sich mit der hessischen Initiative erstmalig am 6. März.