Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Bundesweites Treffen der Antisemitismusbeauftragten der Justiz

Justizminister Christian Heinz hat beim bundesweiten Treffen der Antisemitismusbeauftragten der Justiz in Wiesbaden betont, sich für den hessischen Gesetzentwurf, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafen stellen soll, weiterhin einzusetzen. Er appellierte an die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag die Zustimmung zur Initiative zu empfehlen. „Eine überwältigende Mehrheit hat sich im Bundesrat parteiübergreifend für den hessischen Gesetzentwurf ausgesprochen. Dieses Votum sollte nicht übergangen werden, daher sollte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag unsere Initiative mit der Empfehlung zur Beschlussfassung zuleiten“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Wir wollen die Rechtsänderung. Es muss klar sein: Immer dann, wenn zur Vernichtung des Staates Israel auf unseren Straßen aufgerufen wird, setzen sich die Teilnehmer einer solchen Versammlung ins Unrecht und schaffen eine Bedrohung für Jüdinnen und Juden. Unsere jüdischen Mitbürger müssen die Gewissheit haben, dass der Rechtsstaat sie schützt.“

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im Juli einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz hatten in den Monaten zuvor intensiv um Zustimmung geworben. „Wie der Bundestag entscheiden wird, ist offen. Wir nehmen aber durchaus eine breite Sympathie für unseren Gesetzentwurf wahr und werden weiterhin für eine Unterstützung werben“, so der Justizminister.

Das geltende Recht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas („from the river to the sea“) handelt. Dabei geht es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle. Der Nachweis dieser Taten gestaltet sich zudem schwierig, da die Beschuldigten in der Regel versuchen, den antisemitischen Charakter ihrer Wortbeiträge zu verbergen.

Ausgangspunkt des hessischen Gesetzentwurfs ist die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret geht es um solche, die die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen.

Treffen der Antisemitismusbeauftragten der Justiz

Das Treffen der Antisemitismusbeauftragten der Justiz findet am 15. und 16. September in Wiesbaden statt. Unter anderem beschäftigt sich das länderübergreifende Gremium mit den unterschiedlichen Wegen der Zusammenarbeit der Justizbehörden und den Antisemitismusbeauftragten. Darüber hinaus ist ein Austausch mit der Jüdischen Gemeinde in Wiesbaden und in Frankfurt geplant.