Justizminister Christian Heinz hat gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Dr. Alexander Seitz, an diesem Mittwoch den Commercial Court und die Commercial Chambers Frankfurt in ihren neuen Räumlichkeiten offiziell eröffnet. „Der Finanzplatz Frankfurt am Main zählt zu den stärksten wirtschaftlichen Zentren weltweit. Außerdem ist er ein bedeutender Standort für das Recht, zahlreiche internationale Kanzleien befinden sich dort. Mit dem Commercial Court und den Commercial Chambers bringen wir beides zusammen. Wir schaffen ein attraktives Angebot für die Wirtschaft und gleichzeitig auch eine zusätzliche Möglichkeit von staatlicher Seite, umfangreiche und komplexe Wirtschaftsverfahren bei uns in Hessen zu führen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Hessen hat nun eine feste Adresse für das Verhandeln von Wirtschaftsstreitigkeiten. Der Commercial Court und die Commercial Chambers erweitern unser Portfolio in der Justiz und stärken den Wirtschaftsstandort Hessen.“
Nachdem der Commercial Court Frankfurt und die Commercial Chambers ihre Arbeit bereits im Juli 2025 aufgenommen haben, haben sie nun auch räumlich die Türen geöffnet. Die neue Adresse ist gezielt an die Bedürfnisse komplexer wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und deren zügige und effiziente Durchführung angepasst.
„Die ersten Eingänge beim Commercial Court zeigen, dass diese innovativen Spruchkörper bereits jetzt einen Platz in unserem Justizsystem gefunden haben. Dabei unterstreichen die neuen hellen Räumlichkeiten das mit der Arbeit des Commercial Court angestrebte Ambiente einer sachorientierten und funktionalen Arbeitsweise. Den Commercial Court in Frankfurt am Main zeichnet neben seiner zentralen Lage die Möglichkeit der Einschaltung von professionell geschulten Güterichterinnen und Güterichtern aus“, sagte Dr. Alexander Seitz, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro
Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main besteht aus zwei spezialisierten Wirtschaftssenaten, an denen wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung und bei Wunsch der Parteien auch auf Englisch verhandelt werden können. Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court Frankfurt, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor den spezialisierten Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. Am Landgericht Frankfurt am Main sind drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern als Commercial Chambers eingerichtet.
Die Senate des Commercial Court werden von der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Willoughby und dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Jens-Daniel Braun geleitet. Die Commercial Chambers werden von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Yvonne Gräfin von Bassewitz und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Felix Bergmeister LL.M. (Univ. of Chicago) geführt.
Hervorragendes Aushängeschild für den Justizstandort Frankfurt
„Die zentral gelegenen, neuen Räumlichkeiten für Verfahren vor den Commercial Chambers sind ein hervorragendes Aushängeschild für den Justizstandort Frankfurt. Nicht nur wegen seiner geografischen Lage und seiner Verkehrs- und Infrastruktur, sondern insbesondere auch aufgrund seiner wirtschaftsrechtlichen Kompetenz ist Frankfurt der richtige Standort für große und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten. Es freut mich, dass die Verfahren vor den Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt in der kurzen Zeit seit ihrer Einführung bereits sehr gut angenommen werden“, sagte Prof. Dr. Carsten Paul, Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.
Die Richterinnen und Richter (insgesamt elf Richterinnen und Richter des Commercial Court und sieben Richterinnen und Richter der Commercial Chambers) verfügen über mehrjährige und zum Teil auch internationale Erfahrung in den den Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsgebieten beziehungsweise Vorerfahrungen im Wirtschaftsrecht aus anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Tätigkeit.