„Der Besuch bei der Staatsanwaltschaft Hanau hat gezeigt, wie die Umstellung auf die elektronische Aktenbearbeitung auch in Strafsachen erfolgreich gelingen kann. Alle Beschäftigten haben – angeführt durch die Behördenleitung und die E-Akten-Koordinatorin – berichtet, wie sie die E-Akte während der letzten Wochen problemlos eingeführt haben. Bereits in den ersten vier Wochen konnten erste Ermittlungsverfahren in digitaler Form schneller bearbeitet werden, weil die Akten zwischen Polizei und Justiz nun zügiger ausgetauscht werden können. Bei der Einführung haben neben den engagierten Beschäftigten der Staatsanwaltschaft Hanau auch die Erfahrungen der Pilotstaatsanwaltschaft Darmstadt, die IT-Stelle der hessischen Justiz und die Generalstaatsanwaltschaft geholfen. Herzlichen Dank für die Unterstützung“, erklärte Tanja Eichner.
Nach der Einführung der E-Akte bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, bei der sie in Hessen zum ersten Mal bei einer Staatsanwaltschaft pilotiert wurde, ist die Brüder-Grimm-Stadt die erste von acht Staatsanwaltschaften, bei der die E-Akte im regulären Rollout-Prozess eingeführt wird. Ab dem 1. September 2025 werden in Hanau grundsätzlich alle neu eingehenden Ermittlungsverfahren nur noch als E-Akte angelegt. Derzeit wird die E-Akte auch bei den Staatsanwaltschaften Kassel, Marburg und Fulda eingeführt. Parallel mit den Staatsanwaltschaften werden jeweils die zugehörigen Strafgerichte aus den betreffenden Landgerichtsbezirken umgestellt.
Im Rahmen des Besuchs tauschte sich die Justizstaatssekretärin mit der Behördenleitung und den Personalvertretungsgremien über die Umstellung von der Papierakte auf die E-Akte in Strafsachen aus. Bei einem Rundgang durch die Dienststelle besuchte Eichner neben Staats- und Amtsanwälten auch die zentrale Post- und Scanstelle, in der unter anderem digitale Neueingänge zugeordnet werden und in Papierform eingehende Dokumente digitalisiert werden.
Gleich zu Beginn wurde die Staatssekretärin von der Leitenden Oberstaatsanwältin Annette von Schmiedeberg mit einem schwungvollen E-Akten-Song begrüßt, den ein dortiger Mitarbeiter KI-unterstützt eigens für die E-Akten-Einführung in der Staatsanwaltschaft Hanau generiert hat. Am Tag der Einführung der E-Akte hallte dieser Song durch die Flure der Dienststelle. Die Bereitschaft in Hanau, neue Wege zu gehen, spiegelt sich auch im E-Akten-Song wider. „Das Lied, das auf humorvolle Weise die Chancen und Vorteile, die die Digitalisierung bietet, darstellt, symbolisiert den Spirit, den ich heute in der Staatsanwaltschaft Hanau spüren konnte. Es hat mich beeindruckt zu sehen, mit welcher Offenheit und Bereitschaft die Beschäftigten der Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich daran arbeiten, dass die Umstellung auf die digitale Arbeitsweise ein voller Erfolg wird. Ihnen allen gilt mein großer Dank!“
Hintergrund
Das gesamte Projekt zur Einführung der E-Akte in der hessischen Justiz befindet sich auf der Zielgeraden. Es ist geplant bis Jahresende noch die restlichen Staatsanwaltschaften mit den zugehörigen Strafgerichten sowie die Registergerichte auf die elektronische Aktenführung umzustellen. Bei allen Amts-, Landgerichten, beim Oberlandesgericht wie auch bei allen Fachgerichten (die Verwaltungs-, Sozial-, Arbeitsgerichte sowie das Finanzgericht) wird in Hessen im Übrigen bereits mit der E-Akte erfolgreich gearbeitet.