Ursprünglich eingeführt zur Überbrückung der Zeit nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen bis zur Ernennung ins Richterverhältnis auf Probe, hat sich die „AssessorBrücke“ als „eine der besten Ideen der Nachwuchsgewinnung“ für den Richter- und Staatsanwaltsdienst erwiesen, wie im Rahmen der Evaluierung aus der Praxis betont wird. Die „AssessorBrücke“ wurde vor einem Jahr eingeführt und bereits in ihrem ersten Jahr haben rund 30 angehende Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von ihr Gebrauch gemacht. Die „AssessorBrücke“ bietet ihnen die Möglichkeit, für die Dauer ihres Bewerbungsverfahrens bereits einen befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Land Hessen abzuschließen, der dann automatisch mit dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens, also der Ernennung als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt, endet. Vorteil der „AssessorBrücke“ ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber während des Bewerbungsverfahrens bereits in der hessischen Justiz tätig ist und Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor Ort bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann. Die Bewerberin oder der Bewerber sammelt damit zugleich Berufserfahrung für die spätere Tätigkeit bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft und lernt die hessische Justiz als zukünftigen Arbeitgeber bereits aus nächster Nähe kennen. Die aktuelle Auswertung hat ergeben, dass die Brückenassessoren die „AssessorBrücke“ ganz überwiegend als sehr gewinnbringend erachten. Denn sie ermögliche eine fachliche Einarbeitung, von der man spürbar bei der späteren Übernahme des Dezernats profitiere. Sehr positiv hervorgehoben wird auch, dass man bereits das Arbeitsumfeld, die Kolleginnen und Kollegen und die Justizsoftware habe kennenlernen können. Die Zeit der „AssessorBrücke“ sei mit großer Wertschätzung verbunden gewesen und von Anfang an sei man vollwertig ins Kollegium integriert gewesen.
Positive Erfahrungen aus der Praxis
Zur „AssessorBrücke“ wurden auch die beteiligten Dienststellen befragt. Von dort wurde die „AssessorBrücke“ durchweg als sehr positiv bewertet. Die Brückenassessorinnen und -assessoren hätten sehr gute Arbeitsergebnisse gezeigt und dadurch eine Entlastung der Dezernentinnen und Dezernenten bewirkt. Da die Einarbeitung in die Abläufe vor Ort bereits in der Brückenzeit in entspannter Atmosphäre stattgefunden habe, hätten sich die Assessorinnen und Assessoren bei ihrem Dienstantritt vollkommen auf die Arbeit konzentrieren können. Die üblichen Herausforderungen des Berufseinstiegs seien auf ein Minimum reduziert gewesen.
„Das innovative, hessische Projekt der „AssessorBrücke“ ist ein voller Erfolg, wie die positiven Erfahrungen aus der Praxis nach einem Jahr „AssessorBrücke“ zeigen. Die „AssessorBrücke“ wird deshalb nun aus dem Pilot- in den Regelbetrieb überführt. Dabei werden selbstverständlich Anregungen aus der Praxis zu weiteren Verbesserungen aufgegriffen. Die „AssessorBrücke“ wird auch zukünftig eine wirksame Maßnahme bleiben, um die wichtigen Richter- und Staatsanwaltsstellen in der Hessischen Justiz zügig zu besetzen. Damit stärken wir den Rechtsstaat weiter“, so Justizstaatssekretärin Tanja Eichner abschließend.