Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

E-Akte erfolgreich in der Justiz eingeführt

Hessens Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat an diesem Freitag mitgeteilt, dass zum bevorstehenden Jahreswechsel alle hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, soweit die gesetzliche Verpflichtung reicht, flächendeckend und fristgerecht mit der elektronischen Akte (E-Akte) ausgestattet sein werden.

„Die hessische Justiz wird mit der E-Akte noch effizienter und bürgerfreundlicher arbeiten können. Zudem machen wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften als modernen Arbeitgeber noch attraktiver“, sagte die Staatssekretärin und ergänzte: „Das ist ein großer Erfolg für die hessische Justiz – und vor allem das Ergebnis außergewöhnlichen Engagements unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben die Umstellung im laufenden Betrieb möglich gemacht: geschult, unterstützt, Prozesse angepasst und Lösungen vor Ort vorangebracht. Herzlichen Dank für diesen Einsatz!“

Ab dem 1. Januar 2026 werden alle 83 hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der E-Akte arbeiten. Damit können Klage-, Ermittlungs- und Strafverfahren volldigital und medienbruchfrei bearbeitet und mit Verfahrensbeteiligten digital kommuniziert werden. Die Justiz in Hessen erfüllt damit die terminlichen Vorgaben des sogenannten eJustice-Gesetzes. Übergangsweise dürfen in einzelnen Bereichen, in denen noch Unterlagen in Papierform zugeliefert werden, auch im kommenden Jahr noch Papierakten angelegt werden. Der Regelfall wird jedoch die digitale Verfahrensführung mit der E-Akte sein. „Die E-Akte bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Vorteile: Verfahren können schneller und transparenter geführt werden. Informationen stehen innerhalb der Justiz und damit auch für Auskunftsersuchen schneller zur Verfügung. Abläufe können weitgehend ohne Medienbrüche durchgängig digital gesteuert werden – das verkürzt Wege und Wartezeiten. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschleunigt die E-Akte die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und den hessischen Polizeibehörden. Das stärkt eine effektive Strafverfolgung und trägt zu mehr Sicherheit in unserem Land bei“, so die Staatssekretärin.

Einfach und digital mit der Justiz kommunizieren

Für Privatpersonen besteht zudem die Möglichkeit – aber nicht die Pflicht –, einfach und digital mit der Justiz zu kommunizieren. Neben dem elektronischen Bürger- und Organisationspostfach steht mit „MeinJustizpostfach“ eine kostenfreie Webanwendung zur Verfügung. Sie ermöglicht die rechtssichere digitale Kommunikation mit der Justiz, aber auch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und eröffnet zusätzlich die Nutzung weiterer digitaler Angebote wie das Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten. „Durch solche digitalen Angebote wird der Zugang zur Justiz einfacher“, sagte Eichner.

Darüber hinaus schafft die E-Akte die Grundlage für weitere Modernisierungsschritte. Die digital vorliegenden Daten ermöglichen es, Künstliche Intelligenz im Bereich der Justiz (Justiz-KI) unterstützend einzusetzen. Die KI-Anonymisierungssoftware JANO wird bereits am Landgericht Darmstadt genutzt; weitere hessische Gerichte sollen folgen. Mit JANO können gerichtliche Entscheidungen zügig datenschutzkonform anonymisiert und dadurch häufiger veröffentlicht werden. Öffentlich zugängliche Entscheidungen geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Rechtssuchenden bessere Orientierung für eigene Anliegen. „So macht die Digitalisierung die Justiz nicht nur effizienter und bürgerfreundlicher, sondern sie stärkt auch Transparenz und Rechtsstaatlichkeit“, erklärte die Justizstaatssekretärin.