Justizminister Christian Heinz hat an diesem Dienstag, gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, Dr. Alexander Seitz, und dem Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, Prof. Dr. Carsten Paul, den Commercial Court und die Commercial Chambers vorgestellt, die an diesem Tag ihre Arbeit aufgenommen haben. „Mit dem Commercial Court und den Commercial Chambers schaffen wir spezialisierte Spruchkörper für Wirtschaftsstreitigkeiten. Damit stärken wir den Justizstandort Frankfurt und die Rechtsfortbildung im Wirtschaftsrecht“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Wir haben ein neues, attraktives Angebot für Unternehmen geschaffen, damit sie ihre Verfahren in der staatlichen Gerichtsbarkeit führen und nicht auf die private Schiedsgerichtsbarkeit ausweichen. Herzlichen Dank an alle, die die neuen Spruchkörper auf den Weg gebracht haben, das war eine besondere Teamleistung der hessischen Justiz.“
Commercial Courts
Commercial Courts sind spezialisierte Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten, an denen bestimmte Wirtschafsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung geführt werden können. Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor den spezialisierten Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt, wenn es nach allgemeinen Regeln zuständig ist. Berufungen gegen Entscheidungen der Commercial Chambers werden dann vor dem Commercial Court Frankfurt am Oberlandesgericht verhandelt.
„Der Commercial Court mit den beiden beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingerichteten Senaten erweitert das bestehende System der Streitbeilegung um einen innovativen Baustein für komplexe wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und stärkt so den Justiz- und Rechtsstandort Deutschland. Die Verfahren werden erstinstanzlich von hochqualifizierten, unabhängigen Richterinnen und Richtern – auf Wunsch der Parteien auch in Englisch – geführt und entschieden. In geeigneten Fällen können die Verfahren auch an erfahrene Güterichterinnen und -richter des Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwiesen werden“, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts, Dr. Alexander Seitz.
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, Prof. Dr. Carsten Paul erklärte: „Frankfurt am Main ist aufgrund seiner geografischen Lage, seiner Verkehrs- und Infrastruktur und der besonderen wirtschaftsrechtlichen Kompetenz der richtige Standort für große und internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten. Viele Richterinnen und Richter am Landgericht Frankfurt am Main haben vor ihrem Eintritt in die Justiz mehrjährige Erfahrungen in international tätigen Anwaltssozietäten gesammelt. Das Landgericht Frankfurt am Main ist daher ein hervorragender Justizstandort für die Verfahren, die von nun an vor der Commercial Chambers verhandelt werden.“
Die Senate des Commercial Court werden von der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Willoughby und dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Jens-Daniel Braun geleitet. Die Commercial Chambers werden von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Yvonne Gräfin von Bassewitz und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Felix Bergmeister geführt.
Die Richterinnen und Richter (insgesamt elf Richterinnen und Richter des Commercial Court und sieben Richterinnen und Richter der Commercial Chambers) verfügen über mehrjährige und zum Teil auch internationale Erfahrung in den den Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsgebieten beziehungsweise Vorerfahrungen im Wirtschaftsrecht aus anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Tätigkeit. „Die Richterinnen und Richter der neuen Spruchkörper sind erfahrene und kompetente Juristen, die die entsprechende Expertise mitbringen“, sagte der Justizminister.
Es ist geplant, die Verhandlungen in neu eingerichteten Räumlichkeiten unter einem gemeinsamen Dach in direkter Nachbarschaft zum Frankfurter Justizzentrum zu führen. Hierzu ist eine Immobilie angemietet worden, die derzeit umgebaut wird. Die neuen Räumlichkeiten sind dann technisch auf dem neuesten Stand und mit zusätzlichen Beratungszimmern ausgestattet. Diese sollen den Parteien Rückzugsmöglichkeiten für gemeinsame oder getrennte Beratungen bieten. Auf Wunsch können die Verhandlungen auch auf englischer Sprache geführt werden und die Schriftsätze nebst Anlagen können ebenfalls in englischer Sprache eingereicht werden.