Die entsprechende Änderung der Amtstracht-Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft. „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger üben eine bedeutende Aufgabe im Rechtsstaat aus. So erlassen sie beispielsweise Vollstreckungshaftbefehle, eröffnen Testamente und sind wichtige Akteure bei Insolvenzverfahren. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Sie üben ihren Beruf unabhängig und eigenständig aus. Das zeigt einmal mehr, wie verantwortungsvoll diese Aufgabe ist. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in unserem Land werden wir besonders würdigen. Sie können ihre wichtige Funktion im Rechtsstaat künftig nach außen sichtbar machen, indem sie die Robe der Berufsrichterinnen und Berufsrichter tragen.“
Bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als juristisch geschulte Beamtinnen und Beamte tätig. Sie sind sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erhalten in Hessen eine Ausbildung durch das Land Hessen, die genauso anspruchsvoll ist wie die Aufgabe, die sie im Rechtsstaat ausüben“, sagte der Justizminister.
Geänderte Amtstracht-Verordnung
Nach der geänderten Amtstracht-Verordnung können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten ab November bei Terminen, Verhandlungen oder der Verkündung einer Entscheidung sowie bei sonstigen verfahrensleitenden Amtshandlungen mit Außenwirkung eine Robe tragen. Der ergänzende Erlass bestimmt, dass sie die Amtstracht der Berufsrichterinnen und Berufsrichter tragen. Die Behördenleitung kann bei dienstlichem Bedarf und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Roben zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen.
Damit kommt die Hessische Landesregierung auch einem Wunsch des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen, nach, der die Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gefordert hatte.