Mehrere Personen stehen vor Kamera

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

BZR-Buddy unterstützt bei Urteilen

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat an diesem Donnerstag das Amtsgericht Gelnhausen besucht, um sich unter anderem über den Stand der Weiterentwicklung des so genannten „BZR-Buddy“ (Bundeszentralregister-Buddy) zu informieren. „Mit dem BZR-Buddy wollen wir den hessischen Strafrichterinnen und Strafrichtern ein Tool an die Hand geben, das sie effektiv bei der Urteilsabfassung unterstützt“, sagte die Staatssekretärin und ergänzte. „Der BZR-Buddy ist ein bedarfsorientiertes IT-Tool von Richtern für Richter“.

Der BZR-Buddy ist in der Lage, Vorstrafen aus dem Bundeszentralregister in strafgerichtliche Urteile zu integrieren. Sofern Beschuldigte diese vorweisen, sind sie in das Urteil aufzunehmen, da sie zum Beispiel bei einem Wiederholungstäter das Strafmaß erhöhen können. „Bislang werden die Vorstrafen regelmäßig und bei längeren Vorstrafenregistern mitunter sehr zeitaufwändig vom Richter aus einem Auszug des Bundeszentralregisters abgetippt und übertragen“, erläuterte die Justizstaatssekretärin und ergänzte: „Da die Daten aber bei den Gerichten bereits in elektronischer Form vorliegen, ist es effizient, diese Daten auch automatisiert in Urteile übernehmen zu können.“

Effektive Digitalisierung der Strafjustiz

Beim Amtsgericht Gelnhausen wird seit einiger Zeit gemeinsam mit der IT-Stelle der hessischen Justiz und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung das von einem hessischen Strafrichter erdachte IT-Tool entwickelt und auf den Rollout in der hessischen Justiz vorbereitet.

„Mit dem BZR-Buddy vermeiden wir außerdem Übertragungsfehler, die Gegenstand eines seinerseits aufwändigen Urteils-Berichtigungsverfahrens sein können“, ergänzte Andreas Weiß, der Direktor des Amtsgerichts Gelnhausen

„Der BZR-Buddy soll ein weiteres Element der effektiven Digitalisierung der hessischen Strafjustiz sein“, sind sich Eichner und Weiß einig. Und Staatssekretärin Eichner weiter: „Wir wollen den BZR-Buddy möglichst bald auch in anderen hessischen Gerichten zur Anwendung bringen.“