„Wer Flughäfen, Umspannwerke oder Krankenhäuser angreift, greift Lebensadern unseres Landes an. Der Bundesrat hat die hessische Gesetzesinitiative zum besseren Schutz der kritischen Infrastruktur beschlossen und ein klares Signal gesendet: Der Rechtsstaat ist wehrhaft“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.
„Wir dürfen nicht warten, bis Leitungen gekappt werden oder Drohnen explodieren. Künftig sollen schon Drohnenüberflüge strafbar sein. Zudem sollen Überflüge durch Drohnen härter bestraft werden können, wenn sie der Vorbereitung weiterer Taten dienen. Das ist Prävention durch Abschreckung. Hessen hat diese Lücke im Strafrecht erkannt und der Bundesrat hat unserem Vorschlag zugestimmt. Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag am Zug“, so Heinz.
Wie wird der Schutz kritischer Infrastruktur verbessert?
„Die vermehrten Angriffe kommen von Akteuren im Ausland und Inland, die unser Zusammenleben, unseren Staat und unsere freiheitliche Demokratie schwächen wollen“, sagte Christian Heinz. Der Gesetzentwurf sieht daher einen neuen Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruches“ vor. Unbefugtes Eindringen und Aufhalten oder etwa nicht genehmigte Überflüge mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen in geschützte Anlagen werden somit unter Strafe gestellt.
Anders als beim klassischen Hausfriedensbruch sollten die Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag der Betroffenen tätig werden können. „Bei kritischer Infrastruktur geht es nämlich nicht nur um den Schutz der Eigentümer, sondern um den der Allgemeinheit“, so Heinz.
Wie geht es weiter?
Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrates wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet. Sie muss innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Danach leitet sie den Entwurf mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiter. Sofern der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf beschließt, leitet er das Gesetz zur endgültigen Befassung an den Bundesrat weiter, bevor es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
„Ich freue mich, dass die hessische Bundesratsinitiative innerhalb von nur drei Wochen mit großer Mehrheit beschlossen wurde“, sagte Justizminister Christian Heinz und ergänzte: „Nun liegt es an der Bundesregierung und anschließend dem Bundestag, diesen Schutz konsequent zu vollenden.“